Uummer  2

*  Weitere  Verkehrsforderungen  des
Rriegsamtes:

1.  Entladung  und  Beladung  von  Güterwagen
müssen  mit  größter  Beschleunigung,  unter
Umständen  auch  an  Sonn-  und  Feiertagen  und  bei
Tag  und  Nacht,  durchgeführt  werden.

2.  Fehlen  zum  Entladen  Arbeiter,  können  diese  auf  Antrag
  der  Lintenkommandanturen  von  den  stellvertretenden
  Generalkommandos,  die  hierfür  an  den  wichtigeren
Bahnhösen  aus  Soldaten  oder  Hilfsdienstpflichtigen
bestehende  Entladekommandos  abrufbereit  halten,  gestellt
  werden.  Auch  mit  Gespannen  kann  unter  Um.
ständen  ausgeholfen  werden.  Diesbezügliche  Wünsche
wie  überhaupt  Anträge  zur  Bebebung  von  Verkehrsstörungen
  sind  von  der  Industrie,  den  Werken  usw.
an  die  zuständigen  Kriegsamtstellen  und  Kriegsamtnebenstellen
  (nicht  an  das  Kr  iegsamtl!)  zu
richten.  Telephon  genücgt.

3.  Die  Antröge  gemäß  2  müssen  sofort  gestellt  werden,
wenn  sich  zeigt,  daß  die  festgesetzten  Entladefristen
nicht  ausreichen.  Keinesfalls  darf  gewartet  werden,
bis  die  Folge  der  Anstauungen  unangenehm  lühlbar
wird.  Besonders  die  Juhaber  von  Anschlußgleisen
müssen  für  rechkzeitige  und  schnelle  Entladung  sorgen.

4.  Die  Zohl  der  angesorderten  Wagen  ist  streng
nach  der  sestgesetzten  Beladefrist  zu  bemessen.  Kein
Wagen  darf  angesordert  werden,  der  in  dieser  Frist
nicht  beladen  werden  kann.

Empfänger  und  Versender  müssen  Hand  in  Hand
arbeiten.  Kein  Gut  darf  abrollen,  daß  vom  Empfänger
  nicht  pünktlich  entladen  werden  kann.

0.  Empfänger  großer  Trausporto  haben  bei  den
zuständigen  Eisenbahndienststellen  die  Voransmeldungen
  solcher  Transporteingänge  zu  beanträgen.


7.  Jeder  nicht  nubedingt  erforderliche  Trausport
muß  vermieden  werden.  Das  gilt  besonders  von  der
Kin-  und  Herverfrachtung  der  Güter.

8.  Jedermann  hat  die  Pflicht,  seinen  Bedarf  dort  zu
decken,  wo  er  auf  kürzestem  Trausportwege
ihn  erhalten  kann.

9.  Bei  jedem  Transport,  jeder  größeren  und  besonders
regelmäßig  fortlanfenden  Bestellung  muh  gefragt  und
geprüft  werden:  Kann  ich  nicht  den  Wasserweg  für
die  Güterbeförderung  benuten?  Muß  es  durchaus  die
Eisenbahn  sein?

Krlgam  .
Waffen-undMuts-tiloushslämksaxagkistims
»vekwakiungs-Jgtsengjs

Bb.  Rr.  2199  12.  16.  V.  W.  III.

*  Zur  Minderung  der  Transportschwierigkeiten

sind  an  eine  Anzahl  Jabriken  folgende  Anweisungen
ergangen,  die  die  gesamte  Kriegsindustriebeachten
  sollke:

Krlegsamt.  Amlllche  mitteungen  und  Mackhuschte

E
n
—  —  —

—

—
H  —  *
—  —

1.  Alle  an  die  Jabriken  gerichteten  und  von  ihnen  aufgelieferten
  Kesselwagensendungen  sind  unbedingt
  stets  eilgutmäßig  aufsuliefern,  ohne  Nücksicht
  auf  die  dadurch  erwachsenden  höheren  Kosten.  Diese
werden  vom  Wassen=  und  Munitions-Beichoffungs=Amt
  getragen  werden.  Sollten  trotz  eilgulmäßigen
Auflieferung  Verzögerungen  im  Umlauf  sich  ergeben,
so  ist  hiervon  sofort  den  zuständigen  Linienkommandanturen
  und  anßerdem  den  Kriegsamistellen  Mitteilung
  zu  machen.

2.  Es  ist  bekannt  geworden,  daß  die  für  die  Erweiterungsund
  Neubanten  von  Munitions-  und  Pulverfabrikem
erforderlichen  Materialien  zur  Erreichung  kleinen
Preisvorteile  vielfach  von  weitentlegenen  Punkten  angeliesert
  werden.  Dadurch,  daß  sie  teilweise  großg
Strecken  durchlausen,  wird  Wagenmaterial  in  großenr
Umfang  anderen  dringenden  Aufgaben  auf  lange  Zeit
entzogen.  Um  derartige  unwirtschaftliche  Transporte
zu  ersparen,  ist  das  Baumaterial  ausn  ächstenr
Nähe  zu  beziehen,  auch  wenn  es  nur  unten
Prei[ssteigerung  möglich  ist.

[-ihcge1

rese  a  e  NNNNN

X  vacharbelter  für  Bauten.

Alle  Fabriken,  die  Neubauten  für  Heereslieserungen  u#

Ungriff  genommen  haben,  werden  ersucht,  ein  festes  Programm

  ffir  den  Bedarf  an  Facharbeitern  aufzustellen.  Ei
muß  eine  genaue  Uebereinstimmung  #wischem
Bauplau  und  beuötligten  N  rbeitskrästem
erreicht  werden,  damit  sowohl  Verzögernngen  im
der  Fertigstellung  wie  auch  Vergendung.
wertpvoller  Arbeitskraft  vermiedeu  wird,
Begründete  Gesuche  um  Bereitstellung  von  Facharbeitern
sind  au  das  für  die  Baustelle  zuständige  Stellvertretende
Generalkommando  ztt  richten.

—————————————...——————————————————————————nSllni

KRKFriegsamttstellen

s——mm...————

*  Nachkrag  zum  „Verzeichnis  s-KtiegsumspetleV

(Veral.  Nr.  1,  Seite  12.)
Kriegsamtstelle  beim

Stellv.  Gen.-Kdo  Xll.  N.  K.

D-resden  —  Vorstandt
Hpim.  d.  Res.  Leppin.  1

Siellb.  Gen.-Kdo  XIX  A.  K.,  Leipzig  –  Vorstand
Hptm.  d.  Ldw.  NRitter.

Adressen  und  Fernsprechauschlüsse  der  Krie