—

Nummer  1  Krlegsamk.

durch  Hilfsdienstpflichtige  auf  Grund  freiwilliger  Meldung
  zu  veranlassen.  Es  wird  erneut  auf  die  Wichtigkeit
  einer  schnellen  Behebung  der  Transportschwierigkeiten
  hingewiesen.

14.  Gleichzeitig  mit  der  Anstellung  von  Hilfsdienstpflichtigen

  bei  militärischen  Stellen  muß  die  Vermehrung
der  Arbeitskräfte  durch  Hilfsdienstpflichtige  bei  den
bereits  vorbandenen  Kriegswirtschaftsbetrieben,
  soweit  diese  Arbeitermangel  haben,  eingeleitet
werden.

Demnächst  wird  es  sich  um  Beschaffung  von  Arbeitskräften

  für  Erweiterungs-  oder  Neubauten  von  Kriegswirtschaftsbetrieben
  handeln.
Eine  solche  darf  lediglich  zur  freiwilligen  Meldung  für
auch  hier  der  öffentlichen  Bekanntmachung  vorausgehen.
Eine  solche  darf  lediglich  zur  freiwilligen  Meldung  für
begrenzte  und  klarbezeichnete  Gebiete  auffordern.

16.  Die  Aufrufe  der  Genecralkommandos  zur  freiwilligen
Meldung  müssen  mit  folgenden  Worten  beginnen:

Vaterländischer  Hilfsdienst.

lufforderung  des  Kriegsamts  zur  freiwilligen
Meldung  gemäß  §  7,  Abs.  2  deß  Gesetzes  für  den  Vaterländischen
  Hilfsdienst.  1

Hierzu  gibt  das  Generalkommando  bekannt  usw.

Bemerkung:
Die  Dienststellen,  soweit  sie  stellvertretenden  Generalkommandos
  nicht  unterstehen,  werden  ersucht,  bei
den  ihnen  unterstellten  Behörden  und  Formationen
das  Weitere  im  Sinne  dieser  Verfügung  zu  veranlassen.
Für  die  Heranziehung  von  Hilfsdienstpflichtigen,  bei
der  Festsetzung  ihrer  Lohnsätze  sowie  für  die  Ueberführung
  der  freiwerdenden  Militärpersonen  zu  Ersatzformationen
  würden  diese  Stellen  sich  mit  den  stellvertretenden
  Generalkommandos  in  Verbindung  zu  setzen
haben,  in  deren  Bezirk  ihr  Standort  liegt.  An  diese
stellvertretenden  Generalkommandos  sind  auch  die  Nachweisungen
  gemäß  Ziffer  12  dieser  Verfügung  zur
Weitergabe  an  das  Kriegsamt  einzusenden.

In  Vertretung.
Groener.
Generalleutnant.

6  «  ug  zu  Auf  diese  Weise  wird
in  der  Regel  schnell  ein  Ausweg  gefunden  werden,  ohne  daß
der  Oeffentlichkeit  Grund  zur  Erregung  geboten  wird.

*  Ständiger  Russchuß.
Tab.  Mr.  Stab  ech.  3057  12.  16.  K.  6
vom  II.  12.  1916,

Zur  Beratung  in  grundsätzlichen  Fragen,  die  sich  auf
Einschränkung  oder  Stillegung  von  Fre  im  Shch  der
Hilfsdienstgesetzes  beziehen,  ist  ein  „Ständiger  Ausschuß“  gebildet
  worden  mit  der  Aufgabe,  das  einbeitliche  Zusammenitliche

  Mitiellungen  und  achrlchten

-
—.

arbeiten  aller  in  Frage  kommenden  Kreise  sicherzustellen.
Die  Leitung  des  Ausschusses  und  der  ihm  zugewiesenen  Arbeiten
  ist  dem  Chef  des  technischen  Stabes  übertragen
worden.

*  CEinoheitlichkeit  der  Vorarbeiten.

Der  Kriegsminiker.
Tab.  Nr.  Stab  Tech.  5252.  12.  16.  M.
vom  16.  12.  16.

