Nummer  7  Krlegsami.

für  die  Frauenarbeit  eingerichtet  worden.  Mit
deren  Leitung  sind  Frauen  betraut  worden,  die  sich  wegen
ihrer  bisherigen  Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  der  beruflichen
Frauenarbeit  und  der  sozialen  Fürsorge  zur  Uebernahme
dieser  Aufgabe  eignen,  und  die  bei  den  vom  Krlegsarbeitsamt
  bearbeiteten  Angelegenbeiten  des  Arbeits-Nachweises
  und  der  Arbeiksvermittlung,  soweit  Frauenarbeit
  in  Frage  kommt,  mit  tätig  sind.

Zur  Förderung  der  auf  dem  Gebiete  der  sozlalen
Fürsorge  notwendigen  Maßnahmen  ist  nunmehr  beim
Kriegsamt  eine  „Frauenarbeltszentrale“  geschaffen
  worden  unter  der  Leltung  von  Fräulein  Dr.
Marie  Elifabeth  Lüders,  bel  jeder  Krlegsamtstelle  eine
„Frauenarbeitshauptstelle“  unter  der  Leikung
  der  dortigen  Referentin,  und  es  besteht  die  Absicht,
nach  Bedarf  „Frauenarbeitsnebenstellen“
einzurichten.

Die  unerläßliche  Zusammenarbeit  mit  allen  auf  dem
Gebiet  der  sozialen  Fürsorge  bisher  schon  tätigen  Orgamisationen
  ist  durch  die  Bildung  des  „RNatsonalen
Ausschusses  für  Frauenarbestim  Kriege“,
der  in  diesen  Tagen  zum  ersten  Male  zusammentrat,  gesichert
  worden.  Anter  bem  Protektorat  Ihrer  Masjestät,
der  Kaiserin  haben  sich  auf  Aufforderung  des  Kriegsamtes
eine  Reihe  führender  Organssationen  (vgl.  unten  G.  19)
zusammengeschlossen,  und  sich  mit  ihrem  Beltritt  zum
„Nattonalen  Ausschuß  für  Frauenarbest  im  Krlege“  dem
Rriegsamt  zur  rückhaltlosen  Mitwirkung  bei  den  auf  dem
Webiet  der  sozlalen  Fürsorge  für  die  arbeitenden  Frauen
#u  lösenben  Aufgaben  zur  Verfügung  gestellt.  Bek  der
Frauenarbestszentrale  werden  sachverständige  Mitglleber
dieser  Vereine  für  die  einzelnen  Aufgaben  seweils  zur
Beratung  und  zu  tätsger  Mitarbest  nach  Bedarf  herangezogen
  werden.  Dle  Provinzial-Organisationen  werden
in  gleicher  Weise  den  Grauenarbeitsstellen  bel  den  Kriegsamtstellen
  zur  Verfügung  stehen.
Dler  folgende  Abbeitsplan  ist  vom  Kriegsamt  als
allgemeine  Richtlinien  für  die  Tätigkeit
Frauenarbestszentrale  und  lhrer
uterorgene  aufgestellt  worden:

1  Di  wit  bem

Zi  le  böchster  —  88  bie  Maßhmen

  in  die  Wege  zu  leiten,  bie  die  Arbeitsfähigkeit
  unb  Arbestswälllgkeft  der

wetblichen  Arbeitskräfte  jeder  Art  förbern.

E.  Die  Frauenarbeitszentrale  hat  deshalb  darauf  binzuwirken,

  daß  alle  Arbeitshemmnisse  für  die  Frauen
nach  Möglichkeit  beseitigt  werben.

Das  bedingt:

a)  Maßnahmen  zum  Schutze  der  Gesundbeit.

b)  )  Berettstellung  geeigneter  Erholungsräume,  Wohnund
  Schlafgelegenheiten.

o)  Beschaffung  angemessener

d)  Verbesserung  der
Verkehromittel.

er  Berufskleidung.
Beförderungsverhältnisse  und

Amtliche  Ml#teilungen  und  Machrichten  3

——  S—

3  —  —.

e)  Verbesserung  der  Organisatson  der  Nabrungomiktelbeschaffung
  und  Verteslung  für  die  Frauen.

