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Nr.  1

Zur  Einführung.

In  zwangloser  Reihensfolge  erschelnend,  soll  bas
„Kriegsamt,  Amitliche  Mitteilungen  und  Nachrichten“  im
Dienste  ber  Behörden  und  der  an  der  Kriegswirtschaft  beleiligten
  Erwerbokreise  rasches  Verständnis  der  amtlichen
Verfügungen  erleichtern,  über  die  Beweggrünbe,  wenn
nölig,  aufklären,  einheltliche  Anwenbung  fördern,  wertvolle
  Einzelerfahrungen  verallgemelnern.  Insbesondere
soll  es  beim  Ausbau  des  Gesetzes  über  den  vaterländischen
  Hilfsbienst  burch  schnelle  allgemeine  Benachrichtigung
  aller  betelligten  Stellen  dem  engen  verstänbnisvollen
  Zusammenwirken  der  zur  Ausführung  berufenen
  Behörden  und  der  Kämpfer  an  der  inneren  Front
bie  Wege  ebnen.  Denn  nur  durch  freudige  Mitarbeit
weitester  Volkskreise  kann  das  große  Ziel  so  schnell  und
so  wirksam  erreicht  werden,  wie  es  Deutschlands  Zukunft
unb  die  belbenmütige  Ausopferung  unserer  Brüber  im
Felde  erfordern.

Die  „Amtlichen  Mitteilungen  und  Nachrichten“  sinb

als  blenstliche  Benachrichtigungen  auszusassen.
  Sie  werden  die  für  die  Allgemeinheft  bestimmten
wichtigen  Verfügungen  vollinbalksich,  weniger  bedeutlame
  Anord#nungen  im  Auszuge  unter  Angabe  von
Datum,  Buchnummer  und  veranlassender  Dienstttelle  entbalten.
  Daburch  soll  neben  Beschränkung  bes  Schriftverkehrs
  ein  bauernber  allgemeiner  Leberblick  erreicht
werden.  ·
Das  Kriegsamt  rechnet  bei  seinen  Bestrebungen  auf
die  karkräffige  Hilfe  ber  Presse.  Auch  dieser  werden  daher
bie  Mittellungen  zugestellt,  wiewohl  der  Inbalk  im  allgemesnen
  verktraulicher  Natur  und  insbesondere  nichf  für
Ausländer  beftimmt  ist.  Die  mit  einem  Stern  (#
bezeichneten  Teile  werben  zum  Abbruck  frei-Legeben.
  Die  Presse  wird  gebeten,  sich  im  vaterlänbischen
Interesse  streng  an  diese  Richtschnur  zu  halken.

Die  Elieberung  des  Stoffes  ist  noch  keine  endgüleige,
gcbinderungen  und  Ergänzungen  bleiben  vorbehalten,
*  ude  Anregungen  sind  willkommen.  Mittellungen

miragen  sind  zu  richten  an  die  Schriktleilung  des
roerlegsamtes,  Amtliche  Mitteilungen  und  Nachrichten“,

Berlin  W.  9.  Leipziae  -..
;  —---spzigerPlaiz13,Amt..scntkum6954-Anlchluß
  1  u.  2.

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fllgemeine

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A,  Zur  schnellen  Erledigung  des  Geschäftsverkehrs  im

Kriegsamt  ist  zu  beachten:

Schriftstücke,  die  daß  Arbeitsgebiet  des  Kriegsantes

betreffen,  dürfen  nicht  die  Adresse:  „Kriegsministerium“

oder  „Kriegsministerium  Kriegsamt“  tragen.  Sie
müssen  gerichtet  werden  an:

„Kriegsamt  —Berlin  W.  9,
Leipziger  Plat  18.°

8.  Die  Leitung  des  vaterländischen  Hilfsdienstes  (siehe  das
Gesetz  auf  der  folgenden  Seite)  liegt  dem  Kriegsamt.
nicht  dem  Kriegsministerium  odber  Reichsamt  des

Innern,  ob.  Entsprechend  sind  alle  sich  auf  das  Gesez
beziehenden  Zuschriften,  die  Angelegenheiten  grundsätzlicher
  Natur  behandeln  an  da  Kriegsamt,
Berlin  W.,  Leipziger  Platz  13,  zu  richten.

Das  dem  Kriegsamt  unterstellte  Kriegs-Ersatz-  und
Arbeits-Departement  (E.  D.)  —  Berlin  NW.  7  —
Friedrichstraße  100,  bearbeitet  die  sich  aus  dem  Gesetz
ergebenden  Fragen  auf  dem  Gebiete  der  Beschaffung
und  Verteilung  der  Menschenkräfte  für  den  Heeresdienst
und  für  die  gesamte  Kriegswirtschaft.  Diesbezügliche
Anfragen,  Anregungen  und  Eingaben  sind  dem  Deparkement
  unmittelbar  zuzuleiten.  Die  Zuständigkeik
der  stellvertretenden  Generalkommandos  wird  hierdurch
nicht  berührt.  Grundsätzliche  Fragen  der  Zusammenlegung,
  Einschränkung  oder  Stillegung  von  Betrieben
sind  dem  Kriegsamt  (Stab)  vorzulegen.

#.  Der  vorliegenden  Nummer  ist  als  Anlage  ein  Gliederungsplan
  des  Stabes  des  Kriegsamtes  und  der
dem  Kriegsamte  nachgeordneten  Departements  und  Abteilungen
  beigefügt.  An  der  Hand  dieser  Uebersicht
ist  es  möglich,  Schriftstücke  nicht  grundsätzlicher  Natur
unmittelbar  an  die  Stellen  zu  adressieren,  denen  die
Bearbeitung  der  einzelnen  Sachgebiete  übertragen  ist.

Die  danach  zu  wählenden  Adressen  sind:

a)  Kriegs-Ersatz,  und  Arbeits-Departement  (E.  D.)

siehe  unter  2.

b)  Waffen=  u.  Munitions-Beschaffungs-Ami  (Wumöba),

Berlin  W.  15,  Lietzenburger  Straße  18—20.
0)  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  (KRA),  Berlin  SW.  48,

Verl.  Hedemannstr.  7—12.
d)  Abteilung  für  Ein=  und  Ausfuhr  (A  9),  Berlin

W.  66,  Wilhelmstr.  82.

e)  Abteilung  für  Volksernährung  (8  6),  Berlin  W.  9,
Leipziger  Platz  13.

4.  Beim  Oberkommando  in  den  Marken,  bei  sämtlichen
preußischen  stellvertretenden  Generalkommandos  (mit
Ausnahme  Garde-  und  III.  A.-K.),  beim  Gouvernewent

1.

11.13