—  —  Trlegaamt.  Fanbilchte  Mitteluunaen  und  Machrichten

a)  in  Angelegenheiten  für  Metallbearbeitungsmaschinen:
  Ecke  Rue  Royale  155  —  Rue  Brialmont  2  (beim
Botanischen  Garten,  in  der  Nähe  des  Nord.
bahnhofs):  -  —  -  »

b)inAnigelEtheitsmfürsieht-Eiche  Maschinen:  Rue
Ruysbroeck  74  (an  der  Kirche  Petit  Sablon).

7.  Vor  Beginn  des  Aussuchens  der  Maschinen  melden
sich  die  entsandten  Vertreter  in  Brüssel

beim  General-  Gonvernement  (General  der  Fußartillerie),
  welches  die  Genehmigung  zum  Betreten
der  Fabriken  in  Belgien  erteilt  und

bei  der  Paßzentrale  (Nue  Nopale  11),  sowie  demnächst
  —  gegebenenfalls  —  nach  erhaltener  näherer
Anweisung  bei  "  »  s.
Zweigstelle  Antwerpen,  Rue  de  Fortification  69,
Zweigstelle  Charleroi,  Kue  Montigu#  19,
Zweigstelle  Lüttich,  Bonlevard  Sancy  19.

8.  Durch  die  Zentralstelle  Brüssel  (Zeug.Oberleutnank.
Vohl  oder  dessen  Stellvertreter  in  technischen  Angelegenheiten,
  Reg.-Baumeister  Mues)  werden  die  Maschinen
  in  Brüssel  und  an  den  Zweigstellen  durch  die

Bezirksverwalter  den  entsandten  Vertretern  zugewiesen.

9.  Begleitung  wird  von  der  Maschinen-Beschaffungsstelle

nicht  gestellt.

Vormerkung  von  Maschinen  geschieht  burch  Anbringung

der  abgekürzten  Firmenbezeichnung  (3.  B.  Kr.  =  Krupp)

und  der  Nummer  des  Wumba.  Bezeichnung  in  deutlicher

10.

Schrift,  an  gut  sichtbarer  Stelle,  in  heller  Oelfarbe,  ist

dringend  geboten.

Vom  Bewerber  werden  gefordert:

a)  Verpflichtung,  keine  vom  General-Gouvernement
verbotenen  Fabriken  oder  Betriebe  zu  betreten  (von

der  Maschinen-Beschaffungsstelle  zu  erfahren),

b)  die  zum  Betreten  seitens  des  General-Gonvernements
  freigegebenen  Fabriken  nur  gegen  Vorzesgen
  besonderer  Answeise,  die  der  Generol  der
Fußartillerie  ausstellt,  zu  besuchen  und  die  betreffende,
  auf  die  Person  lautende  Bescheinigung
nach  Erledigung  des  Auftrages  wieder  zurückzugeben,
  sowie

c)  eine  schriftliche  Erklärung,  nur  solche  Maschinen

auszusuchen  und  zu  bezeichnen,  welche  noch  keine
Bezeichnung  einer  anderen  Firma  bzw.  eines  Instituts
  tragen  (ob  diese  Bezeichnung  in  Kvreide  an.
gebracht  ist  oder  durch  Etiketts  erfolgte,  ist  hierbei
belanglos).
11.  Der  Abbau  erfolgt  bestimmungsgemäß
a)  im  allgemeinen  durch  die  Maschinen-Beschaffungsfielle,
  ebenso  die  Beaufsichtigung  beim  Abtronsport,
b)  durch  den  Uebernehmenden  oder  einen  Monteur  der
in  Frage  kommenden  Firma,  wenn  es  sich  um  Abban
und  Abtransport  von  Spezkalmaschinen  handelt.
Monteure  werden,  wenn  erforderlich,  stets  von  der
Maschinen-Beschaffungsstelle  angefordert,  es  sei
denn,  daß  Bewerber  einen  Monteur  gleich  selbst  mitbringt
  oder  dessen  Anwesenheit  wünscht.  «
»  Zur  Vermeidung  von  unnötigen  Verschiebungen
der  Arbeltskolonnen  und  zur  Vereinsachung  des  Abfransportes
  ist  es  nötig,  die  Maschinen  aus  einem  Vetriebe
  möglichst  hintereinander  abzubauen.
Die  Stellung  von  Personal  der  Firmen  ist  nur  im
Falle  11,b  erwünscht.  "  sur.
18.  Falls  es  vorkommen  sollte,  daß  eine  Firma  in  besonderen
  Fällen  den  Abban  vollständig  übernimmt,  hat  sie
auch  die  Kosten  zu  tragen.

