Mummer  !?

4)  Nur  bei  grundsätzlichen,  und  bei  solchen  Fragen,  die  die

Gruppierung  der  Dringlichkeitslisten  (siehe  unter  a)
betreffen,  ist  dan  Kriegsamt  (Stab)  in  Berlin  anzugehen.


Die  Gültigkeit  der  ersten  Dringlichkeitsliste  ist  bereits
abgelaufen,  die  soeben  in  Kraft  getretene  zweite  Dringlichkeitsliste
  umfaßt  solgende  Gruppen:

-  Gruppe  1:  .⅛T

Kohle  und  Koks.  Grubenholz.  Materialien  für  den
Hochofenbetrieb.  Kriegs-Chemikalien,  insbesondere  Säuren
(Schwefelsäure,  Salpeterfäure,  Oleum,  Mischsäuren).  Chlor
in  Kesselwagen.  Wasserstoffgas  in  Kesselwagen  und  Flaschen.
Alkohol.  Nitrocellulose.  Glyzerin.  Salpeter  in  allen  Formen.
Fertiges  Pulver,  Sprengstoffe.  Elektroden.  Lokomotiven
und  Güterwagen,  sowie  Teile  zu  ihrer  Reparatur.  Baustoffe
  (einschl.  Holz)  für  die  in  der  Verfügung  des  Kriegs.
amtes  (Kriegsrohstoff-Abteilung)  vom  8.  Dezember  1916
—  Nr.  la  4.142.  16  —  aufgeführten  Fabriken.  Stahl  für
dringendsten  Heeresbedarf  (für  Zünderteile.  Stahlhelme,
Stielhandgranaten,  Maschinengewehre  und  Werkzeugmaschinen).
  Material  für  Artilleriehülsen.  Für  U-Boote:
Druckkörperplatten  und  Spanten,  Kommandotürme,  alle
Stahlgußteile  und  Hauptmaschinen.  Gummi  und  Vorprodukte.
  Gosschutzgerät.  Maschinen  und  Werkzeuge  für
Fliegerstationen.  Transporte  von  Speisekartoffeln  nach
Rheinland  und  Westfalen.  .

«  "  Gruppe  2:

Nahrungsmittel.  Futtermittel.  Düngemittel.  Fette  und
Oele.  Benzin,  Benzol.  Wein,  Bier,  Spirituosen  für  die
Front.  Kraftfahrzeuge  in  ihren  Halbsabrikaten.  Feld-  und
Förderbahn-Material  für  die  Front  auf  Anfordern  der  Inspektion
  der  Eisenbahntruppen.  Feldküchen.  Maschinengewehre.
  Flugzeuge.  Geschoffe  für  Bulgarien.  Artilleriehülsen.
  Handgranaten.  Spatenbleche.  Hufnägel.  Huf.
stabeisen.  Baustoffe  (einschl.  Holz)  für  die  nicht  in  Gruppe  1
erwähnten  Kriegsbauten.  Geschoßköpfe  und  Böden,  auch  für
Wurfminen.  Stoffe  zur  Konservierung  von  Häuten  und
Fellen.  Leere  Kesselwagen  und  Behälter  für  Teer-,  Oel.
und  Säuretransport.  Streuersatzmittel.  Alle  in  Gruppe  1
nicht  genannten  Teile  für  U-Boote  und  Teile  für  Torpedo-Poote.


6

1  Gruppe  Z:

Erze,  Rohmetalle  und  Maschinen  für  die  Rüstungsindustrie,
  soweit  nicht  in  den  Gruppen  1  und  2  aufgeführt.
Alles  Kriegsgerät,  soweit  nicht  in  den  Gruppen  1,  2,  4  aufgeführt.
  Personenwagen.  Material  für  Kriegsbrückenbau.
Holz  für  Waffen.  Werkstoffe  und  Geräte  für  den  Stellungsbau,
  den  Bau  und  die  Unterhaltung  von  Bahnen  sowie
den  Bau  von  Luftschiffhallen.  Steinschlag,  Kies  und  Sand
für  den  Frontbedarf  (siehe  hierzu  Verfügung  des  Chefs  der
Eisenbahnabteilung  des  stellv.  preuß.  Generalstabs  vom
14.  Dezember  1916  —  IIb  Nr.  15  529).

Gruppe  4:

Gewehre.  Graugußgeschosse.  Material  für  Luftschiffbau.
  Kranken=  und  Sanitätswagen.  Fahrbare  Backöfen.
Kochkeffel.  Speiseträger  und  Kochkisten.  Bekleidung  und
Textilwaren  für  den  Heeres-  und  Marinebedarf.  Altgummi,
Regenerate,  Fahrradbereifungen.

