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*  mwandlung  der  Maschinenausgleichstellen
  in  militärische
„Technische  Beairksdienststellen“.

(Tebedienf.)

ab  .  September  erhalten  die  Maschinenauszgleichstellen

die  BWzeichnung  „Militärische  Bezirksdienststelle“  (Abkürzung:
  Tebedienst).

·sz  auf  weni  66  e  naben,  die  noch  besonders  betannt

Aus  den  neuen  Diensworschiiften  werden  folgende  Bestimmungen
  hiermit  im  Auszug  bekannt  gemacht:

Die  Tebedienst  sind  Militäriche  Dienststellen  des  königl,
uß.  Krieghamis  und  als  solche  in  der  Form  selbständiger  Reerale
  den  hrilich  zuständigen  Kriegsamistellen  nunterstellt.  Sie
sind  in  erster  Linie  für  die  besonderen  Aufgaben  des  Waffen-  und

Munitz  ung-Beschaffungs-Amtes  Berlin  geschaffen.

868.

Hauptaufgabe  der  Tebedienst  ist  der  Ausgleich  von  Maschinen,

Apparaten,  Werkzeugen  u.  derlk.
Die  G  Grundlage  für  diese  Tätigkeit  bilden

X  bdie  Bekanntmachung  über  die  Sicherstellung  bes  Kriegsbedar's
vom  24.  Juni  1915  nebst  Nachträgen,

b)  ursekanntmachung  über  Vorratserhebungen  bom

Die  gu  u)  genaunte  Bekanntmachung  gibt  u.  a.  den  Kriegsministerien
  daß  Recht,  durch  öffentliche  Velannsmachungen  oder
Einzelverfügungen,  Beschlagnahmungen  und  zwangsweise  Eigentumsübertragungen
  varzunehmen  bezüglich  aller  Gegenstände  des
Kriegsbedarfs  sowie  der  Gegenstände,  die  bei  der  Herstellung  und
dem  Betrieb  von  Kriegsbedarfsartikeln  zur  Verwendung  gelangen
können  (Beschlagnahme  und  Enteignung).“)

Die  Bekanmmachung  u  5)  gibt  dem  Kriegsministerium  das
Recht,  durch  sfentliche  nm]Ds??7  oder  Einzelverfügungen
von  den  Besitzern  von  Gen  genstän  77  Kriegs  .«  rfes  ober  bon
Gegenständen,  die  zur  Herstellung  von  Kriegsbedarfsartikeln
Nenen,  Auskunft  über  die  vorhandenen  Vorräte  usw.  zu  ver-B.

  Februar

84.

Ein  Ausgleich  von  Maschinen  usw.  erfolgt  grundfätzlich  nur
bann,  wenn  ein  Heeresinteresse  vorliegt.  Es  dürfen  dabei  keine
vermeidbaren  Transporte  entstehen.  Soll  der  Ausgleich  gegen  den
Willen  bes  Besitzers  einer  Maschine  usw.  vorgenommen  werden,
oder  wird  bie.  Zuweisung  einer  beschlagnahmten  Maschine  usw.
beantragt,  so  müssen  algende  Vovaupsetzungen  erfüllt  sein:

2)  Die  Stelle,  welche.  die  Maschinen  #  ber-  zehrt  kbb’muße  entwedber
weisen,  daß  sie  Heereaufträge  vorliegen  hat,  und  zwar  durch
Vorlage  der  Originalbestellung  oder  einer  bet  Naubigten  Abschrift,
  oder  es  muß  ein  für  den  Kriegsbedarf

Betrieb  6nt

1

——,  ".  —.

Kriegsam.  —*  murnere  und  Nachrichten

laufs  E  G#  497  ff.

