2  —  Rriegsamt,

Amillche  Misttellungen  und  Nach

richten  Nummer  1

der  an  der  Front  kämpfenden  tapferen  Männer  traten.

Trotzdem  auf  diese  Weise  heute  schon  Millionen  von
Frauen  in  der  Kriegswirtschaft  —  und  dazu  gehört  auch
die  Landwirtschaft  —  tätig  sind,  bilden  immer  noch  die
Frauen  die  weitaus  größte  Reserve  an  Arbeitskrästen,
die  in  der  Heimat  für  kriegswirtschaftliche  Iwecke  nutbar
gemacht  werden  können.  Nur  wenn  dies  in  spstematischer
Weise  geschieht,  wird  es  möglich  sein,  dem  Hilfsdienstgesetz
  zu  einem  vollen  Erfolge  zu  verhelfen.

Das  Hilfsdienstgesectz  soll  die  Handhabe  bieten,  nicht
nur  Männer,  bie  bisher  noch  nicht  in  der  Kriegswirtschaft
tällg  waren,  neu  heranzuziehen,  nicht  nur  die  Arbeit  in
solchen  Betrieben  einzuschränken  und  zu  unterbinden,
die  kriegswirtschaftlich  nicht  wichtig  finb,  es  gibt  vielmehr
auch  die  Handhabe  dazu,  Männer  von  solchen  Arbelten
kernzuhalten,  die  ebensogut  von  Frauen  geleistet  werden

können,  und  dadurch  die  männlichen  Arbeitskräfte  an

Wunsch,  die  Frauen  auch  unter  das  Gesetz  einzubeziehen,
sondern  noch  mehr  durch  die  Tatsache,  daß,  obgleich  von
diesem  Schritte  abgesehen  wurde,  ein  außerordentliches
Angebot  gerade  von  welblichen  Kräften  für  den  vaterländischen
  Hilfsbienst  sich  gezeigt  hat.  Wurde  es  doch
sogar  notwendig,  durch  Einwirkung  in  der  Presse  die  sich
zur  Kriegsarbest  drängenden  Frauen  zu  warnen,  sich  um

Arbeit  zu  bemühen  oder  gar  einen  Berufswechsel  vorunehmen,

  ohne  die  Sicherhelt  zu  haben,  daß  ihre  Kräfte
auch  setzt  schon  in  der  richtigen  Wetse  verwendet  werden
lönnen.  —  Auch  heute  ist  noch  keineswegs  ein  Mangel  an
Angebot  von  weiblichen  Arbeitskräften,  im  Gegentell,
das  Ueberangebot  besteht  immer  noch.  Trotzdem  muß
das  Kriegsamt  für  eine  mögliche  zutünftige  Entwidklung
Sorge  tragen,  und  dies  hat  dazu  geführt,  daß  für  die
Frauenarbeit  innerhalb  des  Kriegsamtes
  esne  besondere  Organisation  geschaffen
  wurbde,  die  sich  ausschließlisch
mit  der  Frage  der  Frauenarbeit  im
Kriege  zu  befassen  hatl.

Die  auf  diesem  Gebiete  zu  lösenden  Aufgaben  sind
in  einer  Beziebung  die  gleichen  wie  die,  die  für  die  Bewirtschaftung
  der  männlichen  Arbeitskräfte  notwendig
sind.  Für  Männer  und  Frauen  handelt  es  sich  in  gleicher

Ausgestaltung  des  Arbeitsnachweisweseno
  die  eigentliche  Arbeitsvermittlung  nach  Möglichkeit
  zu  vervollkommnen,  um  Angebot  und  Nachfrage
quantitativ  bestmöglichst  in  Einklang  bringen  zu  können.
Neben  biesen  auantitativen  Aufgaben  treten  aber
xei  der  Organisatson  der  weiblichen  Arbeitskräfte  quali-W-:——4