12.

Nummer  6

s——N—N——...-..—.Q.P..—GÜ[„.éUQ“———  ——  —  —  —

Angebote  von  Sabrikationsräumen
und  Einrichtungen.
Nrlegsminlsterlum.
Kriegsamr.
Kriegs-erfatz  und  Hrbelts-Departement.
T.  Nr.  390/1.  I7.  R  Z.6  4.  "
vom  30.  I.  1917.

(An  sämtliche  Kriegsamtstellen.)  ·

Die  beim  Kriegsamt  zahlreich  einlaufenden  Besuche  um
uweisung  von  Beschäftigung  im  Sinne  des  §8  2  des  Hilfsdienstgesetzes,
  ebenso  die  Angebote  leerstehender  Fabrikräume
werden  bis  auf  weiteres  den  Kriegsamtstellen  zugesandt
werden.  Die  Kriegsamtstellen  haben  diese  Gesuche  mit  allen.
erforderlichen  Einzelheiten  zu  registrieren,  um  auf  Anfrage
von  Beschaffungsstellen  jederzeit  in  der  Lage  zu  sein,  diesen
Fabrikationsstätten  nachzuweisen.  Die  Antragsteller  erhalten
von  hier  aus  nur  die  Mitteilung,  daß  ihr  Angebot  hier  nicht
benutzt  werden  könne  und  den  örtlich  zuständigen  Kriegsamtstellen
  überfandt  ist.  Enthalten  die  Gesuche  nähere  Mitteilungen

  über  unbenutzt  dastehende  oder  ungenügend  ausgenützte

  Maschinen  und  sonstige  technische  Anlagen,  wird
außerdem  von  hier  aus  das  Waffen-  und  Munitions-Beschaffungs-Amt
  in  Kenntnis  gesetzt,  welches  im  Bedarfsfalle
  meiter  verfügt.

J.  A.;  Frodien.

l—..——————.——
Verkehrswesen
*  Regelung  der  Mansporte  für  die  Rüstungsindustrie.


Nochmals  wird  darauf  hingewiesen,  daß  der  Chef  des
Feldeisenbahnwesens  eine  Abteilung  für  kriegswirtschaftliche
Transporte  —  Abkürzung  „Kr.  W.“  —  in  Berlin  eingesetzt
bat.  Ihre  Hauptaufgabe  ist  es,  die  Transportabwicklung
aller  für  die  Rüstungsindustrie  laufenden  Transporte  zu
überwachen.  Hierunter  fallen  sowohl  die  Transporte  der
Rohstoffe,  Fertig=  und  Halbfabrikate  wie  auch  die  der  Baustoffe
  für  Fabriknenbauten.  »-Die

  Leitung  der  Abteilung  ist  dem  Maior  im  k.  5.
Generalstab  Baur  übertragen,  sein  Stellvertreter  ist  der
Hauptmann  im  Generalstabe  Schoene.  Die  Gruppe  111
dieser  Abteilung  bearbeitet  im  besonderen  die  Durchführung
des  Verkehrs,  Wagengestellung,  militärische  Wagenkontrolle
und  die  Beschwerden.  Der  Chef  der  Gruppe  III  ist  Hauptmann
  d.  L.  Niepage.  «
Sitz  der  Abteilung:

Moltkebrücke.
Briefadresse:  Feldeisenbahnchef,  Abteilung  Kr.  W.,  Berlin
NW.  40.  Moltkeftraße  8.
Telegrammadresse:  Kriweis  Verlin  Generalftab.
Fernsprechanschluß  im  Ortsverkehr:
Zentrum  6960—69  Hriweis.  «  »
FernsprcchanschlnßimFest-INDEM-Mit-FAMsprüche
  nach  Diktat):  Berlin,  Zentrum  18  665/66.  6„
Fernsprechanschluß  an  die  Kriegszentrale  (für
»  persönliche  Rücksprachej:  Berlin,  Generalstoab.
Teilnehmeranschluß:  Hauptm.  Niepage,  282,  Büro  225.

rie

r#e

Verlin,  Genera#stab,  Eingang

Berlin

*  Kusnutgung  der  Schmalspurbahnen  für  die  Güter-·
  beförderung.  «
VIIIWHBEMHEIIMDMden-Ikxvtxnalsptcrigcn«S"tcmtE-«ss""

bahnen  schmalspurige  Verkehrsverbindungen,  die  den  Güter.