UHummer  27

b)  Die  Tebedienst  muß,  in  der  Regel  durch  Besuche  an  Ort  und
Stelle,  feststellen,  daß  die  gewünschte  Maschine  für  die  rechtzeitige
  Erledigung  der  vorliegenden  UArbeiten  für  den  Kriegsbedarf
  unbebingt  erforberlich  ist.

e)  Die  Tebedienst  muß  pflichtgemäß  erllären  können,  baß  nach
Lage  der  Sache  es  mil  dem  Heeresinteresse  nicht  vereinbar  erscheint,
  durch  Abzweigung  eines  Hilfsauftrages  bezw.  bei  landwirtschaftlichen
  Betrieben  durch  Leihe  oder  dergl.  den  Eigenerwerb
  zu  vermeiden.

Berlangt  jemand  Maschinen  für  Neubauten,  so  muß  aqusnahmslos
  beim  Technischen  Hauptbüro  Erwumba  um  eine  besonbere
  Erlaubnis  eingekommen  werden.  In  dem  Antrag  sind
die  Gründe  für  den  Neubau  eingehend  darzulegen  und  entsprechend

  zu  belegen.

(5.

Gelingt  es  nicht,  auf  gütlichem  Wege  einen  Auögleich  zu  ervelchen,
  so  greist  die  Enteignung  der  Maschinen  Platz,  falls  die

Bedingungen  #§  4—#  erfüllt  sind.

81.

Es  #ist  anzustreben,  wenn  es  der  zeitige  Besitzer  wünscht,  statt
einer  Zwangsenteignung  Verkauf  unter  Vorbehalt  des  Wiederdes
  Bürgerlichen  Gesetzbuches).

s««--  -«-.-j-—«-gcaågufvecitsagverpflichtet
werden,  z.  V.  zwei  Monate  nach  Friedensschluß  die  Maschinen
wieder  an  den  früheren  Besitzer  zurückzuverkaufen.  Der  Rückkaufspreis
  muß  vorher  vereinbart  werden,  für  eine  Verschlechterung
der  Maschinen  haftet  der  Käufer.  Eine  Pllicht,  die  Maschinen

Hurückzukaufen,  bestehlt  nicht.

Für  die  Täligleit  der  Tebedienst  wird  gemäß  dem  Prüfungsantrag
  (s.  u.  „Geschäftsgang  bei  Prüfungen=  und  „Prüfungs-Antrag")
  eine  amtliche  Gebühr  erhoben.  Verweigert  der
Antragsteller  die  Unterschrift,  —*  tritt  die  Tebedienst  nicht  in
#siet.

.

Eine  weitere  Aufgabe  der  Tchediens  besteht  in  der  Prüfung
von  Fabriken  und  Werkstätten,  deren.  Arbeitsverfahren  und  Materialberwendung;
  ferner  in  der  Feststellung,  welche  Fabriken  und
Betriebe  sich  für  besondere  Arbeiten  eignen  und  mit  den  technischen
ainschngen  versehen  sind,  um  diese  selbständig  und  wirtschaftlich

Ssueilung  und  Verteilung  von  Heeresaufträgen  gehör
zu  ben  Aufgaben  der  Tebedienst.

8  10.

Zur  Entlastung  des  Wumba  und  zur  besseren  Unterstützung
der  örtlich  ansässigen  kleineren  und  lleinsten  gewerblichen  Be
triebe  sind  die  Teberienst  angewiesen,  bei  Reparatlurarbeiten  im
Heeresinteresse  vermittelnd  tätig  zu  sein.  Andererseits  haben
die  Tebebienst  darüber  zu  wachen,  daß  nicht  ungeeignete  Leute
oder  Werkstätten  Reparakurarbeiten  ausführen,  denen  sie  nicht

gewachsen  sind.

sP  f1.

In  gleicher  Weise  sollen  die  Tebedlenst  besorgt  sein,  daß
Eilksaufträge  an  Ort  und  Stelle  ober  in  der  Nachbarschaft  an
technisch  geeigneten  Unternehmen  vergeben  werden.  Unter  Hilfsausträgen
  sind  dabei  jedoch  nur  Aufträge  verstanden,  die  sich  auf
ueine  Teilrbeit  beschränken;  denn  es  zt  nach  den  Vorschriften,  unenlässig,
  dah  irgendeine  Firma  Aufträge,  die  sie  von  der
Verwaltung  erhütt,  gang  aber  tellweise  weitergibt.