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Kriegsomt.  Rmiliche  Mlitellunden  und  MHacheichten

Nummer  28

1.  Materialien  für  Hütten-  und  Gichßereibetriebe,
feuerfeste  Materialien  und  deren  Rohstoffe.

auch

5.  Baustosse,  Maschinen  und  Apparaturen  für  die  in  der
Bautenliste  (Verfügung  des  Kriegsamtes  T  1  vom  15.  4.
1917)  ausgeführten  und  die  ihnen  gleichgestellten
Banten.

06.  Lokomotiven  und  Güterwagen,  auch  für  Feld-  und
Förderbahnen,  Drahtseilbahnen.

7.  Kraftwogen.

8.  Eisen,  Stahl,  Aluminium,  Kupfer,  Zinn,  Zink,  Messing,
Blei  und  Elektron  für  dringendsten  Heeres-  und  Marinebedarf.


9.  Hindernisbaustoffe.

10.  Maschinengewehre  und  Maschinengewehrzubehör  jeder
Art.

11.  Waffengerät  für  Feld,  und  Fußartillerie  und  für
»  Minenwerfertruppen,  ausgenommen  fertige  Munition.

Spreng=  und  Gasminen.

18.  Geräte  und  Materialien  für  Flieger  und  für  Feldluftschifferabteilungen.


14.  Alles  Unterseebootsmaterial  einschl.  der  Unterseeboots-Arlillerielieferungen
  und  Unterseebootsabwehrnetze.

15.  Materialien  für  den  Bau  und  die  Ausrüstung  von  Torpedobooten
  aller  Typen,  Minensuchbooten,  Marinefischdampfern
  und  Motorbooten,  sowie  für  die  von  den  Baubeaufsichtigungen
  des  Reichsmarineamts  als  besonders

dringlich  bezeichneten  Neubauten  von  kleinen  Kreuzern.

16.  Torpedos  und  Minen  für  Marinebedarf,  sowie  Minensuch-
  und  Minenräumgerät.

17.  Elektroden.

18.  Volle  und  leere  Kesselwagen  und  Behälter  für  Teer,
Teeröl  aller  Art,  S  hmieröl,  Schmiermittel-,  Mineral=22



öler  zeugnisse,  t  ir  Gas-,  Ammoniak-  und  Süäuretransport.

  „

19.  Pulver,  Sprengstoff,  Enskampfftofse  und  Kriegschemikalien,
  Gasschutzgerät.

20.  Gummi.
21.  Verbandstoffe  und  Verbandmaterial.

22.  Treibriemen  aller  Art,  Dichtunasstulpen  für  Pressen,
sogen.  Ledermanschetten.

23.  Brenne  sseln  und  Brennesselfasern.

24.  Nachrichengerät.
Alle  Materialien.  Halbfabrikate  und  Vorprodukte,  die
für  Herfiellung  und  5  tieherherstellung,  für  Vervackung  und
rausport  der  in  der  Liste  ansgeführien  Gege  2-usstände  nötig

uind  sind  hinsichtlich  der  Dringlichkeit  grundjätzlich  in  derselben
  Weiie  zu  behandeln  wie  die  Gegenstünde  selbst.

Zur  neuesten  Entwichlung  der  Verkehrslage.


Kriegsminliterlum,  Kriegsamt.
Tab.  Ur.  Stab  M.  3d.  23967.  8.  I17.  K.  vom  28.  8.  1917.

Ueber  die  augenblickliche  Verkehrslage  schreibt  die  Abteilung
  für  kriegswirtschaftliche  Transporte  beim  Chef  des
Feldeisenbahnwesens  wie  folgt:

„Ende  Juli  hat  der  Ernteverkehr  eingesetzt.  Die  letzte
Juli-Woche  hat  den  „Mangel“  an  gewöbnlichen  offenen
Wagen,  die  erste  August--Woche  den  „Mangel“  an  gewöhnlichen
  bedeckten  gebracht.  Mangel  an  hroßräumigen  bedeckten
  und  großrämigen  sowie  langen  offenen  ?  Wagen  bestand
schon  bisher  und  besteht  weiterhin.

Im  August  hat  sich  der  Versand  an  Ernteerzeugnissen
gesteigert.  Besonders  gingen  für  den'  Getreideversand  die
Wagenanfowerungen  infolge  der  Frühdruschprämie  bis
Mitte  August  sprunghaft  in  die  Höhe,  so  daß  um  die  Mitte

des  August  eine  beträchtliche  Zahl  gewöhnlicher  bedeckter
Wagen  nicht  gestellt  werden  konnten.  Der  Ausfall  mindert

sich  zurzeit  wieder.  Die  Kohlenförderung  hat  sich  im  allgemeinen
  gehoben,  wie  die  vermehrten  Verladungen  zeigen.
Sie  haben  zu  starker  Beanspruchung  der  gewöhnlichen  offenen
Wagen  geführt.  Im  Ruhrkohlengebiet  konnten  die  Wagenanforderungen
  daher  nur  dadurch  gedeckt  werden,  daß  in  den
Wagenzulaufgebieten  Teildeckung  eingeführt  worden  ist.

Schon  die  allernächste  Zeit  wird  an  die  Eisenbahnverwaltungen
  vermehrte  Anforderungen  stellen.  Bei  der
herrschenden  Knappheit  an  Personal,  Lokomotiven  und
Wagen  muß  daher  immer  wieder  auf  die  kriegswirtschaftlichen
  Verkehrsforderungen  hingewiesen  werden,  wie  sie  zuletzt
  wieder  in  Nr.  26  des  „Kriegsamt“  erhoben  worden
sind,  um  einer  Verkehrsnot  vorzubeugen.  Ihre  genaueste
Beachtung  liegt  aber  auch  im  eigensten  Interesse  eines  jeden
Empfängers  und  Versenders,  wenn  er  nicht  bei  Anträgen
auf  Ausstellung  von  Dringlichkeitsbesche  inigungen  bezw.  bei
Anträgen  auf  Wagengestellung  auf  Schwierigkeiten  stoßen
will.“

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Laondwirtschaft

Versorgung  der  Landwirtschaft
mit  Leder.

Rrlegsminssterlum,  Krlegsamt.

Tab.  Nr.  Stab  mr.  27710.  8.  17.  H.  vom  25.  8.  1917.
Huszug.

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Den  Kriegswirtschaftsämtern  und  den  sonst  in  Betracht
kemmenben!  Stellen  ist  eine  von  der  Kontrollstelle  für  freigegebenes
  Leder  gefertigte  Zusammenfassung  der  Bestimmungen
  über  die  Versorgung  der  Landwirtschaft  mit  Leder