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verkehr  in  großerem  Umfange  bedienen  können.  Wo  die
Beförderung  auf  derartigen  schmalspurigen  Straßenbahnen,
Kleinbahnen  oder  Nebenbahnen  möglich  ist,  sollen  diese  zur
Entlastung  der  Hauptbahnen  tunlichst  für  den  Transport
herongezogen  werden.

*  Gleisonlagen  in  den  fabriken.

Die  „Abteilung  für  kriegswirtschaftliche  Transporte“  des
Chefs  des  Feldeisenbahnwesens  weist  auf  solgendes  hin:

Ein  großer  Teil  der  Verstopfung  der  Bahnhöfe  und  der
damit  zusammenhängenden  schwierigen  Transportlage
im  allgemeinen  ist  damuf  zurückzuführen,  daß  die  Gleisanlagen
  in  den  Fabriken  nicht  so  entwickelt  sind,  daß  sie
einen  gesteigerten  Verkehr  bewältigen  können.

Folgende  Punkte  werden  daher  dringend  der  Beachtung
empfohlen:  .

1.  Genau  berechnen,  was  die  Gleisanlage  der  Fabrik
im  Tage  verarbeiten  kann,  dementsprechend  die  Bestellungen
  bei  anderen  Firmen  einrichten.

2.  Ist  durch  eine  Betriebsstörung  die  Aufnahmefähigkeit
  der  Fabrik  eingeschränkt,  schnell  den  Zulauf  der
Wagen  bei  den  Absendern  abstoppen  und  mit  allen
Mitteln  das  Entladegeschäft  fördern.  —  Unter  Umständen
  kann  die  Kriegsamtstelle  die  Gestellung  von
Mannschaften  und  Beförderungsmitteln  bewirken.

3.  Bei  Neubauten  von  Fabriken  von  vornherein  Rüccksichtnehmen
  auf  eine  genügende  Gleisentwicklung  und
Entlademöglichkeit.  Dasselbe  gilt  bei  Erweiterungsbauten.
  Die  Gleisanlagen  sind  nur  scheinbar  unrentabel.
  Ausreichende  Anlagen  allein  können  volle

Leistungsfähigkeit  der  Fabrik  bringen.

4.  Sachverständige  für  die  Beurteilung  der  Gleisanlagen
  können  durch  die  zuständige  Linienkommandantur
  oder  die  „Abteilung  für  kriegswirtschaftliche
Transporte“  des  Feldeisenbahnchefs,  Berlin  NW  40,
Moltkestraße  8,  vermittelt  werden.

*  Der  außerordentliche  Bedarf  an  Eisenbahnwagen

macht  Selbstbeschränkung  und  Wirtschaftlichkeit  bei  der
Naumverwendung  zur  vaterländischen  Pflicht.  Diese
gebietet:

1.  Begrenzung  der  Wagenanforderungen  auf  die  wirklich
bringenden  Transporte.

2.  Volle  Ausnutzung  des  Laderaumes  oder  Lade-Kwichtes,
  soweit  angängig  bis  zur  vollen  Tragfähigkeit  der
3.  Sofortige  beschleunigte
bereitgestellten  Wagens.

4.  Bezug  der  Güter  möglichst  ans  der  Nähe  zur  Vermeidung
  weiter  Tranusportwege.

R
34#

Be.  oder  Entladung  jedes

Beschleunigung  der  entladung  von  Glenbahnwagen.


Die  Kriegsamtstelle  Münster  weist  darauf  hin,  daß  besondere
  Schwierigkeiten  bei  der  Entladung  entstehen,  wenn
die  Eisenbahnwagen  an  Sonntagen  entladen  werden
müssen.  Da  die  meisten  Betriebe  Sonntags  ruhen,  stehen
ihnen  keine  Arbeiter  zur  Verfügung,  auch  fehlt  die  zum
Betriebe  von  Kranen,  Anfzügen,  Seilbahnen  usw.  erforderliche
  Kraft.

