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Inhalt  vertraulich.

Hur  die  mit  einem  Stern  *  vereichneten  Abschnitte  find  zum  Hbdrucke

fretgegeben.

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An  die  Bezieher  des  „Kriegsamt.  Amtliche  Milteilungen
  und  Nachrichte  *:  Zur  Vereinsachung  und
Beschleunlgung  soll  bie  Zustellung  des  Blattes  in  Kürze
burch  das  Pr  st-Zeitungs-Amt  erfolgen.  Für  die  Vorbereitung
  der  neuen  Versenbungsart  ist  die  Ausfüllung
genauer  2“3“7“  notwendig.  die  die  stellv.  Generalma

  -·  --  nach  Anfdruck  bes

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n  die  deutsch

Von  verschiedenen  Stellen  wird  verichtet,  daß  in  der
Arbeiterschaft  kriegswirtschaftlicher  Betriebe  sich  neuerdingß
eine  stärkere  Neigung  zur  Abwanderung  bemeribar
macht.  Zwar  wollen  die  Arbeiter  nicht  die  Kriegswirtschaft
  überhaupt  verlassen,  um  in  andere  Wirtschaftszweige
  überzugehen;  bielmehr  findet  zumeist
mur  das  VBerlangen  deßs  Arbeitswechsels  innerhalb  der
Kriegswirtschaft  len  statt.  Aber  onch  ein  solcher  Wechsel

t.  wenn  er  gleichzeitig  und  in  größerem  Umfange
erfolgen  sollte,  seine  ernsten  Bedenken.  Er  führt  nicht  bloß
durch  die  mit  der  Veränderung  der  Arbeitsstelle  verbundenen
  Reisen,  Vorbereitungen  und  Neuciurichtungen  den  Verlust
  einer  Anzahl  von  Arbeitstagen  mit  sich,  sondern  kamn
auch  durch  die  plötzliche  Entziehung  von  Arbeilekrästen,  ins-Wld
  von  r!rii.  den  eist  Jortgong  der
Es  wirsie  #eer

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weil  g  mit  *  Imlie“  von  der  j#e  gentennt  *mGWl  zusammenziehen
  und  dadurch  selbst  bei  gleicher  Lohnhöbe
billiger  leben  können;  weil  sie  überhaupt  aus  der  Fremde
in  die  Heimat  und  die  heimischen  Verhältnisse  zurückkehren
möchten.  Das  kann  man  ihnen  an  sich  nicht  verdenken;  und
deshalb  wird  man,  wenn  man  sie  trotzdem  an  der  bisherigen
Arbeitsstelle  festhalten  will,  alles  tun  müssen,  was  ohne
Beeinträchtigung  anderer  berechtigter  Interessen  geschehen
kann,  um  ihnen  den  Entschluß  des  freiwilligen  Verbleibens
zu  erleichtern.  Die  Arbeitgeber  also,  die  ihre  Arbeiter  behalten
  wollen,  werden  zunächst  zu  prüfen  haben,  ob  und  wie
weit  sie  die  von  ihnen  bisher  gewährten  Löhne  im  Hinblick
auf  die  Kriegsteuerung  zu  steigern  in  der  Lage  sind.  Zwar
kann  nicht  verlangt  werden,  daß  die  sprunghafte  Entwickelung
  der  Lohnverhältnisse,  wie  sie  in  manchen,  zeitlich  bebedingt

  unterbleiben.

Dienftskempels  dieser  oder  der  nächsten  Nummer  des

„Kriegsamt.  Awiliche  Mitkeilungen  und  Nachrichten“
beisüagen.  Genaue  Russüllung  der  Karten  und

sofortige  Rücksendung  an  die  Verfsandstelle
  ist  dringend  erforderlich.  Bei  Anklarbeiten  wende
man  sich  an  bas  meständige  Postamt  oder  an  den  Brieffräger.


hrenzien  Industrien  eingesetzt  hat,  von  anderen  milgemacht
wird,  die  als  Donerbetriebe  auf  eine  sietige  Ent##sckeiung
dieser  Verhältnisse  Bedacht  nehmen  müssen.  Aber  eine  den
Beitumständen  Nechnung  tragende  Angemessenheit  der
Löbne  ist  unter  allen  Umständen  berzustellen,  Lohndrückeret

ebenso  wie  Lohntrelberei  zu  vermeiden.  Ferner  ist  auf  den

doppelten  Haushalt  answärts  wohnender  Arbeiter  bei  der
Bemessung  des  Arbeitsentgeltes  Rücksicht  zu  nehmen.  Erleichtert

  wird  das  durch  den  Erlaß  des  Reichskanzlers  vom

9.  Jannar  1917,  der  vorschreibt,  daß  bei  dem  Ausgleich
zwischen  dom  bisherigen  Einkommen  eines  vom  Heeresdienst
Zurückgestellten  und  seinem  angenblicklichen  Arbeitseinkommen
  ein  Betrag  von  2  Mark  für  den  Tag  für  den
Unterhalk  der  Familic  eingestellt  wird.  Aber  auch  darüber
hinaus  wird  für  die  Fälle  des  Doppelhaushalis  die  Gewährung
  einer  ausreichenden  Familienzulage  durch  den  Arbeitgeber
  ins  Auge  zu  fasfen  sein.  Endlich  find  auch  die
übrigen  Arbeitsbedingungen,  insbesondere  hinsichtlich  her
Unterkunft  und  Ernährung,  unter  den  gleichen  Gesichtspunkten
  einer  Nachprüfung  zu  unterziehen  und,  soweit  möglich,
  in  entgegenkommender  Weise  auszugestalten.  Ganz
unstatthaft  aber  sind  die  Versuche  von  Arbeitgebern,  in  unlauterer
  Weise  Arbeiter  anderen  Betrieben  abspenstig  zu
machen  und  für  sich  beranzuziehen.  Ein  solches  Verjahren,

das  die  Beunruhigung  in  die  Arbeiterschaft  geradezu  hineinträgt,
  verkennt  völlig  die  Gesamtlage  des  Wirtschaftslebens,
  ist  nicht  scharf  genug  zu  verurteilen  und  muß  un-Es
  ist  mit  Sicherheit  zu  erwarten,
daß  eine  einfache  Ueberle  gung  und  der  vaterläudische  Sinn
der  Arbeitgeber  von  selbst  solche  Mißbräuche  abstellen  werden.
Wer  diese  Richtlinien  innegehalten,  so  muß  auf  der  anderen
  1  Seite  aber  auch  von  den  Arbeitnehmern  erwartet  werden,
daß  sie,  sofern  ihre  Arbeitsbedingungen  als  gerecht  und
billig  anzuerkennen  sind,  nicht  bloß  deshalb  auf  die  sofortige
  Auflösung  des  Arbeitsverhöltnisses  dringen,  weil  —