—.  ————-.

Toweit  durchführbar,  ist  das  Aufsichtspersonal  bei  den
Kriegsgesangenen  aus  derselben  Gegend  zu  entnehmen  und
joll  ebensalls  aus  Landarbeitern  bestehen.
Neben  den  Kriegsgesangenen  kommen  auch  Zivilgesan-=genc
  als  Quelle  für  die  Arbeiterbeschaffung  in  Betracht.

.  #un.  Militörische  Hilfsaktionen.

Aunperdem  haben  die  stellv.  Generalkommandos,  soweit
die  Kräfte  irgend  reichen,  für  die  Zeit  der  gulstrregiewel
lung  und  der  Ernte  militärische  Hilfsaktionen  für  die  Landwirtschaft
  vorzubereiten.  Dazn  sind  fliegende  Arbeiter-  sowie
  Fuhrwerkskolonnen  zu  bilden,  die  sich  möglichst  selont,
gtl,  aus  Feldküchen  oder  Kochkisten  zu  verpflegen  haben.
Die  so  gebildeten  Kolonnen  sollen  den  Behörden  bei  Bedarf
[chleuniost  bur  Versügung  gestellt  werden,  die  damit  dann
die  bolle  Verantwortung  dafür  übernehmen,  daß  alle  nötigen
Arbeilen  in  den  betreffenden  Bezirken  rechtzeitig  erledigt
uerden.
*  Daneben  sind,  Io  es  wegen  unvorhergesehener  Untstände,
  schlechten  Wetters  usw.  nötig  erscheinl.  Wnsl’n
Mannschaften  der  Ersatz-Truppenteile  —  wenn  es  sich  um
wenige  Tage  handelt  und  die  Ersatzgestellung  für  das  Feldheer
  dadurch  nicht  aufgehalten  wird,  auch  die  ko.  Leute  —
aur  Verfügung  zu  stellen.  Für  die  Zeilen  der  Bestellung
und  Ernte  müssen  Veurlaubungen  in  dem  nötigen  Umfange
besotders  ersolgen.  Dauer  und  Zeiten  dieser  Beurlaubungen
werden  überall  recht  verschieden  sein  und  sich  nach  den  Vorschlägen

  der  Sachverständigen  richten  müssen,
——  Nuch  die  Arbeitskräfte  und  das  Fuhrwerk  aus  den
Städten  müssen  unter  Umständen  aufgeboten  werden.

IV.  Maschinenfrage.

„Den  Fabriken  landwirtschoftlicher  Maschinen  müssen  bestimmte
  Facharbeiter  in  dem  kuseern.  nöligen  züllen  ber
zur  Verfügung  gestellt  werden.  Es  bedarf  bei  diesen  Betrieben
  einer  besonderen  Ueberwachung,  damit  sie  lediglich
für  Herstellung  und  Wiederherstellung  der  für  die  dentsche
  Kriegswirtschast  unentbehrlichen  Maschinen  arbeiten
und  nicht  etwa  für  die  höheren  Gewinn  abwerfende  Ausfnhr.
*  Einheitliche  Verwendung  großer  landwirtschaftlicher
Maschinen  wie  Motorpflüge,  Dreschmaschinen  für  größere
Bezirke  muß  planmäßig  vorbereitet,  die  nötigen  Arbeitskräfte
  zu  deren  Verwendung  müssen  nach  bestimmtem  Plan
bereitgestellt  werden.  Hierzu  gehören  auch  Ernte.,  Dreschusw.
  Kommeoandos,  die  von  Ort  zu  Ort  ziehen.

VNVo  besonderer  Bedentung  wird  die  richtige  Verleilung
der  großen  Waschinen  sein,  die  immer  da  sein  müssen,  wo
sie  allgenblicklich  am  nötigsten  gebraucht  und  am  beflen  anusgenußt
  werden  können.

UAluch  wird  es  sich  empfehlen,  schon  jeht  Dreschmaschimistenkurse
  für  Kriegsbeschädigte  und  Garnisondienstfähige
sünührren,  damit  sie  zur  Zeit  der  Not  zur  Verfügung

"  .  *  V.  Organisation.
In  der  Staatsministerialsitzung  vom  3.  1.  17  ist  beschlossen
  worden:  Ftctsiiing  vom  s.  1.  it  be
1.  Für  jede  Provinz  wird  ein  Krie  g  Zwirt-.
scheftsomt  pebildet.  Dorstthenker  per  tnrßr:
schaftsamtes  ist  ein  vom  Kriegsamt  ernannter  Offizier,  der
mit  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten  genau  vertrant
ist.  Mitglieder  des  Kriegswirtschaftsamtes  sind  2  pom
Oberpräsidenten  ernannte  höhere  Verwaltungsbeamte,  je
9  Vertreter  der  Eisenbahndirektionen,  zu  deren  Bereich
die  Probinz  gehört,  5  von  der  Landwirkschaftskommer

