Krkegsamt.

Kmiliche  Milttellungen  und  Nachtichten

Mummer  4

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Belchdftigung  und  entlohnung  kriegsbeschädigter
lowie  gv.  und  ao.  Lacharbeiter  und  Handwerker.

Kriegamimitterlum.
Krlege-rfatz  bennt  2  ·
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Nr.  3/12.  16.  2  7  nt

v.  27.  12.  1916.

Das  Kriegsamt  hat  entsprechend  einer  von  aur
Mele  für  gemeinschaftliche  Handwerkslieferungen  G.  8  z.
LLerlin  S#W##  Tellower  Str.  1.4,  gegebenen  Anregung  den
gssterestenben  Generalkommandos  folgende  Richtlinien
nibermittelt:

Es  ist  sowohl  zur  Steigerung  der  Leistungsfähigkeit  der
mit  Kriegsaufträgen  betrauten.  ekuuftrsenngapigreit  der
werks-Betriebe,  als  auch  zur  Förderung  der  Arbeitsfähigkeit
der  Kriegsbeschädigten  unbedingt  erforderlich,  daß  Facharbeiter
  und  gelernte  Handwerker,  sowohl  die  sich  in  Lazaretten
  als  auch  in  Genesenen-Kompagnien  befinden  und
deren  Gesundheitszustand  ein  vorläufiges  Verbleiben  in
eörztlicher  Behandlung  erforderlich  erscheinen  läßt,  soweit  es
irgend  nach  dem  ärztlichen  Urteil  möglich  ist,  gegen  Zablung

  der  ortsüblichen  Löhne  in  den  Bekrieben  des  Standorkes
  ihres  Lazaretts  oder  Truppenteils  oder  in  deren
»  Nähe  kriegswirtschaftliche  Arbeit  verrichten.  Ungelernte
derartige  Kriegsbeschädigte  müssen  im  weitesten  Umfange
zu  der  Tätigkeit  in  der  Kriegswirtschaft  angelernt  werden.

Nicht  nur  Arbeitsleistung  weniger  Stunden  kommt
.»,-·  ;-sz-—».gerStundgnkommt
Frage,  sondern  Arbeitsleistung  insoweit  es  der

esundheitszustand  des  betreffenden  Mannes  zuläßt.  So

wird  z.  B.  im  Bereich  eines  stellvertretenden  Generalkomrr

  n.  Wen  Leuten  langstündige  Arbeit  im  Berg-#enausgefihrt.
  erfahrungsgemäß  vielfach  sachgemahe,
  andauernde  Arbeit  dem  Gesundheitszustand  dieser

Leute  meist  sehr  förderlich.  11  ser

„.  „Es  erscheint  nicht  angängig,  die  Entlohnung  solcher
Leute  durch  den  Truppenteil  vorzunehmen,  vielmehr.  55  es
int  Interesse  der  Arbeitsfrendigkeit  angezeigt,  daß  die
Mannschaften  binsichtlich  der  Lohnzahlung  die  gleiche  Behandfung
  wie  jeder  im  ständigen  Arbeitsverhältnis  stehende
Facharbeiter  oder  Handwerker  nach  Maßgabe  ihrer  Leistungen
  erfahren.  «  «

HimundsbsFncharbeäenwelch-EEissaekärztlickjenBeiss
bandlung  nicht  mehr  bedürfen,  sind  in  allen  Fällen  sofort  in
werkerns  iisir  hoft-zu  entlassen.  Bei  gv.  und  av.  Handderrern
  nußte  ie  Entlassung  von  der!  rül  11  16  —i-  i  .
zelfalles  abhängig  gemacht  ph  knn  der  Prüfung  jeden  Ein

Der  Hauptstelle  für  gemeinschaftliche  #raltef
rnrrrrsernn  nneeer  für  gemeinschaftliche  Handwerkslieferungen
  ist  anheimgestellt,  sich  mit  den  erforderlichen  Füudsstellungsgesuchen
  an  die  zuständigen  stellvertretenden  General-Kommandos
  zu  wenden.  «

J.  A.  u.  i.  V.:  v.  Kühlwetter.

*  Entlassung  von  Facharbeitern.

KRrlegsmimtleerlum
Kriegsaomt.

vom  27.12.  1916.
Auszug

Auf  die  Anfrage  eines  Armee-Oberkommandos,  wie  mit
namentlich  angeforderten  Facharbeitern  zu  verfahren  fei,  die
sich  zur  Arbeitsaufnahme  nicht  bereit  erklärt  hätten,  hat  das
Kriegsamt  erwidert,  daß  diese  nicht  zu  den  Bezirkskommandos,
  sondern  zu  ihren  Ersatztruppenteilen  in  Marsch  zu
setzen  sind.

CEin  grundsätzlicher  Verzicht  auf  solche  Facharbeiter
würde  die  Lösung  der  Facharbeiterfrage  im  Inlande  wesentlich
  erschweren.  Die  stellvertretenden  General-Kommandos
sind  um  entsprechende  Aufklärung  der  zu  den  Ersatztruppenteilen
  versetzten  Leute  ersucht  worden.

*  Stellenvermittelung  für  Frauen.

Es  laufen  fortgesetzt  Stellengesuche  jeglicher  Art  aus
allen  Kreisen  der  weiblichen  Bevölkerung  bei  dem  Kriegsamt
  und  dem  Kriegs-Arbeits-Amt  ein  in  der  irrigen  Meinung,
  daß  dort  auch  Stellen  vermittelt  werden.  Das  ist  nicht
der  Fall.  Stellengesuche  an  die  genannten  Aemter  sind  also
zwecklos.  Gewerbliche  Arbeiterinnen  und  kaufmännische
Angestellte,  müssen  sich  wie  immer  an  ihre  zuständigen
Arbeitsnachweise  wenden.  Für  Frauen,  die  in  der  sozialen
Fürsorge  und  in  den  höheren  Berufen  arbeiten  wollen,  wird
Näheres  nach  Einrichtung  etwaiger  Meldestellen  bekanntgegeben.
  Franen,  die  ehrenamtlich  arbeiten  wollen,  müssen
sich  bis  auf  weiteres  zur  Mitarbeit  bei  den  städtischen  und
privalen  Fürsorge-  und  Wohlfahrtseinrichtungen  melden.

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RKriegsamtftellen

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*  Der  Verkehr  mit  den  Kriegsamtstellen  und  -Nebenstellen
  wird  im  Stab  des  Kriegsamis  von-Gruppe  M.  3.  h.
(Hauptmann  Schneider)  bearbeitet.  Fernsprecher:  Amt
Zentrum  6954,  Sausanschluß  35.

V

*  Henderungen  und  Ergänzungen
zu  dem  Verzeichnis  der  Kriegsamtstellen.
Kriegsamtstelle  Allenstein.
Fernsprecher  außer  693  jetzt  auch  692.
Kriegsamtstelle  Frankfurt  a.  M.
Geschäftsräume  jetzt:  Blittersdorf-Platz  27.
Fernsprecher:  Hansa  9260—9275.
Vorstand  außerdem  Hansa  4094.
Kriegsamtstelle  Warschau.
Geschäftsränme:  Dluga  7.

LCindendruckerefk  und  Verlags-Ges.  m.  e.  K,  Berlin  Mwe,  Scufloauerduemm  19.

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