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Algemeines  6

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Kriegsamtorganisation  in  Bayern,
Sachsen  und  Württemberg.

In  Zusammenfassung  und  Ergänzung  der  in  Nr.  1
und  2  bereits  gemachten  Mitteilungen  wird  das  Folgende
bekanntgegeben:

1.  Bayern.

Im  Kgl.  Bayr.  Kriegsministerium  ist  als  Abteilung
bes  Kriegsministeriums  ein  Kriegsamt  errichtet  worden.

Sein  Wirkungskreis  umfaßt  folgende  Geschäftssweige:


a)  Kriegsrohstoffversorgung,  Ein-  und  Ausfuhr,  Statistik.


b)  Ansnützung  der  Industrie  für  die  Zwecke  der  Kriegsührung,
  Ueberwachung  der  Betriebe:  Beschaffung  der
Arbeitskräfte;  Arbeiterfragen;  Ernährung  der  Arbeiter.


o)  Ersatzwesen,  Beurlaubtenstand,  Landsturm,  Unabkömmlichkeit,
  Zurückstellung,  Entlassung,  Reklamation
auf  Grund  häuslicher  Verhälknisse.

d)  Beschaffung  und  Verwaltung  von  Waffen,  Munition
und  anderem  Kriegsgerät,  Technische  Institute,
dienstliche  Angelegenheiten  der  Offiziere,  dienstliche
und  persönliche  Angelegenheiten  der  Beamten  und

Arbeiter  der  technischen  Institute;  Zeug-,  Feuerwerks.
und  Waffenmeisterpersonal.

Infolge  der  Errichtung  des  Kriegsamtes  ist  die  bisherige
  Armeeabteilung  II  aufgelöst,  von  ihren  Dienstreferaten
  sind  die  der  Feld-  und  Fußartillerie  sowie  des
Trains  der  jetzt  als  „Armeeabteilung“  bezeichneten  bisherigen
  Armeeabteilung  1  übertragen  worden.

Kriegsamtstellen  bestehen  bei  den  drei  stellvertretenden
General-Kommandos:

I.  Bayr.  Armeekorps,  Miüünchen,  irtenstr-  9“)  Fernspr.
Nr.  55  560“).

II.  Bayr.  Armeekorps.
Fernspr.  Nr.  2966/2967.

III.  Bayr.  Armeekorps,  Nürnberg,  Ludwigstr.  36,
Jernspr.  Nr.  8681.

)  Geändert.  Adressenverzeichnis  Nr.  1,  S.  12  u.  Nr.  2,  S.  8
ist  zu  berichtigen.

2.  Sachsen.

Für  das  Königreich  Sachsen  vermittelt  sämtliche
Anordnungen  des  Kriegsamtes  das  Kgal.  Sächsische
Kriegsministerinm  (Waffen.  und  Industrie-Abteilung,
Geschäftsräume  Dresden-N.  6,  Große  Meißner  Str.  2,
Fernspr.-Auschluß  Dresden  Nr.  17  221).

Bei  den  stellvertretenden  General-Kommandos  XII
und  XIX  in  Dresden  bzw.  Leipzig  bestehen  Kriegsamtstellen,
  die  dem  Kal.  Sächsischen  Kriegsministerium  unterstehen,
  den  stellvertretenden  General-Kommandos  aber
angegliedert  sind.

Kriegsamtstelle  in  Dresden-N.  15.  Königsbrücker
Straße,  Fernspr.  Nr.  19  418,  19  419,  22  115.  —
Vorstand:  Hauptutnn  der  Reserbe  Leppin.

Würzburg,  Ludwigstr.  25,

Kriegsamtstelle  in  Leipzig,  Döllnitzer  Str.  3,  Fernspr.
Nr.  2047,  2048.  —  Vorstand:  Hauptmann  der
Landwehr  Rister.

Alle  von  außersächsischen  militärischen  Dienststellen
ergehenden  Berichte,  Anträge  usw.,  Kriegsamtangelegenheiten
  betreffend,  sind  nur  an  das  Kal.  Sächsische
Kriegsministerium  (Waffen-  und  Industrie--Abteilung)
zu  richten.

Alle  von  Privaten  ausgehenden  Anträge,  Anfragen,
  Angebote  usw.,  das  Gesetz  über  den  vaterläudischen
  Hilfsdienst,  die  Umstellung  der  Industric,  usw.  betreffend,
  sind  nur  an  die  Kriegsamtstelle  des  betreffenden

  Korpsbezirks,  nicht  aber  an  das  Kriegsministerium
zu  richten.

3.  Württemberg.

Die  Kriegsamtangelegenheiten  werden  in  Württem.
berg  beim  Kriegsministerium,  Abteilung
für  Waffen,  Feldgerät  und  Kriegsamt-JuUlDN

