Kriegsamt.  Mmtliche  Mittellungen  und  Nachrschten

klummer  7

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*  kisenbahnbeamte  als  fahrdienltleiter  in
Industriewerken.

Die  hohe  Bedentung,  die  die  glatte
Transvortangelegenheiten  unter  den  gegenwärtigen
#eren  Verhältnissen  für  die  Industrie  erlangt  hat,
piegelt  sich  in  einer  Stellenausschreibung  wieder,  worin  eine
große  Firma  füngst  für  ihren  Vollbahn-  und  Schmalspurbahnbetrieb
  einen  „geeigneten  Fachmann,  möglichst  pensionierten
  Eisenbahnbeamten  als  Fahrdienstleiter"  gesucht  hat.
Ein  gleiches  Verfahren  ist  allen  großen  Industriewerken,  die
über  eigene  Eisenbahnanlagen  verfügen,  dringend  zu
eimpfehlen.

Abwickelung  der

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Arbeiterfrage

I.wwubeiterkrage  W

svomKfäakmhettzukkkiegsakbeit

In  einem  Vorkrage,  der  am  1.  7.  1916  in  der  Kaifer.
Wilhelms-Akademie  über  Gesichtspunkte  zur  Frage  der  beschleunigten
  Herausziehung  militärisch  oder  in  der  Kriegswirtschaft
  verwendbarer  Mannschaften  aus  den  Lazaretten
und  Truppenteilen  gehalten  worden  ist,  hieß  es:  „Kriegsbeschädigte
  dürfen  nicht  lediglich  Gäste  im  Lazarett  oder  in
den  Genesendenkompagnien  sein."“

Diese  an  die  Aerzte  und  La
Mahnworte  gewinnen

aarettinfassen  gerichteten
·  bel  an  Bedeutung,  je  länger  der  Krieg
dauert.  Wir  baben  keine  Zeit,  lange  krank  zu  lein,  keine
Zeit  L  rasten,  keine  Zeit,  in  Unterhaltungsstunden  kostbare
  Arbeitskraft  ruhen  zu  lassen.  An  die  Stelle  der  Unterhaltungsstunde,
  die  für  den  Schwerverletzten  und  Erkrankten
  in  den  ersten  Tagen  seiner  Genesung  nicht  entbehrt
  werden  kann,  muß  fehr  bald  die  Arbeitsstunde  für
den  wieder  zu  Krästen  Kommenden  treten.  Jeder  Kranke
muß  sich  frühzeitig  auf  dem  Krankenlager  darüber  klar  werden,
  daß  dad  Vaterland  jetzt  in  der  Stunde  der  Not  auch
auf  seine  Urbeit  nicht  längen  verzichten  kann.

Darum  Grundsatz:  Jede  verwendbare  Arbeitskraft  in
den  Lazaretten  und  Geneferdenkompagnien  sobalb  wie
möglich  für  die  Arbeit  in  der  Judustrie  und  Lanzrirtschaft
nupbar  machen!

HOierzu  ist  unbedingt  erforderlich,  daß  die  leiten.
den  Persönlichkeiten  der  Lazarekte  und
Genesen  denkompagnien  zur  Veschiffung  von  Arbeit
  derartig  mit  der  Industrie  und  Landwirtschaft  in  Verbinbung
  treten,  daß  alle  entgegenstehenden  Schwwierigkeiten

*
d  die  kri
sich  aus  auf  die  ihnen  von  den  Lazaretten  angebotene  Silfe
zurückgreisen.  In  dieser  Beziehung  wäre  noch  größeres.
Verständnis  auf  beiden  Seiten  für  eine  zweckutäßige  Zulammenarbeit
  dankbar  zu  begrüißen.

Als  Vermittler  für  dieses  sich  gegenseitig  In.  di
dend  Arbeiten  müsen  mehr  als  bisher  geeignete
)  eitsnachweise  herangezogen  werden,  die  sich  mit
vollem  Verständnis  gern  dieser  Aufgabe  unterziehen  werden.