Zur  Abhilfe  regt  die  Kriegsamtstelle  an,  daß  die
Güterabfertigungen  von  den  Linienkommandanturen  angewiejen
  werden,  nach  Möglichkeit  den  Empfänger  schon  Tags
önvor  sofort  nach  Einlaufen  des  belr.  Güterzuges  von  der

Krlegsamt.,  Rmtliche  Mittellungen  und  Mackurschfen

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Ankunft  und  der  Anzahl  der  für  ihn  bestimmten  Wagenladungen
  unter  Angabe  des  Zeitpunktes,  an  dem  mit  dem
Entladen  begonnen  werden  kann,  zu  benachrichtigen.

Die  Linienkommandanturen  werden  ersucht,  hiernach
zu  verfahren.  -

*  Verkehrsverteilung  durch  Staffelung  der
Arbeifszeit.

Krlegsmialsterium.
riegsamt.
Krlegs-Ersatz-  und  Hrbelts-Departement.
Rr.  198  1.  17.  KNZ  S.  1

—  Aus  Anlaß  der  Betriebseinschränkung  der  Berliner

Straßenbahnen  sind  Schwierigkeiten  bei  der  Hin-  und  Rickbeförderung
  der  Arbeiter  zu  und  von  den  industriellen
Werken  entstanden.  Die  Siemens-Schuckert--Werke  und  die
Allgemeine  Elektrizitäts-Gesellschaft  haben,  um  diesen
Schwierigkeiten  zu  begegnen,  durch  eine  Staffelung  des
Verkehrs  vorbildliche  Maßnahmen  getroffen.  Diese  bestehen
  darin,  daß  die  Arbeitszeit  nicht  gleichzeitig  beginnt,
sondern  werkweise,  mit  einem  Abstand  von  etwa  10  Minuten.
  Dementsprechend  staffelt  sich  auch  der  Arbeitsschluß
durch  die  Verteilung  der  Arbeitermassen  auf  verschiedene
Zeiten  und  der  Verkehr  wickelt  sich  dann  naturgemäß
glatter  ab.  Dort,  wo  ähnliche  Schwierigkeiten  durch  Betriebseinschränkungen
  der  öffentlichen  Verkehrsmittel  entstehen,
  wird  ein  gleiches  Verfahren  allen  größeren  Werken
zu  empfehlen  sein.  Wo  viele  kleinere  Werke  vorhanden
sind,  empfiehlt  es  sich,  eine  Einigung  zwischen  diesen  dahin
anzustreben,  daß  sie  die  Arbeitszeit  in  Abständen  beginnen
lassen.
J.  M.

Frodien,

Dringlichkeitstransporte  nach  dem  neutralen  und
verbündeten  Husland,
(Unmittelbare  Zuheitung  der  Rnträge  an  die  Kbteikung  kür

us-  und  Einfuhr  des  Kriegsamtes  (As),  Berlin  W  35,

Pofsdomer  Str.  121  b.)

KNrlegsminifterlium.
Krlegsamt.
RNr.  321/1I.  17.RS
vom  25.  I.  1917.

Kuszug.

Folgende  Verfügung  wird  bekanntgegeben:

Für  die  Beurteilung  der  Dringlichkeit  der  Versendung
von  Waren  in  das  neutrale  und  befreundete  Ausland,  die
als  mittelbare  Heereslieferung  anzusprechen  sind,  ist  die
Abteilung  für  Aus-  und  Einfuhr  des  Kriegsamtes  zuständig.
Sämtliche  Anträge  auf  Zulassung  solcher  Transporte  sind
der  Abteilung  für  Ans-  und  Einfuhr  auf  dem  schnellsten
Wege  unmittelbar  zuzustellen.  —  Die  Abteilung  leiket  die
Anträge  mit  Neußerung  an  die  Kriegsamistelle,  in  deren
Bezirk  die  Ware  zum  Versand  gelangt.  ·

Die  Kriegsamtstelle  hat  auf  Grund  des  Vermerks  der
Abteilung  für  Aus=  und  Einfuhr  bei  der  zuständigen
Linienkommandantur  das  Weitere  zu  veranlassen.

Auch  Beschwerden  und  Klagen,  die  sich  auf  die  Durchführung
  der  Auslandstransporte  beziehen,  sind  der  Abteilung
  für  Aus-  und  Einfuhr  zuzuleiten.

Die  Linienkommandanturen  werden  durch  den  Feldeisenbahnchef
  (Kr.  W.)  entsprechend  angewiesen.