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„  Schrikueftung,  Berlin  Wo
Nr.  8  :  Leipziger  Platz  13  1

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gernwpr:n  fim  Zentrum  Nr.  8
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Inhalt  vertraulich.

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Hur  die  mit  einem  Stern  s  bezeichneten  Abschnitte  find  zum  Hbdrucke

freigegeben.

—t—

An  die  Bezkeher  des  „Kriegsamt.  Amtliche  Milkeilungen
  und  Nachrichten““  Zum  Abschluß  der  Vor-Pereitungen
  für  die  Zustellung  des  Blattes  burch  das
Post-Zeilungs-Amt  müssen  bie  noch  ausstehenden
Adressenkarten  (ogl.  Nr.  5  und  6),  sofern  die  Weitermieserung
  nicht  unterbrochen  werden  soll,  schleunigst  der
Versandstelle  übermittelt  werden.  Soweit  bie  Karten
den  Beziehern  noch  nicht  zugegangen  sein  sollten,  sind  sie
umgehendb  von  ben  zuständigen  stellvertrekenden  Generalkommandos,
  im  Bereiche  des  Oberkommandos  in  den

Marken  von  ber  Kriegsamtstelle  in  ben  Marken  zu  erbitten.
  Die  für  Lieferung  von  Mehrexemplaren  zu
lelstenden  Gebühren  von  2,50  M.  für  Exemplar  und
Jahrgang  1917  (ogl.  Vorbemerkung  zu  Nr.  7)  sind  n  icht
an  die  Schriftleitung,  auch  nicht  an  die  Versandstelle  zu
senden,  sondern  lediglich  aus  das  Postscheckkonto  „Berlin
17  552,  Krieggamt.  Amtliche  Mitkellungen  und  Nachrichten“,
  einzuzahlen.  Die  Versandstelle  wirb  sich  dieserhalb
  sofort  nach  Eingang  der  Adressenkarten  mit  den  betressenden
  Bezlehern  in  Verbindung  seben.

rMid  Hiligemeines

Allgemeines

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—□——□—□

*  Wiederholt  ist  beobachtet  worden,  das  Gesuche  und
Anträge,  Ersuchen  um  Auskunft  und  Beschwerden  von  einzelnen
  Personen,  Fabriken  und  fonstigen  kriegswirtschaftlichen
  Betrieben  an  alle  möglichen  Stellen,  oft  an  mehrere
zugleich,  nur  nicht  an  die  zuständigen,  eigens  für  den  gedachten
  Zweck  geschaffenen  Organisationen,  nämlich  an
die  Kriegsamtstellen  und  Kriegsamtneben
stellen,  gerichtet  werden.

In  allen  nicht  grundsätzlichen  Fragen  bedeutet  der  Weg

über  eine  andere  als  die  zugehörige  Kriegsamtstelle  oder

Kriegsamtnebenstelle  aber  einen  Umweg.  Wem  also  an
einer  schnellen,  sicheren  und  unmittelbaren  Erledigung  seiner
Eingabe  liegt,  der  wende  sich  vertrauensvoll  und  in  erster
und  einziger  Lini'ke  an  seine  Kriegsamtstelle
  (Kriegsamtnebenstelle).  Durch  Eingaben  gleichen
Juhalts  an  mehrere  Stellen  oder  an  eine  nicht  zuständige
Behörde  wird  die  Erledigung  nur  verzögert,  oft  auch  zu
für  den  Antragsteller  sehr  unliebsamen  Irrtümern,  Doppelund
  Nebeneinanderarbeiten  Anlaß  gegeben.

*  Ruskunftsgruppe.

Beim  Stabe  des  Kriegsamtes  ist  eine  Auskunftsgruppe
  errichtet  worden,  die  über  alle  den  Stab  und  die
nachgeordneten  Departements  und  Abteilungen  betreffenden

Leiter  der  Gruppe:  Hauptmann  Just.
Geschäftsränme:  Leipziger  Play  13,  ECinfahrt  lluks.
Fernsprecher:  Zeutrum  6954.
Telegramm-Adresse:  Kaftabanskunft.

Für  das  Waffen=  und  Munitions-Beschaffungs-Amtd
bleibt  jedoch  nach  wie  vor  Wumba-Auskunft“  (val.  unten)
zuständig.

*  Wumba-iuskunftstelle.

Die  mit  Verfügung  des  Kriegsamtes  vom  27.  12.  16,
Nr.  91.  12.  16  (vgl.  Nr.  8  des  „Kriegsamt“,  S.  2)  der  Auskunststelle
  beim  Wassen,  und  Munitions-Beschaffungs-Amt
übertragene  neue  Aufgabe  wird  noch  nicht  genügend  beachtet.
Mitteilungen  über  Sitzungen  sind  von  anderen  Behörden  bei
Wumba-Auskunft  nur  ausnahmsweise  eingegangen.  Die
Auskunftstelle  konnte  daher  Vorschläge  für  Zusammenlegung
von  Sitzungen  nicht  machen  und  auch  genügende  Auskünfte
darüber  nicht  erteilen.  Um  den  Vertretern  der  Industrie
unnütze  Reisen  und  Zeitverluste  zu  ersparen,  werden  alle  in
Betracht  kommenden  Behörden  nochmals  ersucht,  Art  und
Thema  der  angesetzten  Verhandlungen  zugleich  mit  der  Versendung
  der  Einladung  an  Wumba-Anskunft  mitzuteilen.
Die  Vertreter  der  Industrie  werden  ebenfalls  wiederholt  gebeten,
  bei  Aufenthalt  in  Berlin  möglichst  telephonisch  und
telegraphisch  kurze  Angaben  über  Aufenthaltszeit,  Auf.
enthaltsort  und  Aufenthaltszweck  zu  machen.

Bekämpfung  der  Brandgefahr.

Die  kriegsindustriellen  Werke  sind  verpflichtet,  weitgebende

  Maßnahmen  zu  treffen,  um  die  Entstehung  oder
aensbreitung  von  Bränden  zu  verhindern.  *6#

Nur  eine  bis  ins  Einzelne  durchgeführte  Organisation
des  Feuerlöschwesens  unter  Hinzuziehung  von  Sachverstän-Angelegenheiten

  Auskunft  erteilen  bezw.  die  Auskunft-Luhender
  an  die  in  Betracht  kommenden  Stellen  verweisen
irb.

—i.