Den  zuständigen  militärischen  Dienststellen  sowie  den
Kommissaren  des  vorstehend  behandelten  Ausschusses  ist  sol
gende  Verfügung  zugegangen:  «

Diie  tiefeinschneidenden,  weitreichenden  Wirkungen  de.
Kriegshilfsgesetzes  machen  eine  sorgfältige,  planmästin
Vorbereitung  aller  Maßnahmen,  die  zur  Durchführung  u##
Gesetzes  getrossen  werden  müssen,  zur  Pflicht.

Von  amtlichen  und  nichtamtlichen  Stellen  ist,  in  ##
dankenswerten  Absicht  die  schnelle  Durchführung  des  ##-setzes
  sicherzustellen,  sofort  mit  vorbereitenden  Beratumen

mit  statistischen  Erhebungen,  Sammlung  des  Materiale  18.
gonnen  worden.  Hierdurch  ist  in  weiten  Kreisen  der
volkerung  die  Befürchtung  erweckt  worden,  als  ob
ersten  Versuche,  vorbereitendes  Material  für  die  Aufstollun
von  Richtlinien  zu  erhalten,  bereits  als  Unterlage
einsetzender  behördlicher  Maßnahmen  dionen  sollten.

ist  nicht  der  Fall.  Ich  ersuche  deshalb  wiederholt  dafür
sorgt  zu  sein,  daß  diese  mißverständliche  Auffassung  btigt
  wird.  Erst  wenn  in  dem  von  mir  eingesetzten  ständi.
Ausschuß  die  wichtigsten  für  die  hier  gestellten  schwie  nen
Ausgaben  in  Betracht  kommenden  Fragen  planmäßig  1#.
arbeitet  worden  sind,  werden  die  Grundsätze  bekanntgeget
werden,  nach  denen  weitere  Einzelarbeit  wird  gelei#ei
werden  können.

Um  die  entstandenen  Mißverständnisse  nicht  noch  #½
vertiefen  und  die  Beunruhigung  zu  vermehren,  wird  es  sitn
empfehlen,  auch  mit  der  Sammlung  des  Materials,  soweit
diese  nicht  schon  eingeleitet  ist,  die  kurze  Zeit  noch  zu  warten,
die  erforderlich  ist,  um  hier  die  Wünsche  für  die  NRufstellung
des  Materials  genau  festzustellen.  Es  wird  sich  hierdurch
auch  vermeiden  lassen,  daß  viele  Industrien  von  den  verschiedensten
  Seiten  aus  um  die  Aufstellung  des  gleichen  Materials
  ersucht  werden,  was  alt  eine  unnötige  Belastung  der
Industrie  ausfgefaßt  wird.  «-J.

  V.

Groener.

freiwillige  Meldungen
zum  vaterländischen  Hilfsdienst.

Verlin,  17.  Dozember.

Die  überaus  zahlreichen  freiwilligen  Meldungen
im  vaterländischen  Hilfsdienst,  die  den  Kriegschen
wie  den  Generalkomandos  bisher  zugegangen  sind
zeigen  in  erfreulicher  Weise,  wie  tief  der  Gedanke
des  Gesetzes  im  deutschen  Volke  schon  Wurzel  gefaßt
  hat.  Dies  berechtigt  zu  den  besten  Hoffnungen
für  die  weitere  erfolgreiche  Durchführung,  es  sei  aber  darauf
hingewiesen,  daß  es  nicht  dem  Geiste  des.  Gesetzes  entspricht,
wenn  Personlichkeiten,  die  eine  nützliche  Pätigkeit  im  Sinne
des  vaterländischen  Hilfsdienstes  schon  ausüber.  diese  auf.
geben,  um  an  anderer  Stelle  im  ilfsdienst  Verwendung  zu
suchen.  Der  Drang  zur  Betätigung  wird  auch  später  noch
seine  Befriedigung  finden,  nachdem  die  Organisation,  die
selbstverständlich  nicht  mit  einmal  geschaffen  werden  iann.

zum