lo  **.  «  »  Kriegsamt.  Rmtilche  Mittelkungen  und  UMachurcht

en  ummer  1

bustellen  (z.  V.  betrifft  „Rohstoffe  für  Zünder“  oder  betrifft
„Zünderteile“).  Dadurch  wird  ohne  zeitraubende  Prüfung
des  Inhalts  die  sofortige  Zuleitung  der  Eingänge  an  den
betreffenden  Referenten  ermöglicht.  Insbesondere  bei
kurzen  Telegrammen  kann  ohne  derartige  Kennworte  die
Zentralstelle  oft  überhaupt  nicht  beurteilen,  wer  zuständig
ist.  so  daß  die  Erledigung  sich  mitunter  unnötig  lange  ver-#ögert.
  Bei  Antworten  oder  beim  Vorliegen  von  Vorgängen
empfiehlt  sich  außerdem  Angabe  der  Buchnummer  und
genaue  Bezeichnung  der  betreffenden  Dienststelle.

vlebermässige  Preisforderungen
für  elektrische  Maschinen  und  Kpparate.

Dem  Waffen-  und  Munitions-Beschaffungs--Amt  sind  in
letzter  Zeit  Meldungen  zugegangen  über  außerordentliche
Preissteigerungen  im  Handel  mit  elektrischen  Maschinen
und  Apparaten.  Gegen  den  Kettenhandel  und
die  übertriebenen  Preisforderungen,  die
auch  auf  diesem  Gebiet  anfangeMn,  sich  breit
zu  machen,  wird  mit  aller  Schärfe  vorgegangen
  werden.  Mitteilungen  über  ungewöhnliche
Preisforderungen  werden  an  das  Waffen-  und  Munitions-Beschaffungs-?
  mit  R.  III.  erbeten.  Von  dieser  Abteilung
werden  auch  Beschaffungsmäöglichkeiten  für  elektrische  Einrichtungen
  nachgewiesen.

bewirtschaftung.

Krlegsminift#erkum  Krlegsamt.
Tab.  Mr.  Stab  M.  3.  zogs  12.  16.  K.
vom  6.  12.  1916.

Am  2.  Dezember  1916  hat  in  Berlin  unter  Vorsitz  des
Chefs  des  Waffen-  und  Munitianz-Veicn  unger  Aorsib  des
Besprechung  über  einheitliche  Stickstoffbewirtschaftung  stattgefunden,
  in  der  auch  das  Reichsamt  des  Innern,  das  Reichsschabamt,
  «  das  preußische  Landwirtschaftsministerium  und
das  Kriegsernährungsamt  vertreten  waren.
Veranlassung  gab  die  Erkenntnis,  daß  die  Bewirtschafkung
  des  Stickstoffs  an  einer  Stelle  nokwendig  ist,  um  doppekte
  Arbeit  und  solche  Arbeit  zu  vermeiden,  die  infolge  ihrer
Unkenntnis  bon  Maßnahmen  anderer  Stellen  nur  hindernd
und  störend  wirken  kann.
Mit  Rücksicht  auf  die  überragende  Wichtigkeit,  die  die
Stickstoffversorgung  für  Herstellung  von  Pulver  und
Sprengstoffen  hat,  wurde  beschlossen,  daß  das  Waffenund
  Munitions--Beschaffungs-Amt  in  einer
besonderen  Zentralstelle  das  gesamte  Gebiet  der  Stickstoffbewirtschaftung
  bearbeitet.  Beigegeben  wird  eine
Sach  be  r  st  andigenkommisston,  zu  deren  Sitzungen
  grundsäylich  auch  die  beteiligten  Behörden  eingeladen
werden.

Die  neu  zu  schaffende  Stelle  hat  die  Aufgabe,  Industrie
und  Landwirtschaft  zu  beraten,  die  Projertesbur-  Sticksooff
erzeugung  zu  prüfen  und  maßgebend  zu  beurteilen.  Die
Verteilung  des  auf  die  Landwirtschaft  entfallenden  Stickstoffes
  verbleibt  nach  wie  vor  dem  Kriegsernährungsamt.

Im  übrigen  wurde  die  Wichtigkeit  und  Notwendigkeit,

der  Landwirtschaft  soviel  Stickstoff  als  irgend  möglich  zuzufübren,
  allseitig  anerkannt  ickstoff  als  irgend  möglich  zuzu

Stickstoff

„Groener.