  Die  Schwierigkeit  muß  überwunden  werden,  die  lberall
  daraus  erwächst,  daß  sich  die  betreffenden  Stellen  teilweise
  mit  einer  größeren  Zahl  anfangs  weniger  Leistungsfähiger
  befassen  sollen.  Hierbei  wird  auf  die  Tatsache  hingewiesen,
  daß  sich  die  meisten  Leiben  durch  Arbeit  bessern.
Unter  Umständen  wird  für  einen  Teil  solcher  Leute  gewiß
nubbringende,  leichte  Arbeit  zu  beschaffen  sein,  die  Kräfte
werden  sich  im  Laufe  weniger  Wochen  stärken  und  der
großen  Sache  von  Tag  zu  Tag  besser  dienen.  Viel  ist  in
dieser  Beziehung  schon  von  einzelnen  Stellen  geleistet  worden;
  restloses  Bemühen  und  entschlossenes  Zugreifen  an
allen  Stellen  werden  hier  noch  sehr  viel  schaffen  können.

Also:  Jede  irgend  nutzbar  zu  machende  Kraft  so  frühzeltig
  als  möglich  durch  die  Arbeitsnachweise  und  mit  Hilfe
verständiger  Vereinbarung  zwischen  den  berufenen  militũrischen
  Stellen  (Lazaretten,  Genesendenkompagnien  usw.)
und  den  Vertretern  von  Industrie  und  Landwirtschaft  nach
erforderlicher  ärztlicher  Beratung  in  zweckmäßigster  Art  bei
der  Kriegswirtschaft  in  Arbeit  bringen!  Entscheidender
Gesichtspunkt  dabei:  Arbeit  ist  zur  Gesundheit  unerläßlich,

*  Verwendung  von  Facharbeitern.
Bei  Anforderungen  von  nicht  namentlich  bezeichneten
Facharbeitern  sind  öfters  von  den  Firmen  Spezialarbeiter
wie  Werkzeugmacher,  Schlosser,  Dreher  für  Arbeiten  an-Cesordert
  worden,  welche  auch  von  Leuten,  die  nicht  qualtfizierte
  Facharbeiter  find,  ansgeführt  werden  können.
Dies  ist  zu  vermeiden;  denn  der  ausgebildete  Fächarbeiter
darf  in  der  Kriegswirtschaft  nur  an  einem  Platz  verwendel
werden,  den  kein  anderer  auszufüllen  vermag.

Errneut  wird  darauf  hingewiesen,  daß  sich  Ersatz  für
feblende  Facharbeiter  vielfach  durch  Anlernen  von  ungelernten
  Arbeitern,  Frauen,  Ingendlichen,  Kriegsbeschädigten,
  Ausländern,  Kriegsgefangenen  und  Leuten,  die  auß
Grund  des  Gesetzes  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst  zur
Verfügung  stehen,  heranbilben  läßt,  und  daß  dieses  Anlernen
  in  den  Betrieben  in  möglichst  weitgehendem  Maßs

durchgeführt  werden  muß.

Fürsorgemaßnahmen  für  Rachtarbeiterinnen.

Mrlegsminktkertum.
Rrlegsamt.
Nr.  113/12.  16.  AZS.  2.
vom  41.  1.  1917.
Kusxrug  1
Der  Mangel  an  männlichen  Arbeitskräften  macht  eins.
immer  weitergehende  Heranziehung  und  Einst  Fung  von
weiblichen  Arbeitskräften  notwendig.  Da  die  mit  Heereslieferungen
  beschäftigten  Betriebe  genötigt  sind,  mit  regelmäßigen
  Tag-  und  Nachtschichten  zu  arbeiten,  so  wird
erforderlich,  auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  „Ausnah
men  von  den  Beschäftigungsbeschränkungen  gewerblicher
Arbeiker  vom  4.  8.  14,  —  Reichs-Gesetz--Blatt  Seite  383  —
die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  im  Notfalle  auch  während
  der  Nacht  in  erböhtem  Umfange  zuzulassen.
Der  Herr  Reichskanzler  hat  sich  dahin  geäußert,  daldas
  bisber  gelibte  und  bewährte  Verfahren,  daß  die  höhers
Verwaltungsbehörde  auf  Antrag  von  Fall  zu  Fall  die  Ausnahmen
  bewilligt,  auch  fernerhin  zweckmäßig  sei  und  fol-