Nummer  3  Krlegsamt.  Hmiliche  Mittellungen  und  Hachrichten  6  m

ist  er  sicher,  keinen  Verstoß  gegen  das  Hilfsdienstgesetz  zu  begehen.
  Das  alles  liegt  natürlich  nicht  nur  im  Interesse  des
Arbeitgebers  selbst,  sondern  auch  im  Interesse  des  vaterländischen
  Hilfsdienstes  und  seiner  hohen  Aufgabe,  an  der
alle  mitschaffen  müssen,  wenn  sie  erreicht  werden  soll.

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Rohfstoffe

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Berichte  der  Krlegs-Rohfstoff-Hbtellung.

Eisen.
Zurückstellung  von  Aufträgen.
c  1635/(II.  17.  KRH
vom  6.  2.  17.

Im  Interesse  einheitlichen  Vorgehens  sind  die  Beschaffungsstellen
  und  KRA  übereingekommen,  daß  die
Werke  um  Uebernahme  neuer  Aufträge  oder  um  Beschleunigung
  rückständiger  Lieferungen  nicht  durch  die
Forderung  der  Zurückstellung  anderer
Aufträge  gedrängt  werden  sollen.  Derartige  Einwirkungen

  sollen,  falls  sie  sich  nicht  vermeiden  lassen,

nur  durch  die  Rohstahl-Ausgleichstelle  erfolgen,  die  durch
den  Beauftragten  der  K##l  beim  Deutschen  Stablbund
in  ständiger  Fühlung  mit  den  Werken  steht.

Höchstpreise  für  Zink.

M.  350012.  16  HKRH
vom  Il.  I.  1917.

Am  1.  JFebruar  ist  die  Bekanntmachung  Nr.
M  8500/12.  16  KR#  betr.  Höchstpreise  für  Zink  in  Kraft
getreten.  Diese  Verfügung  ordnet  Höchstpreise  für  unverarbeitetes
  Zink  als  Feinzink,  Rohzink,  Zink  in  Legierungen,
  umgeschmolzenes  Zink,  Altzink,  alte  Zinklegierungen
  und  dergl.,  sowie  Zink  in  Erzen  an  und  regelt  die
Preise  der  durch  Weiterverarbeitung  aus  den  vorstehenden
  Stoffen  hergestellten  Erzeugnisse.

Anträge  auf  Gestattung  von  Ausnahmen  und  Anfragen,
  welche  die  Bekanntmachung  betreffen,  sind  zu  richten
  an  die  Metoll.  Meldestelle  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
  des  Kriegsamtes  des  Königl.  Preuß.  Kriegsministeriums,
  Berlin  W9,  Potsdamer  Str.  10/11.

Bierglasdeckel  und  Bierkrugdeckel  aus  Zinn.
m.  1.  2.  17.  RRn

vom  8.  2.  1917.

Die  am  1.  10.  1916  in  Kraft  getretene  Bekannkmachung
  betr.  Beschlagnahme,  Bestandserhebung  und
Enteignung  von  Bierglasdeckeln  und  Bierkrugdeckeln  aus
Zinn  und  freiwillige  Ablieferung  von  anderen  Zinngegenständen
  ist  in  einer  Neufassung  erschienen.  Die  Bestimmungen
  vom  1.  10.  1916  sfsind  außer  auf  alle
Brauerei.,  Gastwirtschafts-  und  Schankbetriebe,  Vereine
und  Gesellschaften,  Kasinos,  Kantinen,  welche  die  von
der  Bekanntmachung  betroffenen  Gegenstände  im  Besitze
oder  Gewahrsam  haben,  nunmehr  ausgedehnt  auch  auf

