nach  den  Weisungen  der  Nohstahl-  Ausgleichstelle  durch

den  Deulschen  Stahlbund  im  Rundschreiben  Nr.  20  vom

1.  Dezember  1916  festgelegt  worden.  Hiernach  sind  nur
Kriegslieferungen  auszuführen.  Für  den  fonstigen  Bedarf
  sind  im  ganzen  Reiche  Vertrauensstellen  für  die
einzelnen  Industrie-  und  Gewerbegruppen  eingerichtet
worden:;  diese  haben  in  Zweifelsfällen  zu  prüfen,  ob  die
Ausführung  der  geplanten  Lleferung  der  Erhaltung
und  Stärkung  der  nationalen  Kraft,  der  Schaffung  oder
Erhaltung  unersetzlicher  wirtschaftlicher  Werte  oder  der
Befriedigung  dringender  allgemeiner  Bedürfnisse  dient.
Außerdem  hat  der  Besteller  dem  Lieferer  schriftlich
eidesstattlich  zu  erklären,  daß  die  beantragten  Menaen
nur  für  den  von  ihm  angegebenen  und  von  der  Vertrauensstelle
  genehmigten  Zweck  vberwendet  werden
sollen.  Interessenten  können  das  Rundschreiben  durch
d  ttucten  Buchdruckerei  und  Verlag,  Düisseldorf  17,
ezlehen.

Sektion  Metalle.
Feinblech.

Die  VBertranensstelle  für  Oualitätsfeinbleche  in

Düsseldorf  hat  ihre  Tätigkeit  ausgenonmnen.
Zinn.

*  Der  Verein  der  Orgelbanmeister  Deutschlands  beabsichtigt,
  eine  Organisation  zu  schaffen,  welche  die  Beschäftigung
  aller  Orgebauer  Deutichlands  mit  dem
Ansbau  der  demäß  Bekanntmachung  M.  1/12.  16.  KN

zu  enteignenden  Orgelpfeisen  zum  Zweck  hat.
Diamanten.
Beschlagnahme  und  Regelung  des  Bezuges  von
ndustrie-Diamanten  ist  eingeleitet.

Sektlon  Leder.

K  Allgemeine  Beschlagnahme  von  Kleinvieh  Fellen

c.  I1/11.  16.  ARR.  vom  20.  12.  1916

Die  seit  November  1914  bestehende  Beschlagnahme
der  rohen  Häute  und  Felle,  die  sich  auf  alle  Großviehhänte
  und  Kalbfelle  von  mindestens  10  Kilogramm
Grüngewicht  erstreckt,  ist  am  20.  Dezember  auf  Kalbfelle
  jeden  Gewichts  und  Schaf.,  Lamm-  und  Ziegenfelle
ausgedehnt  worden.  Die  allgemeine  Beschlagnahme,  die
an  Stelle  der  kurz  vorher  durchgeführten  Einzelbeschlagnahme
  (vgl.  Nr.  1  S.  9)  getreten  und  mit  Meldepflicht
verbunden  ist,  bezweckt  die  zwangsläufige  Zuleitung  der
Häute  und  Felle  an  die  deutsche  Nohhan  t-Aktiengefellschaft
Flhr  Bebreustrahe  #),  Verteilungssteile  ist  die
Slttegleder-Astiengesellschaft,  Berlin  W  9.  Budapester
Strahe  1572.  gesellichaft,  Verlin  W  9,  Budapester
7  Söchstpreise  für  Kleinvieh-Felle,
tC.  70/11,  16,  ARN.  vom  20.  I2.  lelé
Gleichzeitig  sind  für  Kalb.,  Schafl.,  Lamme-  un
4  Ziegenfelle  Häßtprezer  Lald  -eschal-  Lamni-  und

Sektion  Webstofse.