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tative  Momente  binzu,  in  ganz  anderer  Weise,  als  das
bel  den  männlichen  Arbeitern  der  Fall  ist.  Wohl  soll  auch
bei  dem  Mann  nach  Möglichkeit  bafür  Sorge  getragen
werden,  daß  der  richtige  Mann  an  den  richtigen  Fleck
kommt;  deswegen  ist  auch  auf  die  Mitwirkung  der  Facharbeitsnachweise
  bei  den  Richtlinien  für  die  Heranziehung
der  Arbeitsnachweise  zur  Arbeitsvermittlung  für  den  vaterländischen
  Hilfsdienst,  die  in  der  Nummer  6  des
„Kriegsamt,  Amtliche  Mitteilungen  und  Nachrichten“
veröffentlicht  sind,  besondere  Rücksicht  genommen  worden.

Bei  der  Frau  spielen  aber  neben  der  fachlichen  Quglikikation,
  die  auch  berücksichtigt  werden  muß,  andere  Immachen

  es  auch  notwendig,  daß  innerhalb  der  arbeitenden
Frauen  in  ganz  anderer  Weise  die  perfönliche  Eignung

eine  Rolle  #pielt,  als  dies  bei  dem  Manne  der
Fall  ist.  Das  wichtigste  Moment,  das  aber  bei  der
Frauenarbeit  zu  berücksichtigen  ist,  bilden  die  Pflichten,
  die  die  große  Mehrzahl  der  arbeitenden  Frauen
im  Haushalt  und  als  Mutter  neben  der  Tagesarbeit  zu
erfüllen  hat.  Arbeitsleistung,  Arbeitsfähigkeit
  und  Arbeitswilligkeit  der
Frau,  die  von  ihren  häuslichen  und  Mutterpflichten  in
starkem  Maße  abhängig  sind,  machen  es  notwendig,
  für  die  arbeitenden  Frauen  Fürsorgemaßnahmen
  besonderer  Art  zu
trefsfen.  Diese  Fürsorgemaßnahmen  für  die  arbeitenden
  Frauen  und  deren  Familien  waren  ja  schon  im  Frieden
  erfreulicherweise  in  Deutschland  stark  entwickelt,  und
Deutschland  kann  stolz  darauf  sein,  auch  auf  diesem  Gebiet
  in  der  Welt  voranzugehen.  Wenn  trotzdem  noch  auch
im  Frieden  auf  diesem  Gebiete  vieles  zu  schaffen  übrig
blieb,  was  im  Hinblick  auf  die  Erhaltung  unserer  Volkskraft,
  deren  Zukunft  sa  in  unseren  Frauen  und  Kindern
liegt,  vom  Staat  stets  als  eine  wichtige  Aufgabe  betrachtet
  wurde,  so  sind  diese  Aufgaben  durch  die  im  Kriege
bisher  schon  erfolgte  riesenhaft  vermehrte  Heranziehung
der  Frauen  zu  intensivfter  gewerblicher  Arbest  in  einem
Maße  gewachsen,  das  ganz  besondere  Austrengungen  auf
dem  Gebsete  sozialer  Fürsorge  notwendig  macht.
Vom  Staat,  von  Gemeinden,  von  der  Industrie
und  burch  private  Fürsorge  ist  auch  im  Kriege  erfreulicherweise
  vieles  in  die  Wege  geleitet  worden,  um  durch
besondere  Fürsorgemaßregeln  die  Arbeitsfähigkest,  Arbeitsfreudigkeit
  und  Arbeitsleistung  der  arbeitenden
Frauen  nach  Möglichkekt  zu  steigern.  Dlese  Bestrebungen.
und  teilweise  sehr  hervorragende  Leistungen  in  einen  organischen
  Zusammenhang  zu  bringen,  wird  nunmehr  i½
Aufgabe  des  Kriegsamtes,  da  es  damit  seinen  Zweck-Förderung
  der  Produktson,  auch  durch  die
Frauenarbeit  am  besten  zu  erreschen  in  der  Lage  lst.
Schon  seit  geraumer  Zeit  find  bei  sämtlichen.
Kriegoamkstellen  besondere  Refergts