Handlungen,  Läden--  und  Installationsgeschäften,
  Fabriken  und  Privatpersonen
  —  ausgenommen  Althändler  —  welche  die
im  §  2  der  Bekanntmachung  genannten  Gegenstände  erzeugen
  oder  verkaufen,  oder  welche  solche  Gegenstände
gum  Zwecke  des  Verkaufs  in  Besitz  oder  Gewahrsam
haben.  Die  Gegenstände,  auf  welche  sich  die  Bestimmungen
  der  Bekanntmachung,  insbesondere  also  Meldepflicht,
  Beschlagnahme,  Enteignung  und  Ablieferung
beziehen,  sind:  sämtliche  aus  reinem  Zinn  oder  aus
Legierungen  mit  einem  Zinngehalt  von  75  Prozent  und
mehr  bestehenden  Deckel  von  Biergläsern  und  Bierkriigen
  einschließlich  der  dazu  gehörigen  Scharniere.

#  Beschlagnahme  von  Platin-Brennstiften.

Durch  eine  Veröffentlichung  wurde  darauf  hingewiesen,
  daß  —  was  vielfach  von  beteiligten  Kreisen
übersehen  zu  werden  scheint  —  unter  die  am  1.  September
  erfolgte  Beschlagnahme  von  Platin  auch  die  bekannten
  Brennstifte  für  Holzbrandmalerei  fallen.  Diese  sind
sowohl  im  Privatbesitz  als  auch  bei  Händlern  beschlagnahmt
  und  dürfen,  gleichviel  ob  neu  oder  alt,  weder  einzeln
  noch  in  größeren  Partien  verkauft  werden.  Weitere
Benutzung  zur  Ausübung  der  Malerei  ist  den  Besitzern
vorerst  gestattet;  auch  können  Reparaturen  von  Stiften,

welche  berufsmäßig  zur  Holzbrandmalerei  benutt  werden,

von  solchen  Firmen  außgeführt  werden,  denen  hbierzu  auf

ihr  Ansuchen  die  Erlaubnis  erteilt  wurde.

Händler  und  Fabrikanten  wurden  erneut  darauf  aufmerksam
  gemacht,  daß  gemäß  §  6.  7  und  8  der  Bekanntmachung
  über  Platin  Nr.  M.  1/9.  16.  KR  A.  Mengen  über
10  Gramm  zu  melden  und  in  ein  über  Vorratsmengen
und  ihre  Verwendung  zu  fübrendes  Lagerbuch  einzutragen
  sind.  Alle  Anfragen  in  der  Angelegenbeit  sind  zu
richten  an  die  Metall-Mobilmachungsstelle  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
  den  Krlegsamtes,  Berlin  SW.  48,
Wilhelmstr.  20.

leder.

Versorgung  der  Zivilbevölkerung  mit  Sohlenleder.

Der  außerordentlich  große  Mehrbedarf  an  Treibriemen-
  und  Geschirrieder  bedingt  einen  entsprechenden
Mehrverbrauch  an  Säuten  schweren  und  mittleren  Gewichts.
  Diele  Häute  sind  aber  gleichzeitig  der  Rohstoff
für  Bodenleder.  Infolgedessen  ist  eine  fühlbare
Schmälerung  der  Versorgung  der  Zivilbevölkerung  mit
Leder  für  die  nächste  Zeit  unvermeidlich.  Ausgleich  durch
Ersatzfabrikate  ist  rechtzeitig  in  die  Wege  geleitet  worden.
Die  zunächst  zu  erwartenden  Schwierigkeiten  werden  nach
einiger  Zeit  wieder  verschwinden.

Bestandserhebung  und  Bedarfsfeftstellung  von  Leder.

.  V.  R.  431/I.  I7.  E.  2,  K.
vom  20.  1.  1917

.  V.  B.  I.  118/I.  17  K.  Z.  H.

Das  Leder-Zuweisungsamt  hat  bei  den  omilichen  Bebersbrs
  i  eine  monatliche  Bestandsaufnahme  sowie
eine  Feststellung  des  Bedarfs  an  Leder  für  die  Zeit  vom
1.  4.  bis  30.  9.  17  angeordnet.  D  8