Amftliche

—  m.————

frelgegeben.

Das  Vaterlanb  spanntl  seine  Kräfte  aufs  äußerste  an.
Es  arbeitet  demnächst  mit  allen  seinen  Mitteln  ohne  Rest
von  Spielraum.  Damit  verändern  sich  die  überkommenen
Gesetze  seiner  Wirtschaft.  Was  ehedem  vorsichtig,  sparsam,
nützlich  und  notwendig  schien,  das  ist  heute  überflüssig,  fehlerhaft
  und  schädlich  geworden,  wenn  es.  nicht  zum  Gelingen  des
großten  Ganzen  beiträgt.  Niemand  darf  heute,  sei  es  selbst
zugunsten  einer  guten  Sache,  unterlassen  oder  gar  hindern,
was  die  Landessicherheit  vermehrt.

Besonnenheit  hilft  mehr  als  Eifer.  Jedes  Erzeugnis
der  verfeinerten  Wirtschaft,  iede  Maschine  und  jeder  chemische
Prozeßt,,  jeder  Güterverkehr  und  jedes  Geschäft  gelangt  mit
der  Verfeincrung  zugleich  in  den  Gefahrenbereich  des
Zwanglaufes,  wo  Störung  und  Zerstörung  drohen,  sobald
die  Vernunft  des  Würters  erlahmt.  Nur  wer  auf  lange
Sicht  hinans,  ohne  Beeinträchtigung  der  Zukunft,  des  Nachbarn,
  der  Allgemeinheit  wirtschaftet,  darf  sich  rühmen,  ein
nützliches  Mitglied  der  Kriegswirtschaft  zu  sein.

Nicht  einmal  jeden  zweckmäßig  scheinenden  Fleiß  kann
man  allein  um  seines  Mühens  willen  loben.  Wer  Wasser.
dampf  erzeugte  und  ließe  ihn  danach  nutzlos  verpuffen,  gälte
allerorten  als  Narr.  Aber  oft  genug  wird  von  der  edelsten
Form  des  wirtschaftlichen  Dampfes,  vom  menschlichen  Geist,
ein  groster  Bruchteil  glatt  vertan.  Außer  dem  Aufwand
must  der  Wirkungsgrad  der  Arbeit  gesteigert  werden.  Alle
Verluste,  die  durch  Reibungen  und  Ungenanigkeiten  entstehen,
  müssen  verschwinden.  Aus  jedem  Entgegen-  und
Wettlaufen  mus  ein  Zusammenlaufen  werden.

Der  Staat  kann  vieles  anordnen  und  überwachen.  Aber
er  überschritte  die  Grenzen  seiner  Verantwortlichkeit  und
seines  Leistungsvermögens,  wenn  er  sich  unterfinge,  alles
Tun  und  Unterlassen  jedes  einzelnen  von  Amts  wegen  vorzuschreiben.
  Er  ist  nichts  anderes  als  der  Ausdruck  des
Gesamtwillens  seiner  Angehörigen.  In  Stunden,  wo  dieser
Wille  eindentig  auf  ein  einziges  Ziel  gerichtet  ist,  wo  jeb.
einzelne  das  Eine,  den  Sieg,  erringen  will,  bedarf  der  Staat
ber  unmittelbaren,  bewußten,  tätigen  Hilfe  des  ganzen

T

Volkes.  Er  sorgt,  beraten  vom  Fachverstand  der  Besten,
für  die  Wegweisung,  für  die  Sperrung  des  offenkundig
Bösen  und  für  die  Ermunterung  zum  Guten.  Das  Gute
recht  zu  tun,  verantwortet  jedermann  vor  sich  selbst.

einstweilen  drängt  die  Erfahrung  der  letzten  Wochen
“*  dr  Bitte  an  olle,  die  es  angeht,  folgende  Regeln  zu
cachten:

1,  Die  Grenzen  des  Kriegsschauplatzes  weiten  sich  Kündlich,
  und  kein  Teil  der  Kriegswirtschaft  ist  so  Krsche  wie
die  Eisenbahn.  Gewiß  kann  man  ihren  Dienst  auf  die
reine  Kriegsnotwendigkeit  beschränken,  gewiß  kann  man
ihren  rollenden  Bestand  nach  Kräften  vermehren:  alles  das
geschieht.  Aber  wiederum  reicht  die  amtliche  Maßnahme
nicht  aus,  wenn  sich  nicht  bis  in  die  letzte  Faser  hinein  das
Bahnnetz  mit  dem  Geiste  der  Gemeinsamkeit  erfüllt.  Kein
Wagen  darf  als  Lagerraum  ruhender  Güter  vergendet
werden;  kein  Wagen  darf  an  das  Ziel  rollen,  wenn  der
Empfäuyer  nicht  gerüstet  ist,  ihn  schleunig  zu  entladen;
nicht  der  Lieferer,  sondern  der  Besteller  hat  den  Zeitpunkt
des  Versandes  zu  bestimmen,  und  der  Besteller  hat  diesen
Zeitpunkt  nach  Maßgabe  des  unentbehrlichen  kriegswichtigen
VBedürfnisses  zu  wählen.  Zumal  mit  Massengütern  mus½
sinnvoll  hausgehalten  werden;  weder  darf  sich  die  Vorratsdecke
  so  sehr  verdünnen,  daß  die  Verkehrszuckungen  auf  den
blanken  Leib  des  Wirtschaftsbetriebes  einwirken,  noch  darf
sie  zum  Schaben  anderer  Verbraucher  ein  Uebermaß  an
Dicke  erreichen.  Verbraucher  und  Erzeuger  müssen  einander
planmäßig  so  zu  finden  trachten,  daß  nur  mehr  der  Best.
gelegene  mit  dem  Bestgelegenen  verkehrt;  kein  Wagen  darf
um  alter  Gewohnheiten  willen  seine  Umlaufwege  verlängern.
  Kein  Wagen  darf,  wenn  es  sich  irgend  vermeiden
zäßt,  leer  oder  teilbeladen  umlaufen.  Verkehrsverbände  von
Nachbarn  könnten  in  vielen  Fällen  die  Vollbeladung  schaffen.

2.  Niemand  soll  zur  Erfüllung  seiner  Einzelwünsee
unnütz  reisen,  reden  und  schreiben.  Zumal  zu  Vheiiche
mit  dem  Mittelpunkt  des  Getriebes  bedient  man  sich  am
besten  des  Sprachrohres  einer  Gruppe,  der  man  nach
Standort  oder  Beruf  zugehört.  Je  größer  die  Gruppe  ist,

J1.11