Ülammer  X

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Gemüle-  und  Obstpreile.

Krlegemhnikwerlum.  Krtegsomtf.  1
Nr.  1419/7.  17.  Be  Kef.  11  a.  vom  24.  7.  1917.
Ruszug.

Von  der  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst  bekanntgegebene
  Richt-  oder  Höchstpreise  werden  häufig  überschritten,
  ohne  daß.  von  den  zuständigen  Behörden  dagegen  durchgreifend
  Stellung  genommen  wird.  Manche  Ortsbehörden
unterlassen  ein  scharfes  Eingreifen  aus  Besorguis,  dadurch
die  Ware  vom  heimischen  Markl  zu  vertreiben.  Da  nur  einheitliches
  Vorgehen  im  ganzen  Lande  eine  gleichmäßig  geregelte
  Verteilung  gewährleistet,  sind  im  Einvernehmen  mit
der  Reichsstelle  für  Gemilse  und  Obst  die  stellvertretenden
Generalkommandos  und  die  übrigen  in  Betracht  kommenden
militärischen  Stellen  ersucht  worden,  das  Einhalten  der
Richt-  oder  Höchstpreise  mit  zu  überwachen  und  im  Benehmen
  mit  den  jeweils  in  Frage  kommenden  Zivildienststellen
  bei  deren  Ueberschreiten  einzugrekfen.  J

————————————————————-Verkehrswesen



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Hbnahmeverfahrenbeimilitärüchen
*  Stellen.  #

Krlegsministerlum.
Kriegsamt.  1
Tqgb.  Ur.  Stab  M  34.  51.  *  17.  K.  vom  17.  8.  1917.

Seitens  einiger  Kriegsamtstellen  ist  in  letzter  Zeit

wiederholt  darauf  hingewiesen  worden,  daß  das  Abnahmeverfahren

  hei  einzelnen  militärischen  Stellen  nicht  der  Forderung

  auf  weitestgehende  Entlastung  und  Verkürzung  der
Bahnwege  entspricht.  «-Betrieben

  erfolgt,  wozu  die  Aufiraggeberin  entweder  einen
eigenen  Offizier  oder  Beamten  ontsendet  oder  eine  fachkundige
  Dienststelle  in  der  Nöhe  des  Betriebes  ersucht.
müssen  in  anderen  Fällen  die  fertiggestellten  Waren,  welche
teilweise  auch  einen  erheblichen  Frachtraum  beanspru  chen,
zur  Abnahme  immer  noch  der  Stelle  zugeführt  werden,
welche  den  Auftrag  erteilt  hat,  und  die  mitunter  räumlich
sehr  weit  entfernt  liegt.  Infolgedessen  müssen  die  beanstandeten

  Waren,  bei  denen  zuweilen  nur  ganz  kleine  Ausstellungen

  vorliegen,  unter  Umständen  den  Beförderungsweg

zur  Fabrik  wieder  zurücklegen,  um  dann  erneut  die  Bahn
zu  belasten.  «  .

Soveit  hier  bekannt,  hat  sich  das  Versahren  der  Abnähme
  an  Ort  und  Stelle  bewährt.  «
«ansinblickouf.diej·:uubedmgjgNotwapiglcitTMweitestgehenden
  Ersparung  an  Frachtraum  —  die  Anforderungen
  an  Eisenbahn  und  Schiffahrt  für  Kohlentransporte
werden  schon  in  der  allernächsten  Zeit  bei  dem  allgemeinen
Mangel  an  Kohlenvorräten  in  den  kriegswirtschaftlichen
Unternehmungen  und  den  sonstigen  Verbrauchsstellen  ganz
besonders  groß  werden  —  legt  der  Stab  des  Kriegsamtes
allen  Beschaffungsstellen  nahe,  die  Abnahme  aller  ausgeführten
  Aufträge  an  Ort  und  Stelle  vorzuschreiben,  falls
eine  entsprechende  Regelung  nicht  etwa  ichon  erfolgk  ist.