Alle  Materialien,  die  für  die  Herstellung,  die  Verpackung
  und  den  Transport  der  in  der  Liste  aufsgeführten
Gegenstände  nötig  sind,  sind  hinsichtlich  der  Dringlichkeit
rundsätzlich  in  derselben  Weise  zu  behandeln,  wie  die
Gegenstände  selbst.  "  ·

fangene

KNriegsamt.  Mmsiiche  ittellungen  und  Nachrichten  11

–  S-  ——————.—=  ——

—#
—  —  2  —.  *  ——

Innerhalb  der  einzelnen  Gruppen  ist  die  Dringlichkeit
die  gleiche,  bei  Stockungen  richtet  sich  die  Reihenfolge  der
Beförderungen  nach  der  Gruppenziffer.

Alelegraphische  Wagenbestellung.

Der  Bba.  Essen  macht  darauf  aufmerksam,  daß  telegraphische
  Anforderungen  dringlicher  Wagenbestellungen  solgende
  Angaben  enthalten  müssen:

1.  Versender  und  Empfänger,

L.  Erforderliche  Wagenzahl,

3.  Versand-  und  Empfangsstation,

4.  Erklärung,  daß  die  Dringlichkeitsbescheinigung  der

Linienkommandantur  eingeholt  ist.

Alle  Lieferungs  firmen  werden  darauf
bingewiesen,  daß  ohne  diese  Angaben  in
jedem  Falle  zeitraubende  Nachfrage  bei
Linienkommandantur,  Eisenbahnverwaltung,
  Handelskammer,  Militärbehördeund
Firmanotwendig  ist.

FKlriegsamtsstellen

RKriegsamtssteller

mwW3##ttntswsoaoooooosanesssassesesssek."sn#  —

S##e#seses

—-*

  Aufgaben  der  Kriegsamtstellen.
Kriegeministerinm.  Kriegsamt.
Ta#.  Nr.  St.  M.  3.  3365  12.  10  K.  vomn  9.  12.  16.

*4#1*½“
Die  Hauptaufgaben  der  Kriegsamtstellen,  die  als  Nachrichtenorganisationen
  des  Kriegsamtes  gedacht  sind,  bestehen
in  der  ständigen  Verbindung  und  Vermittlung  zwischen
Kriegsamt  und  allen  kriegswirtschaftlichen  Betrieben  und
Organisationen  des  betreffenden  Korpsbezirkes  zwecks  ständiger
  wechselseitiger  Untexrichtung  über  die  vorhandenen
dringenden  Bedürfnisse  und  die  Möglichkeiten,  diesen  gerecht
zu  werden.  Der  Vorstand  empfängt  hierzu  seine  Weisungen
vom  Kriegsamt  und  den  ihm  nachgeordneten  Departements
und  Abteilungen  und  schöpft  Anregungen  ans  den  im
Kriegsamtsbezirk  eingezogenen  Nachrichten.  Die  Durchführung
  von  Anordnungen  durch  die  militärischen  Dienststellen
  und  damit  die  Ausübung  der  Kommandogewalt  verbleiben
  wie  bisher  den  stellvertretenden  Generalkommandos.
Zur  Erfüllung  der  im  einzelnen  den  Kriegsamtstellen  zu
kallenden  Aufgaben  sind  allo  engste  Verbindung  und  verständnisvolle
  Arbeit  mit  den  stellvertretenden  Generalkommandos
  unerläßliche  Vorbedingung.
Im  einzelnen  haben  sich  die  Kriegsamtsiellen  mit  folgenden
  Aufgaben  zu  befassen.  6
4A.  Beschaffung  und  Verwendung  der  Arbeitskräfte  für
die  im  Kriegsinteresse  tätigen  staatlichen  und  privaten  Betriebe
  (aus  dem  Heer  und  der  Marine  im  Benehmen  mit  der
alle  Ersatzfragen  bearbeitenden  Abteilung  der  zuständigen
General=  und  Stationskommandos,  außerdem  Frauen,  Geund
  andere  Ausländer,  Hilfsdienstpflichtige,
Kriegsbeschädigte  und  Wehrpflichtige).  2  IIsdienstpflichtige,
B.  Ueberwachung  und  Förderung  der  gesamten  rrieaßwirtschaftlichen
  Produktion  des  an  gesamten  kriegs=Cl.
  Mitwirkung  bei  den  Fragen  der  Volksernährung  für
die  kriegswirtschaftlich  tätige  Bevölkerung.
D..  Ueberwachung  der  Zuführung  der  Rohstoffe  für  di
Areegswirtichafk  6  der  Zuführung  bstoffe  für  iea
E.  Aus-  und  Einfuhrfragen.

Verzeschnls  #ümt#icher  Kriegsamtstellen  Umlstehend.