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¾ummer

#  13.

Die  Tebedienst  sind  ferner  angewiesen,  sallwei  se  nach  besonderem
  Auftrag  die  örtlich  suständigen  Benfurbehörden  in  technischen
  Fragen  zu  unierstützen,  insbesondere  die  Prüfung  technischer
Anzeigen  durchzuführen.

z  16.

Auf  besonderen  Antrag  der  vorgesetzten  Dienststellen  haben  die
Tebedienst  sich  über  vorgelegie  technische  Sonderfragen  gutachllich
zu  äußern.  Für  andere  Siellen  dürfen  derarlige  Gutachten  nur
mit  Genehmigung  des  Vorstandes  der  K.  St.  angefertigt  werden.
Dieser  ist  berechtigt,  die  Tötigkeit  von  der  Zahlung  einer  Gebühr
(i.  u.  „Geschäflsgang  bei  Prüfungen“  und  Prüfungs-Antrag  )
durch  die  beantragende  Stelle  abhängig  zu  machen.

Geschaftssgang  bei  Prüsungen.

Werden  von  den  Tebedienst  sachberständige  Prüfungen  verlangt,
  die  im  Rahmen  der  Dienstvorschriften  liegen,  so  ist  zu
unterscheiden:  6

1.  Geht  der  Antrag  von  der  Kriegsamtstelle  oder  vom

Ermumba  aus,  so  werden  keine  Gebühren  erhoben.

2.  Wird  der  Antrag  von  anderer  Seite  gestellt.  so  ist  dem
Antragsteller  ein  Prüfungsantrag  vorsulegen.  durch  befsen
Unterschrift  er  sich  zur  Zahlung  der  jestgesebten  Gebühren
verpflichtet.

Diese  Anträge  können  auch  Anwendung  finden  bei  Prüfungsarbeiten,
  die  sich  nicht  auf  Maschinenbeschaffung  besiehen.  In
diesem  Falle  ist  der  Wert  des  Gegenstandes  in  ähnlicher  Weise
abzuschätzen  wie  der  Streitwert  im  Zivilprozeß  und  danach  die
Wertklasse  zu  bestimmen.  lob

icseSMdesrfäEcKnbftaisaa  Erwumba  zu  melden,  das  sie
den  übrigen  Stellen  bekannt  gibt,  um  Einheitlichkeit  zu  erzielen.

s-.  -·,s»ksesson-Nach
  Möglichkeit  ist  für  jede  beantragte  Maschine  ein  besc
dever  auszufüllen;  nur  wenn  für  denselben  Zweck  und  von
demselben  Selbstverwender  mehrere  Maschinen  beantragt  werden,
#Lann  eine  Zusammenfassung  in  einem  Antrag  stattfinden.

Der  für  eine  Tebedienst  unterschriebene  Prüfungsantrag  gi
für  die  alern  bezeichnete  Tätigkeit  gleichseitig  auch  für  alle  anderen
  Tebedienst.  Auf

—.7

Wunsch  ist  dem  Antragsteller  eine  Abschrift
auszuhändigen.  Grr  andsätzlich  verständigt  jeboch  eine  Dienftstelle
die  andere,  wenn  ihre  Mitwirkung  nötig  wird.

#n  Veh  anbeimgestellt,  daß  der  Vorsitzende  der  Tebedienst
den  ——  Empfang  nimmt  und  die  Weiterleitung
an  die  Kafse  der  stellb.  Intendantur  übernimmt.  Andernfalls  ist
der  Antragsieller  zu  beranlassen,  die  Gebühr  unmittelbar  an  diese
Kasse  einzuzahlen.

In  Ausnahmefällen  ist
vorherigen  Einzaclung  Get
diesem  Falle  hat  der  Nachweis  der  —
bühren  jeboch  innerhalb  einer  Woche,  vom  Te

die  Tebedienst  berechtigt,  von  einer
Gebühren  Abstand  zu  nehmen.  In
r  ersolgten  Einzahlung  der  Ge-"
  t  Tage  der  Stellung  des

r  Wo
Antrages  an  gerechnet,  zu  erfolgen.

bung  des  Neuwertes  der  verlangten  Maschine
41.  Dabei  sind  die  normalen  Listenpreise  zuder

  Preis  von  der  Tebedienst  zu  schätzen  unter  Beri
Hrieenspreise  Bauart,

WVerden  mehrere  Maschinen  gleichse
trag  für  denselben  Selbstverwender,
den  gleichen  Bestimmungsort  beantragt,
wert  sämtlicher  Maschinen  zusammeng
nach  der  Summe  berechnet.