3.  Neben  der  Fürsorge  für  die  Erhöhung  der  persönlichen
  Arbeitsfähigkeit  der  Frauen  muß  die  Frauenarbeikszentrale

  Einrichtungen  treffen,  die  dem  Wohleder

  gu  den  Frauen  gehöbrigen  Familienmitglieder
dienen  und  dazu  bestragen,  die  Arbestswilligkeit  zu
erhöhen:  Auggestaltung  von  Pflegestellen,  Krippen,

Bewahranstalten,  Kindergärten,  Horten,  Stillstuben,

Mütter-,  Sätgliags-,  Neinkinderberatungssiellen
usw.;  Einstellung  von  Haus-,  Gemeinde-,  Lan
rinnen,  Kreisfürsorgerinnen  usw.

4.  Zur  Durchführung  und  Sicherstellung  der  gekennzeichneten
  Aufgaben  wirb  die  Vermehrung  ber  in  der  Gewerbe-
  und  W  ohmungsaussicht  sowie  in  der  Fabrikfürsorge
  tätigen  welblichen  Beamten  nötig  sein.  Da  die
Jelt  zur  Ausbildung  dieser  Beamtlunen  auf  dem  Üüblichen
  Ausbildungswege  nicht  ausreicht,  wird  die
Frauenarbeitszentrale  geelgnete  Frauen  aus  anderen
Berufen  gewinnen  und  in  abgekürzkem  Bildungsgang
für  ibre  neuen  Aufgaben  vorbereiten  lassen.

5.  Zur  Erfüllung  der  vorgesehenen  sozialen  Fürsorge
werben  die  Frauenarbelkszentrale  bzw.  die  Frauenarbeitshaupt-
  und  -Nebenstellen  mit  sämtlichen  angeschlossenen
  Organlsationen  dauernd  in  Verbindung
stehen,  sie  zum  Ausbau  ihrer  vorhandenen  Einrichtun—
gen  und  zu  enger  Zusammenarbest  auch  mit  den  zuständigen
  Behörden  anregen,  sowie  mit  ihnen  gemeinsam
  für  die  Gewinnung  und  Heranbildung  der  benötigten
  sachkundigen  Hilfskräfte  Sorge  kragen.

Die  Aufgaben,  die  bier  gestellt  sind,  jollen  -  einem
großen  Teile  auch  in  das  Arbeitsgebiet  staatlicher  ur
städtischer  Behörden,  mit  denen  sell  srverständlich  in
engster  Fühlung  gearbeitet  werden  soll.  Es  soll  auch  in
dieser  Beziehung  besonders  betont  werden,  daß  aus
dem  Gebiete  der  sozialen  Fürforge  bisber
  schon  bestebende  Einrichtungen  in
keiner  Welse  in  lihrer  selbständigen  Entfaltung
  gehindere  werben  sollen.  Es  sollen
nur  in  der  Frauenarbeikszentrale  und  den  Frauenarbeitshauptstellen
  Kristallisationspunkte  geschaffen  werden,  uir
durch  ein  organisches  Zusammenarbeiten  aller  mit  einem
Mindestmaß  von  Aufwand  den  größtmöglichen  Erfolg
im  einzelnen  zu  erzlelen,  und  dadurch  die  vereinten  Kräfte
für  die  vielartigen  neuen  Aufgaben  in  vermehrtem  Moße
zur  Verfügung  zu  stellen.  Es  soll  dabei  kein  falscher
Eiser  entfacht,  keine  Hoffnung  erweckt  wert  m,  die  Unzufriedenheit
  und  Unruhe  hervorrufen  könnte.

berndG  soziale  Fürsorge  für  die  arbeitenden  Frauen  und

«  Familien  kann,  sowelt  das  Kriegsamt  in  Frage
kommt,  nur  von  dem  Gesichtspunkt  betrieben  werden,  daß
sie  als  Mittel  zum  3  weck  dient,  und  in  allem,  was
zu  geschehen  hat,  muß  der  Svec  an  oberster
Stelle  stehen,  nämlich  dfe  größtmögliche

Erzeugung  von  Kriegsbedarf  aller  Art.