Mummer  28

Krlegsamt.  Rmiiche  Mittellungen  und  Hachrlchten  5

kommissars  für  Elektrizität  und  Gas  (in  der  Regel  der
Leiter  des  betr.  Elektrizitätswerkes  oder  der  Gasanstalt).

2.  Wonn  durch  diese  Verhandlungen  kein  Erfolg  erzielt  wird,
Weitergabe  an  die  betrefsenden  Marinebeauftragten
  bei  den  Kriegsamtstellen,  bezw.
wo  diese  nicht  vorhanden  sind,  an  die  betreffenden  Kriegsamtstellen
  oder  Kriegsamtnebenstellen.

u.  Wenn  auch  hier  kein  Erfolg,  an  die  oben  bezeichnete
Zentralstelle  in  Berlin.
Die  Anträge  pp.  müssen  nachstehende  Angaben  enthalten:

1.  Bedarf  (bei  Elektrizität,  Gas  und  Wasser  getrennt  nach
Tag-  und  Nachtbedarf).  x
—

2.  Namo  des  Kohlenlieferanten  und  Angabe  der  Abschlüsse
bezw,  der  Elektrizitäts-,  Gas,  oder  Wasserwerke.

3.  Den  Bestand  an  Betriebsstoff  zu  Beginn  des  Vormonats.
4.  Wieviel  von  dem  betreffenden  Betriebsstoffe  hat  die
Firma:
a)  im  Vormonat,
b)  im  laufenden  Monal:
1.  angefordert,
2.  geliefert  erhalten,
8.  verbraucht'?

5.  Welche  Aufträge  liegen  für  den  U.  Boots-Bau  bei  der

Firma  im  einzelnen  vor:
a)  Art,
b)  Menge,
)  Lieferfrift?
6.  Von  welcher  Beschaffungsstelle  bezw.  welcher  Firma  sind
die  Aufträge  erteilt?
7.  In  welchem  Verhältnisse  (in  Prozenten):
a)  stehen  die  in  den  laufenden  und  in  den  nächsten  zwei
Monoten  bei  unbehindertem  Betriebe  auszuführenden
Aufträge  zur  Gesamtleistungsfähigkeit;
b)  stehlt  der  Wert  dieser  Aufträge  (a)  zu  dem  Marktbetrag

  des  gesamten  burchschnittlichen  Monatsmusatzes
der  betreffenden  Werke  —  Fabriken  pp.?

8.  In  welchem  Verhältnis  steht  der  Bedarf  an  dem  betreffenden
  Betriebsstoff  zur  Erfüllung  der  vorliegenden  Aufträge
  für  den  U-Boots--Bau  zu  dem  Gesamtbedarf  der
Firma?r

9.  Angabe  von  anderweitigen  kriegswichtigen  Aufträgen
und  ihr  Verhältnis  zu  Ziffer  7  und  8.

Anträge  auf  Versorgung  und  Beschwerden  über  mangelhafte
  Versorgung,  die  diese  Angaben  nicht  enthalten,  bedingen
sehr  zeitraubende  Rückfragen.  Es  liegt  deshalb  im  eigensten
Interesse  der  Firma,  die  Fragen  peinlich  genau  zu  beantworten.
  Ebenso  bewirken  direkte  Anträge  beim  Kriegsamt
oder  dem  Reichskommissar  eine  wesentliche  Verzögerung,  da

das  Kriegsamt  und  die  Reichskommissare  ohne  Stellungnahme
  der  Zentralstelle  der  Kaiserlichen  Marine  den  Antrügen
  nicht  nähertreten,  also  stets  erst  die  Schriftstücke  an
diese  zur  Stellungnahme  gehen.

Verkehrswesen

erkehrswesern
ris

#keitslilte.

Rriegsminlssterlum,  Nrlegsamt.
Teab.  Nr.  Stab  M  3d.  26064.  9.  17.  H.  vom  29.  13.  1917.

Transport-Dringlic

Die  Dringlichkeitsliste  vom  10.  Inni  für  die  Wagengestellung
  von  unmittelbaren  und  mittelbaren  militärischen
Gütern  bleibt  bis  auf  weiteres  in  Gültigkeit.  Die  bevorzugte
  Wagengestellung  wird  für  die  in  der  Liste  geführten
Güter  von  den  Linienkommandanturen  bezw.  Wagenbüros
ohne  Vorlage  besonderer  eidesstattlicher  Erklärungen  oder
Bescheinigungen  der  Dringlichkeit  des  Versandes  genehmigt,
doch  wird  dem  Versender,  um  verzögernde  Rückfragen  zu
vermeiden,  in  allen  Fällen,  bei  denen  zweifelhaft  orscheinen
kann,  ob  das  als  mittelbares  Heeresgut  bezeichnete  Gut  auch
tatsächlich  zu  dieser  Kategorie  gehört,  empfohlen,  einen  entsprechenden
  Answeis  der  Beschaffungsstelle  oder  des  Bestellers
beizufügen.

Zur  bevorzugten  Wagengestellung  für  die  ummittelbaren
und  mittelbaren  militörischen  Güter,  die  nicht  in  der  Dringlichkeilsliste
  verzeichnet  sind,  bedarf  es  einet  Dringlichkeitsbescheinigung'“),
  welche  die  für  den
Empfangsort  zuständige  Krieg  Samtstelle  auf
Antrag  des  Besteller  8  der  Ware  auskertigt.  Gesuche  an
andere  Stellen  führen  nur  zu  Verzögerungen,  insbesondere
stellt  auch  das  Kriegsamt  keine  Dringlichkeitsbescheinigungen
für  bevorzugte  Wagengestellung  aus.  —  Näheres  ergibt  der
„Neue  Wegweiser  für  den  Eisenbahngüterverkehr“,  der  der
Nr.  20  des  „Kriegsamt.  Amtliche  Mitteilungen  und  Nachrichten“
  beigeffigt  worden  ist  und  vom  Stabe  des  Kriegsamtes
  in  weiteren  Stücken  bezogen  werden  kann.

Die  Liste  vom  10.  Juni  wird  mit  dem  in  Nr.  25  des
„Kriegsamt“  bekanntgegebenen  Nachtrag  hier  nochmals  abgedruckt.
  «

1.  Kohle,  Koks,  Briketts.

2.  Holz  jeder  Art,  Holzverkohlungsprodukte.

3.  Bau=  und  Betriebsmaterialien,  Geräte  und  Maschinen
für  den  Bergwerksbetrieb,  für  Gas-  und  Elektrizitätswerke.


*)  Antrags-Vordrucke  können  von  der  Lindendruckerei  und
Verlags-Ges.  m.  b.  H.,  Verlin  NW.  6,  Schiffbauerdamm  19,  bezogen
  werden.  Preis  bei  portofreier  Zustellung:  50  Stück  M.  1.80,
100  Stück  M.  2.80,  500  Stück  M.  9.—,  1000  Stück  M.  17.50.