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LHLerkehrswelen

Kriegsamt  Stab  M  3.572.  11.  10.  K.
vom  24.  11.  16.

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euregelung  der  Behandlung  dringlicher  Güter
für  den  Versand.

Die  Ausstellung  von  Bescheinigungen  über  die  Dringlichkeit
  von  Gütern  für  den  Bahntransport  hatte  einen  derartigen
  Umfang  angenommen,  daß  den  ausführenden  Stellen
eine  Beurteilung,  welche  Sendungen  in  der  Tat  als  dringlich
  zu  befördern  waren,  überhaupt  unmöglich  wurde.

Es  wurde  daher  zunächst  für  alle  militärischen  Stellen
angeordnet,  ab  1.  12.  16  Dringlichkeitsbescheinigungen  nicht
mehr  auszustellen.  Gleichzeitig  erging  unter  dem  25.  11.  16
Kriegsminister  Stab  M.  3.  637.  11.  16  K.  an  sämtliche  zivilen
Reichsämter,  preußischen  und  bundesstaatlichen  Ministerien
das  Ersuchen,  auch  für  ihren  Bereich  die  Ausstellung  von
Dringlichkeitsbescheinigungen  zu  verbieten.

Das  nunmehr  gültige  Verfahren  ist  folgendes:

a)  Das  Kriegsamt  stellt  in  einer  Kommissionssitzung,  in
der  die  Wünsche  der  am  Versand  beteiligten  Dienststellen
zum  Ausdruck  kommen,  halbmonatlich  eine  Liste  zusammen,
  in  der  nur  die  wichtigsten,  dringlichst  zu  befördernden
  Güter  nach  Gruppen  geordnet  sind.  Diese  Liste
geht  im  Umdruck  den  Eisenbahnbehörden  und  sonstigen
Dienststellen  zu.

b)  Diese  Dringlichkeitslisten  dienen  für  die  Eisenbahndienststellen
  bei  der  Durchführung  der  Transporte
einschließlich  der  Wagengestellung  als  allgemeiner
Anhalt.  Soweit  nach  Lage  der  örtlichen  Verhältnisse
und  zeitlichen  Bedürfnisse  Aenderungen  und  Ergänzungen
  nötig  werden,  entscheiden  die  Linienkommandanturen
  und  veranlassen  durch  die  Eisenbahndirektionen
die  weitere  Mitteilung  an  die  Eisenbahndienststellen.

Um  den  Linienkommandanturen  hierbei  die  Beurteilung
  über  den  Grad  der  Dringlichkeit  im  Einzelfall
  zu  ermöglichen,  haben  die  am  Sitze  der  Stellb.
Gen.  Kdos.  usw.  eingerichteten  Kriegsamtstellen  (siehe
Seite  1,  11  und  12  sich  dauernd  in  enger  Fühlung  mit
den  Linienkommandanturen  zu  halten.

Sind  die  Bezirke  mehrerer  Linienkommandanturen
bei  den  Sendungen  beteiligt  und  handelt  es  sich  um
regelmäßige  Verkehrsbeziehungen,  so  ist  die  Vermittlung
  der  vom  Feldeisenbahuchef  im  Heimatgebiedt
eingesetzten  Bahnbeauftragten  (Bba's)  in  Anspruch
zu  nehmen.  Diese  befinden  sich  in  Essen  (Liniengebiete
  A,  B.  C.  D,  F,  H.  I.  K  1,  K  2.  O.  0.  W),  Saarbrücken
  (P.  S,  2),  Halle  a.  d.  S.  (E.  T.  U,  7)  und  Kattoc)

  Klagen  und  Wünsche  hinsichtlich  der  Dringlichkeit  von
Sendungen  im  Einzelfall  gehen  an  die  Kriegsamt--stellen,
  deren  Hauptaufgabe  die  dauernde  enge  Verbindung
  mit  den  in  ihrem  Bereiche  befindlichen  Fabriken,
  Werken  usw.  ist.  Die  Kriegsamtstellen  setzen
sich,  soweit  eine  sofortige  Regelung  durch  Vermittlung
der  Linienkommandanturen  nicht  möglich  wird,  mit
den  Bbas  ins  Benehmen.  Klagen  und  Wünsche,  betr.
Kohlenbelieferung  sind  zu  richten  an  das  Kriegsamt,
  Kriegs-Rohstoff-Abteilung,  Kohlenansgleichstelle
Berlin.