Kummer  8

——.

zuständige  Maschinen-Ausgleichstelle  des  Vereins  Deutscher

Ingenieure  oder  an  die  zuständige  Kriegsamtstelle  weiteröltleiten.


Die  Maschinen-Ausgleichstellen  weisen  nach  Möglichkeit
Werkstätten  nach,  wolche  die  Ausführung  der  Bestellung  übernehmen
  können.

Die  Reparakurwerkstätten  sind  dem  Besteller  gegenüber
zur  Auskunft  verpflichtet,  wie  es  mit  der  Durchführung  der
Reparakurarbeit  steht.

Meldung  von  Werkstätten  zur  Uebernahme
  von  Reparaturarbeiten:  Alle  Werkstätten,
  die  nicht  voll  beschäftigt  sind  und  die  Neparaturen
an  landwirtschaftlichen  Maschinen  übernehmen  können,  haben
sich  bei  der  für  sie  zuständigen  Maschinen-Ausgleichstelle  des
Vereins  Deutscher  Ingenieure  oder  bei  der  Kriegsamtstelle
zu  melden,  damit  ihnen  Arbeit  zugewiesen  werden  kann.

Arbeitsausgleich  durch  die  Maschinen-Ausgleichstellen
  und  Kriegsamtstellen:
Die  Adressen  der  Maschinen-Ausgleichstellen  können  durch
die  zuständige  Kriegsamtstelle  erfahren  werden.  Jede
Maschinen-Ausgleichstelle  hat  bei  der  Kriegsamtstelle  ihres
Bezirkes  einen  Vertreter  zu  bestellen.  Wenn  die  Arbeiten
nicht  in  den  Bezirken  der  Maschinen-Ausgleichstellen  oder
der  Kriegsamtstelle  untergebracht  werden  können,  so  erfolgt
der  Ausgleich  entweder  durch  die  Kriegsamtstellen  unter  sich
oder  durch  die  Landwirtschaftliche  Maschinen-Versorgungsstelle
  des  Waffen=  und  Munitions--Beschaffungs-Amtes  in
Berlin  W.  15,  Kurfürstendamm  193/194.  4

J.  M.
Romberg.

*  Bestandserhebung  von  landwirtschaftlichen
  HMaschinen  u.  Geräten.
Woffen-  und  Munitions-Beschaffunge-Amt
Nr.  97.  I.  H.  f.  Hl.  2c  (C.  M.V.)  vom  I.  2.  1917.
Huszug.

Die  Landwirtschaftliche  Maschinen-Versorgungsstelle  des
Waffen=  und  Munittans--Beschaffungs-Amtes  hat  eine  Beslandserhebung
  von  landwirtschaftlichen  Maschinen  und  Geriten
  borgenommen.  Zu  melden  waren  alle  nachstehend  aufm
  führten  landwirtschaftlichen  Maschinen  und  Geräte,  die  sich
bis  zulm  2.  Februar  in  den  Fabriken  befanden  und  zwar:

Klasse  a.  Zur  Bodenbearbeitung;

:  b.  zur  Düngung:;
„  e.  zum  Säen  und  Pflanzen;
„  (d.  zur  Ernte;

e.  Dreschmaschinen  und  zugehörige  Geräte;
t.  zur  Bearbeitung  von  Samen,  Körner-,  Hülsen-,
Knollenfrüchten  und  Gespinstpflanzen;
„  J.  zur  Futterbereitung;
„  h.  zur  Obstverwerkung;
„  i.  zur  Milchgewinnung  und  Verarbeifung;
X.

k.  zur  Schädlingsbelämpfung;
1.  zum  Antrieb  landwirtschaftlicher  Maschinen.

Künstlicher  Dünger.

»  Unmittelbare  Verteilung  künstlichen  Düngers  an  die
Landwirte  ist  als  undurchführbar  erkannt  worden.
Aus  diesem  Grunde  ist  die  Verteilung  des  künstlichen

Raumverwendung

.*..———  5

——.—  —  —  4  —  ·  ———  -.  J—

RKrlegsamt.  Hmriliche  mistellungen  und  Macheichten

Düngers  den  landwirtschaftlichen  Organisationen  und  dem
freien  Handel  überlassen.

Immer  wieder  muß  darauf  hingewiesen  werden,  daß
mit  Ausnahme  von  Kali  in  allen  Düngemitteln  ein  sehr
großer  Mangel  besteht.

Diejenigen  Landwirte,  die  besondere  Verträge  mit  den
zuständigen  Stellen  (Näheres  bei  der  Landwirtschaftskammer
zu  erfahren)  abschließen,  erhalten  gemäß  den  Verträgen  für
den  Anbau  von  Hülsen-  und  Oelfrüchten,  Gespinstpflanzen
und  Gemüsen  Stickstoff  und  Phosphorsäure  hierzu  in  beschränktem
  Umfange  geliefert.  «
»AuchfürBisckorriibgsnbnulistLiiEfeknxngwnStickstoffinbeschränktem
  Umfange  vorgesehen,  dieser  wird  den  Fabriken
zur  Verteilung  überwiesen.

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erkehrswelsen
Der  außerordentliche  Bedarf
an  Eisenbahnwagen

macht  Selbstbeschränkung  und  Wirtschaftlichkeit  bei  der
zur  vaterländischen  Pflicht.  Diese

gebietet:
1.  Begrenzung  der  Wagenanforderung  auf  die  wirklich
dringenden  Trausporte.

2.  Volle  Ausnutzung  des  Laderaumes  oder  Ladegewichtes,
  someit  angängig  bis  zur  vollen  Tragfähigkeit  der
Wagen.

3.  Sofortige  beschleunigte  Be-  oder  Enkladung  jedes
bereitgestellten  Wagens.

4.  Bezug  der  Güter  möglichst  aus  der  Nähe  zur  Vermeidung
  weiler  Transportwege.

*  Zur  Rufkldrung.

Diie  Abteilung  kür  krtegswirtschaftliche  Transporte  des
Feldeisenbahnchefs  teilt  mit:
„  s  ist  behauptet  worden,  daß  Verzögerungen  im
Transportwesen  dadurch  entstehen,  daß  die  Eisenbahndienststellen
  Sonn-  und  Feiertags  keine  Wagen  abnehmen.
—  Diese  Behauptung  ist  unzutreffend,  denn  der  Minister
der  öffentlichen  Arbeiten  hat  bereits  im  Dezember  1916  angeordnet,
  daß  die  Sonntags  arbeitenden  Anschlüsse  bedient
werden,  sowie  daß  den  für  die  Kriegsrüstung  arbeitenden
Werken  Gelegenbeit  gegeben  wird,  die  Frachtbriefe  der  zugelbren.
  Gendungen  *1°'  und  —  sofern  hierdurch
eine  Beschteunigung  im  Lauf  erzielt  wird  —  aufaonnkan
Sendungen  abzufertigen.  erieli  wird  aufgegebene
Der  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  hat  diese  Anordnung
  jetzt  nochmals  in  Erinnerung  webn  at  elnerfzeitig
  dobin  erweitert,  daß  Wagenladungen  für  dringlichen
mittelbaren  oder  unmittelbaren  Heeresbedarf  Sont=  und
Feiertags  auch  von  solchen  Versendern  —  unter  der  obigen
Voraussetzung  —  übernommen  und  an  solche  Empfänger
ausgeliefert  werden,  die  einen  Gleisan  schluß  nicht  besitzen.“