Sektion  Ceder.

Beschlagnahme  von  Kleinvieh-Fellen.
I.  6011  16  KRA.

Bei  etwa  100  Gerbereien  und  Händlerfirmen  sind
die  Kalb-,  Schaf.,  Lamm-  und  Ziegenfelle  beschlagnahmt
worden.  Die  Firmen  wurden  verpflichtet,  die  betroffenen
Felle  nur  im  eigenen  Betriebe  zu  verarbeiten  und  nur
mit  Genehmigung  der  Leder-Meldestelle  zu  verkaufen.
Einfärben  oder  sonstiges  Zurichten  ist  bei  den  Schaf.,
Lamm-  und  Ziegenfellen  untersagt.  Die  Firmen  haben

*  der  Leder-Meldestelle  alle  von  ihr  etwa  ge-7*
  forderten  Angaben  zu  erstatten.  1

Sektion  Webftoffe.

Torffaser-Kriegsausschuf.

Um  für  die  Streckung  der  Wollvorräte  auch  Torffasern
  heranziehen  zu  können,  ist  ein  Torffaser-Kriegsausschuß

  gegründet  worden.  Seine  Mit-:
  glieder  werden  von  der  KRA  ernannt.  Die  Aufgaben

liegen  in  der  Organisation  und  Beaufsichtigung  der

Torffaser-Sammlung,  in  der  Anfbereitung  der  Torfsasern
  bis  zum  Halbfabrikat,  endlich  in  der  Bereitsitellung
  der  für  die  Verwertung  erforderlichen  Maschinen
und  Geräte.

Mischverbot.
W.  1  2939/5.  16  KRA  10.  11.  16

Die  Mischung  von  Wolle  und  Kunstwolle  mit  Papier
zur  Herstellung  von  Garnen  und  Geweben  wurde  unterfant.


Flachs-  und  Hansstroh,  Bastfasern  und  Erzenugnisse  daraus.
W.  III.  3000/%  16  KRA  W  11.  1916

Alles  Flachs=  und  Hanfsstroh,  alle  Bastfasern,.  (Jnte,
Flachs,  Ramie,  Hanf  und  ihre  Abfälle),  alle  Halb=  und
Fertigerzengnisse  aus  Bastfasern  sind  beichlagnahmt  worden.
  Nur  das  Verbrennen  des  Fabrikkehrichts  nach  Auslesen
  der  Fäden  und  Stoffabfälle  und  seine  Verwendung
zu  Düngezwecken  ist  erlaubt.

Verwendung  des  Dachpappenkeers.

Die  meuerrichtete  Kriegsausgleichstelle
für  rx  Dachp  appenteer  übernimmt  zwecks  Destillation
  den  nicht  durch  das  Reichsmarineamt  beschlagnahmten
  Rohteer  und  führt  die  destillierten  Produkte  nach  dem
vom  Kriegsausschuß  der  Rohpappen-  und  Dachpoppen-Industrie
  aufgestellten  Verteilungsplan  an  die  Dachpappenindustrie
  ab.

1  Sektion  Kautschuk.
Beschlagnahme  von  Asbest  und  Asbesterzeugnissen.
«  Pl  LL  16  KRA

ur  Sicherstellung  des  Heeresbedarfs  wurde  die  Einzelbeschlagnahme
  von  Asbest,  Afbestfasern,  Asbestgeweben

HMrlegscms,  Mmitliche  Mu#ttellungen  und  Hachrichhken.

3
1

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und  anderem  Asbestmaterial  durchgeführt.  Auch  hier  bedeutet
  die  Beschlagnahme  lediglich  eine  Beschränkung  der
Verfügungsrechte  des  Eigentümers.  Die  beschlagnahmte
Ware  darf  nur  auf  besondere  Freigabe  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
  verarbeitet  werden,  es  sei  denn,  daß  unmittelbare
  Aufträge  von  Heeres-  oder  Marinebehörden
bereits  in  Angriff  genommen  worden  sind.  Die  Pflicht
der  Bestandsmeldung  bleibt  ebenfo  bestehen,  wie  die  der
Lagerbuchführung.

Ablieferung  der  Fahrradbereifung.
V.  I.  86  1/11,  16  KRA  15.  11.  16.

Den  Besitzern  von  Fahrrädern  ist  noch  einmal
Gelegenheit  gegeben  worden,  die  Bereifung  freiwillig  abzuliefern,
  und  zwar  bis  zum  15.  Januar  1917.  Für  alle
dann  nicht  abgelieferten  Reifen  ist  die  Enteignung  in
Aussicht  genommen,  wobei  die  Preise  voraussichtlich  um
10  Prozent  unter  dem  jetzt  für  freiwillige  Ablieferung
zu  zahlenden  Preise  liegen  werden.  Die  Kommunalverbände
  und  Sammelstellen  bleiben  nach  wie  vor  die
Organe,  an  welche  die  Ablieferungen  vorzunehmen  sind.
Die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  hofft  nach  den  guten  Ersahrungen,
  die  man  bisher  mit  den  freiwilligen  Ablie
ferungen  gemacht  hat,  später  die  Enteignung  nur  ganz
ausnahmsweise  anwenden  zu  müssen.

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Waffen  und  Munition  #

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*  Ausnutung  von  Werkzeugmaschinen.
K.  M.  21.  1II.  14.  301010  16.  B.  s.

Zur  Beichaffung  von  Unterlagen  für  möglichst  boit.
kommene  Ausnutzung  der  Werkzeugmaschinen  im  Dienste
des  Heeresbedarfs  waren  bis  zum  12.  Dezember  alle  nicht
für  Heereszwecke  benutzten  Maschinen  dem  Waffen-  und
Munitions-Beschaffungs--Amt  zu  melden.  Dieses  hat,  um  bei
der  weiteren  Regelung  die  örtlichen  Verhältnisse  nach  Möglichkeit
  zu  berücksichtigen,  den  Verein  deutscher  Ingenieure,
bzw.  seine  über  ganz  Dentschland  verteilten  48  Bezirksvereine
  zur  Mitarbeit  herangezogen.  Letztere  bilden  besondere
  Geschäftsstellen  (Maschinenausgleichstellen),  welche  die
Anmeldungen  vervollständigen  und  auch  als  Gutachter
dienen  werden.  Zur  Deckung  der  durch  Reisen  usw.  entstehenden
  Unkosten  wird  im  Einverständnis  mit  dem
Waffen=  und  Munitions-Beschaffungs-Amt  ein  geringer
Aufschlag  anf  die  verfügbaren  Maschinen  erhoben.

«  Die  Maschinenausgleichstellen  gehen  den  Fabriken  mit
allem  fachlichen  Rat  an  die  Hand.  Letztere  wenden  sich  daher
zweckmähig  bei  Bedarf  von  Maschinen  und  Verwertung  unbenutzter
  Maschinen  an  diese  Siellen.  sz

Werkeksrnonprivotfirmen  mit  dem  Waffen-  und
THunitions-Beschaffungs-Amt.

Bei  allen  Schreiben  und  Telegrammen  an  das  W.  u.

P  ernen  Schreiden  und  Telegrammen  an  dos  W.  u.

M.  B.  A.  ist  es  im  Interesse  der  Einsender  dringend  erforderlich,

  dem  Text  eine  kurge  Inhaltsbezeichnund  voran-