Mährend  zum  Teil  die  Abnahme  bei  den  herstellenden  1

6  #-  —’in.  —
—  —.—  —.  —  —

Elnrichtung  einer  Rusgleichsitelle  für
Ranalschiffsraum  ellen.

Schitffchris-Hdtellung  Nr.  32999
vom  20.  7.  1917.

Da  nach  den  eingehenden  Feststellungen  der  Schiff.
fahrts-Abteilung  in  den  letzten  Monaten  sehr  viel  leerer
Kahnraum  in  verschiedenen  Läfen  deß  Rbein-Herne-Kanals
  sich  anhäuft,  und  längere  Zeit  auf  Beladung  worten
muß,  hat  die  Schiffahrts-Abteilung  eine  Ausgleichsstelle  für
Kanalschiffsraum  eingerichtet,  deren  Anfgabe  es  ist,  in
enger  Flhlung  mit  der  Verteilungsstelle  des  HKohlensundikats,
  dem  Kohlenkontor  und  den  Kal.  Schleppämtern
in  Essen  und  Honnover  die  S  Diffsbewegungen  zu  verfolgen
  und  für  eine  richtige  Verteilung  auf  die  einzelnen
Häsen  sowie  möglichst  umgebende  Abfertigung  der  Kähne
Sorge  zu  tragen.  Das  gleiche  gilt  für  die  von  den  Seehäfen
  und  von  Hannover  eingehenden  Erzschiffe.

Leiter  der  neuen  Dienststelle  ist  Liu.  d.  R.  Walldorf;
der  Sigt  besindet  sich  in  Essen,  im  Gebäude  der  Kal.  Kanalbaudirektion.


H  Kriegsamr  Entche  mittellungen  und  Nacknichten  g

trsl———————————

rbeiterfrage

—  ————t———————————————————————'

Vereinbarung  zwischen  Arbeitgebern

  und  Arbeltnehmern  des
Heolzgewerbes.  6

Nach  läugeren  Verhandlungen  gvischen  Arbeitgebern  und

Arbeitnehmern  unter  der  unpartejischen  Leitung  des  Kriegs.
Arbeits-Amtes  ist  pachfolgende  Vereinbarung  zuslndt.  gekommen:

  ««.  „
Vereinbaru  *W
A.  Teuernnoszulagen.

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1  1
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2
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5r
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Abschlagszahlung)  pro  Stunde  folgende  weltere  Teuerungshnsage!
Tarifklasse  I  I1  VVI

Arbelter  15  15  15.  14  19  10  f.

Arbeiterinnen  109  11  10  9  8  ½7½7  „

2.  Vorstehende  Teuerungszulage  erhöht  sich  vom  16.  September
  1017  an  für  alle  Arbeiter  um  6  Pf.,  für  alle  Arbeiterinnen
um  3  Pf.  pro  Stunde  und  beirägt  alsdann  für

Tarifklasse  1  II  .  W  V
Arbeiter  2  "  18  17
Arbeiterinnen  16  14  13  19  11

Z„  B.  Mindestlöhne.

3.  Einschließlich  dieser  Teuerungszulagen  betragen  vom
15,  September  1917  an  die  Mindestlöhne  pro  Stunde  für

Tarifklasse  1  II  II  VW.  V  V1

Arbriter  106  100  95  90  856  80  P.

Arbeiterinnen  60  57  54  51  48  46  „

4.  Füc  Atbeiter  und  Arbeiterinnen  unter  18  Jahren  sowie
für  nen  anzulernende  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  in  den  ersten
sechs  Wechen  ihrer  Beschäftigung  sind  die  Mindestlöhne  in  leber
Tarifklasse  10  Pf.  pro  Stunde  niedriger.  Für  jugendliche  Personen
  unler  16  Jahren  unterliegt  die  Lohnfestsetzung  freier  Vereinbarung.
  «  .»  *
C.  Klassenein  eilung.  ·

5.  Für  die  Einteilung  der  Orte  in  die  einzeinen  Tariftlassen
gilt  dir  am  10.  Novomber  1916  vor  dem  Reichsamt  des  Inern

16  Pf.
10  5„