Die  oben  genannten  Bedingungen  müssen  alle  gleichseitig  erfüllt
  fein,  sonst  tritt  getrennte  Berechnung  ein,

itig  mit  demselben  Anso

  wird  der  Schätzungszählt
  und  die  Wertklasse

7  Krlegsamf,  Amtliche  Mittellungen  und  Nachrichken

für  denselben  Zweck  und  für

—  m

Prüfungs-Antrag.

Der  Unterzeichnete  stellt  bei  der  techn.  Bezirksdienststelle
...  nUnnter  Anerkennung  der  nachfolgenden  Bedingungen
den  Antrag,  in  eine  Untersuchung  einzutreien,  ob  folgende  Gegenstände
  für  den  Kriegsbedarf  von  ihm  benötigt  werden.
Begeichnung  deb  Gegenstandsse
Auforderungen  an  den  Gegenstannde
Werrklasse:  —  ———

Der  Antragsteller  gestattel  dem  Beauftragten  der  Tebedienst
die  Prüfung  aller  Unterlagen,  welche  für  Durchführung  der  Prüfung
  auf  Grund  der  den  Tebebienst  erteilten  dienstlichen  Anweisungen
  erforderlich  erscheinen.

*Kommt  der  Tebedienst  zu  dem  Ergebuls,  daß  die  angeforderten
Gegenstände  für  den  Kriegsbedarf  dringend  benötigt  werden,  so
hal  die  Tebedienst  sich  nach  Maßgabe  ihrer  dienstlichen  Vorschrifien
äu  bemühen,  dem  Antragsteller  die  benöliglen  Gegenstände  zu  beschaffen.
  Ist  zu  diesem  Zweck  die  Beschlagnahme  des  gewünschten
oder  eines  anderen  geeigneten  Gegenstandes  notwendig,  so  hat
die  Tebedienst  bei  der  zuständigen  Stelle  den  entsprechenden  Antrag
  zu  stellen.

Wird  über  die  Erwerbung  des  nachgewiesenen  Gegenstandbes
keine  gütliche  Elnigung  erzielt,  so  kann  auf  besonderen  Antrag
die  Uebereignung  für  den  Antragsteller  erfolgen,  kalls  dles  im
Kriegsinteresse  liegl.

Für  die  ausgeführten  Prüfungsarbeiten  hai  der  unterzeichnete
  Antragsteller  eine  Gebühr  nach  Maßgabe  der  anliegenden
Tabelle  an  die  Kasse  der  stellv.  Intendantur  des  ...  Urmeekorps
  zu  zahlen.  Die  Feststellung  der  Wertklasse,  wie  sie  sich  aus
der  anliegenden  Tabelle  ergibt,  erfolgt  bei  Stellung  des  Antrages
durch  die  Tebedienst  endgüllig  und  unter  Ausschluß  des  Rechls.

Die  Tebedienst  tritt  erst  nach  erfolgter  Nachweisung  der  Ginzahlung
  der  Gebühren  in  eine  Bearbeiklung  des  Antrages  ein.

Eine  Zurückziehung  des  Antragelm  enltbindet  nicht  von  der
Verpflichtung  zur  Zahlung  der  Gebühren,  wenn  die  Tebedienst
bereits  in  eine  Prüfung  des  Antrages  eingetreten  ist.  Eine  Rückzahlung
  der  Gebühren  findet  in  keinem  Falle  stait.

Der  Antrag  allt  nach  Ublauf  von  drei  Monaten  als  erledigt,
er  kann  jedoch  einmal  gebührenfrei  erneuert  werden.

In  allen  Streitfragen  entscheidet  das  Wafsen-  und  Munitions-Beschaffungs-Amt
  endgültig  und  unter  Ausschlub  des  Rechtsweges.


(Orl)

unterschri
Wertklasse

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und  so  fort  für  je  9000  M.  mehr  10  M.  Lebühhrenerhöhung,

1.