1  H  —  --  rlegsamt.  AKmtliche  Militellungen  und  HMachiichten

—.—————  .  —

Hummer  4

zu  benennende  Landwirte  und  ein  vom  kommandierenden
Gencral  am  Sitz  des  Kriegswirtschaftsamles  ernannter
Veterinär.
Der  vorsitzende  Offizier  vertritt  sämtliche  Generalkommandos,
  zu  deren  Bereich  die  Provinz  gehört.  Bei  den
nicht  am  Siße  des  Kriegswirtschaflsamtes  befindlichen
Generalkommandos  werden  nach  Bedarf  Nebenstellen
des  Kriegswirtschaftsamtes  gebildet,  die  aus
einem  landwirtschaftlich  erfahrenen  Offizier  als  Leiter  und
den  erforderlichen  Hilfskräften  bestehen.
2,  Das  Kriegswirtschaftsamt  hat  innerhalb
der  Provinz  die  landwirtschaftliche  Produktion  zu  unterstützen
  und  zu  fördern  entsprechend  den  zum  Geschäftsbereich
des  Kriegsamtes  gehörenden  Ausgaben:  6
1.  Beschaffung  und  nötigenfalls  militärische  Zurückstellung
  von  Betriebsleitern  und  Arbeitern,
2.  Beschaffung  von  Arbeitspferden,
3,  Beschaffung  von  Maschinen  und  Betriebsmitteln
(Kohlen,  Benzol  usw.),
4.  Fürsorge  für  die  restlose  Bestellung  der  Felder,
5.  Fürsorge  für  die  Einbringung  der  Ernte.
Bei  der  Erfassung  und  Verteilung  der  landwirtschaftlichen
  Produkte  wirkt  das  Kriegswirtschaftsamt  nicht  mif-Das
  Kriegswirtschaftsamt  hat  in  den  genannien  Angelegenheiten
  den  zuständigen  Stellen  Vorschläge  zu  machen
und  auf  Erfordern  Gutachten  zu  erstatten.  Vom  Kriegsamt
  kann  ihm  die  Entscheidung  in  bestimmien  Angelegenheiten
  überlragen  werden.  #
Der  Vorsitzende  des  Kriegswirtschaftsamtes  kann  eim
zelne  Mitglieder  mit  der  Erledigung  einzelner  Angelegenbeiten
  betranen.  .  1
8.  Für  jeden  Kreis  wird  eine  Kriegswirtschaftsstelle
  gebildet.  Vorsitzender  ist  der  Landrat;  sein  Stelle
vertreter  (praktischer  Landwirt)  und  vier  bis  acht  Mitglieder
  werden  auf  Vorschlag  des  Kreisausschusses  nach  Anhörung
  der  Landwirtschaftskammer  durch  den  Regierungspräsidenten
  ernannt.
4.  Die  Aufgabe  der  Kriegswirtichaftsstelle
ist  für  den  Bezirk  des  Kreises  die  gleiche,  die  unter
Ziffer  2  dem  Kriegswirtschaftsamt  für  den  Bezirk  der
Provinz  zugewiesen  ist.  Anch  der  Vorsivende  der  Kriegswirtschaftsstelle
  kann  einzelne  ihrer  Mitglieder  mit  der  Erledigung
  einzelner  Angelegenheiten  betrauen.  .

*  Landwirischaftliche  Maschinen-Versorgungsstelle
-*e-KMrlegsministerlum.



Rriegsamt.
Tgb.  Mr.  366971.  17.  K.

Tedm.  Stab  T  7.

vom  9.  1.  1917.
Bei  der  Maschinenbeschaffungs-Abteilung  des  Kriegsamtes,
  Waffen=  und  Minitionsbeschaffungsamt,  ist  zus
Sicherstellung  und  Regelung  der  Versorgung  der  Landwirtschaft

  mit  den  erforderlichen  Maschinen,  eine
Landwirtschaftliche  Maschiuen-Versorgungsstelle

(LAV)

geschafsen  worden.  1

Diiese  hat  im  Zusammenarbeiten  mit  den  Kriegsamtstellen,
  den  Maschinenausgleichsstellen  des  Vereins  deutschenx
Ingenieure  und  den  sonstigen  in  Betracht  kommenden  örb