Belegscheine.  --""

Ums-»HmamtmeHng

II--k-!an«6.1mn.wmIsts-amt-Das
  Verfahren  zur  Verteilung  v  --«
k--s--gvoanumMIkiuiib
»HHH;BE«IMMHUM  ist  zur  Verkürzung  des  Geschäftsweges
  und  Beschleunigung  der  Beschaffung  vereinfacht

MArtsamt,  Mtlche  Anltiellungen  und  Mac#ichten

Mummer  2

———  —

worden.  Mit  der  Verteilung  der  Belegscheine  befassen
sich  von  jetzt  ab  nur  noch  die  das  G#
Stelle  und  die  KôNM.

Ausschuß  für  Fischereibedarf.

Auf  Veranlassung  der  KRA  ist  von  dem  Deutschen
Seekischereiverein  und  dem  deutschen  Fischereiverein  ein
„Ansschuß  für  Fischereibedarf“  ins  Leben
gerufen  und  dem  nen  errichteten  Reichskommissariat  für
Fischversorgung  angegliedert  worden.  Der  Ausschuß  hat
die  Aufgabe,  die  Verteilung  des  den  Netzfabriken  von  der

vierteljährlich  zugewiesenen  Ney=  und  Netzgarnkontingents
  zu  regeln;  auch  hal  er  dafür  Sorge  zu
tragen,  daß  die  bei  den  Netzfabriken  lagernden  erheblichen
  Nebestände  dem  Verbranch  im  Inlande  zugeführt
werden.

Flachsanbau.

Zur  Steigerung  des  Flach  anbaues  im  Deukschen
  Reiche  im  Jahre  1917  —  von  20  000  auf  ungefähr
40  000  hu  —  hat  das  Reich  5  Millionen  Mark  bewilligt.

Sektion  Kautschuk.

Gummilose  Fahrrabbereisung.
v.  I.  1970/II.  16.  KnRfl.  vom  16.  I2.  1916

Besitzer  von  Fahrrädern  mit  Ersatzbereifung,  deren
Nadfahrkarten  gemäß  Bekanntmachung  V.  I.  364/6.  16.
S###  eingezogen  worden  sind,  erhalten  die  Karte  zurück
mit  einem  Stempelaufdruck:  „Berechtigt  nur  zur  Ve—
mitzung  gummiloser  Fahrradbereifungen.“

Garn  zuweisende

sssssssssnensuunetetsssz

Verkehrswesen

asfsnssussdhs  #uhbsssssssdssssssn#sstss  uissseseer

Rriegsamt.
vom  27.  12,  191n6.

*  Infolge  des  erheblich  gesteigerten  Güterverkehrs  ist  es
nötig  geworden,  die  Zahl  der  Schnell-  und  Personcnzüge
wesenklich  zu  verringern.  Domtt  ist  die  Gefahr  einer  Ueberfüllung
  und  durch  diese  einer  Verspätung  der  noch  verkehrenden
  Züge  in  den  Vordergrund  gerückt.

Um  ihr  zu  begegnen  und  demit  gleichzeitig  den  regelmäßigen
  Gang  auch  der  Gütergüge  zu  gewährleisten,  find
vom  Kriegsamt  folgende  Maßnahmen  in  die  Wege  geleitet:

1.  Die  Reisen  von  Angehörigen  des  Besatzungsheeres
7  der  Heimat  sind  auf  das  unbedingt  erforderliche
Maß  zu  beschränken.

2.  Die  aus  dam  Jelde  verkehrenden  Urlanberzüge  werden
  in  noch  größerem  Maße  wie  bisher  tief  in  die
Heimat  durchgeführt.  Der  Uebergang  der  Urlanber
von  diesen  Zligen  auf  die  D-Züge  wird  dann  verboten
  werden  können.

Die  vorgenannten  Anordnungen  allein  genügen  aber
zur  Erreichung  des  gesteckten  Ziels  keineswegs.  U  enbedingtes
  Erfordernis  ist,  daß  das  reisende  Publikum  sich  seköst
weitgehendste  Beschränkung  im  Reisen  auferlegt.  Das
Kriegsamt  glaubt,  daß  es  nur  dieses  allgemeinen  Hinweises
und  keiner  Zwangsmaßregeln  bedürfen  wird,  um  jedermann
zu  ernster  Prüfung  über  Zweck  und  Notwendigkeit  einer.

beabsichtigten  Reise  zu  veranlassen.