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10  Krlegsemt.  Hmiliche  Mittellunden  uud  Hachrichten

ringlichkeitsliste
Krlegsmiulsterium
Krtegsamt
Tab.  Nr.  Stab  MI  34  4135  2.  17.  K.

Am  15.  Februar  ist  —  mit  Geltung  bis  auf  weiteres  —
eine  neue  Dringlichkeitsliste  (val.  Nr.  7,  S.  15)  in  Kraft
getreten.  Sie  umfaßt  die  folgenden  Gruppen:

Gruppe  l:

Kohle,  Koks,  Briketts.  Holz  seder  Art,  insbesondere
für  den  Grubenbau  erkorderliches  Holz  und  Holzverkohlungsprodukte.
  Alle  Materialien  für  den  Hüttenbetrieb,
  einschl.  der  Gießereien.  Bau=  und  Betrieb-Materialien
  und  Geräte,  sowie  Mäschinen  und  Reparaturteile
  für  den  Betrieb  der  Bergwerke.  Baustoffe  (einschl.
Holz)  für  die  in  der  Verfügung  des  Kriegsamtes  (Techn.
Stab  T1  v.  15.  2.  1917)  aufgeführten  Bauten.  Lokomotiven
  und  Güterwagen,  sowie  Teile  zu  ihrer  Reparatur
  auch  für  Feld-  und  Förderbahnen.  Stahl,  Eisen,
Messing.  Kupfer.  Zinn  und  Zink  für  dringendsten  Geeresund
  Marinebedarf  (für  Zünder-  und  Zündschraubenteile,
Etahlbelme,  Brustschilde.  Hand-  und  Wurfgranaten,  Abwursbomben,
  leichte  Spreng=  und  Gasminen,  gezogene
Minenmerfer  und  Flügelminen,  Werkzeuge  und  Werkzeugmaschinen.
  Rohre  und  Lafetten.  Artilleriebhülsen,  Hindernisdraht.
  Feuerleitungs-Anlagen  für  Kriegsschiffe).  Maschinengewehre.
  Vatronenhülsen  für  Feldkanonen.  Maschinen
  und  Werkzeuge  für  Fliegerstationen.  Für  UBoote
alle  Teile  einschl.  Munition.  Torpedos  und  Minen  für
Marinebedarf.  Elektroden.  Pech  für  Elektroden.  Volle
und  leere  Kesselwagen,  Behälter  bezw.  Floichen  für  Teer,
Teeröl  aller  Art  (z.  B.  Benzol,  Toluol,  Solventnaphta,
Karobolöl,  benzolhaltige  Vorprodukte  d.  Gasanstalten),
Schmieröl.,  Schmiermittel-,  Mineralölerzeugnisse  (3.  B.
Benzin,  Gasöl,  Petroleum),  Gas-  und  Säuretransport.
Kriegschemikalien,  insbesond.  Söuren  (Schwefelsäure,
Salvpetersäure,  Chlorate.  Perchlorate,  Olenm,  Mischsäure,
Roblenfäure).  Alkohol.  Glyzerin.  Nitrozellulose.  Salpeter
  in  allen  Formen.  Brom  für  Sprengstofferzeugung.
Sprengstoffe  und  Zündmittel.  Material  für  Zündertuchund
  Zünderfilzberstellung  und  für  Kartuschbeutel.  Fertiges
  Pulver.  Flam#möl  für  Flammenwerker.  Leuchtund
  Signalmittel.  Acetulen  in  Flaschen  und  Caleium--karbid
  in  Blechtrommeln  für  Marinebedart.  Gummi.
Gasschurzgerät.  Dichtungsstulven  für  Pressen  (sogen.
Ledermanschetten).  Treibriemen  aller  Art.  Transvorte
bon  Spveisekartoffeln  und  Kohlrüben  nach  Rheinland  und
Westfalen.  Düngemittel.

Gruppe  2:

Nahrungsmittel.  Wein,  Bier,  Spirituosen  und
Labakfabrikate  für  die  Front.  Futter-  und  Ersatzfuttermittel.
  Strobersatzmittel.  Fette  und  Oele.  Leder,
Häute,  Felle  und  Stoffe  zu  ihrer  Konservierung.  Kaolin
und  Tonerde  zur  Herstellung  von  Heeresbedürfnissen.
insbesondere  von  Isolatoren  für  Telegrapbie  und  Eisenbahn.
  Steinkoblen=  und  Braunkohlenteerpech.  Kraftfahrzeuge
  in  ibren  Halbfobrikaten.  Feld-  und  Förderbahnmaterial.
  Hufnägel,  Hufstabeisen.  Baustoffe  für
die  nicht  in  Gruppe  1  erwähnten  Kriegsbauten.  Halbsabrikate
  zu  Lafetten  der  Feldartilleriegeschütze,  Rohren
und  Rohrbremsen  der  Feld.  und  Fußortilleriegeschütze.
Funkergerät.  Feldküchen.  Feldwagen  95,  kleine  Feldwagen.
  Flugseuge  nebst  Ausrüstung.  Munition  für

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Hand-  und  Wurfgranaten.  Spatenbleche.  Köpfe  und
Böden  für  Wursminen.  Vulkanit  für  Gasanstalten.
Materialien,  aus  denen  Nickel  gewonnen  werden  soll.
Minensuch-  und  Minenräumgerät.  Alle  Teile  für  Torpedoboote
  und  für  Marineluftschiffe.  Ballonstoffe.  Verbandstoffe.

Gruppe  3:

Rohmetalle,  Erze  u.  Maschinen  für  die  Rüstungsindustrie,
  soweit  sie  nicht  in  den  Gruppen  1  und  2  aufgeführt.
  Material  für  Kriegsbrückenban.  W  erkstoffe
und  Geräte  für  den  Siellungsbau  sowie  für  den  Bau
und  die  Unterhaltung  von  Straßen  im  Kriegsgeblet  und

von  Bahnen  aller  Art  (Zement,  Steinschlag,  Kies  und
Sand).  Alles  Kriegsgerät,  einschl.  Werkstoffe,  soweit
nicht  in  den  Gruppen  1,  2,  4  aufgeführt.  Personenwagen.
  Sägespäne.  Telegraphenbaumaterialien.  Telegraphen-
  und  Fernsprechapparate  und  Batterien.  Rohstoffe
  für  Textilwaren,  soweit  nicht  in  Gruppe  1,  2,  4.
Materialien  und  Geröäte  zu  Maßnahmen  für  den
Luftschutz  in  der  Heimat.

Gruppe  4

Gewehre.  Graugußgeschosse.  Fahrbare  Backöfen.
Speiseträger  und  Kochkisten.  Altgummi,  Regenerate.
Fahrradbereifungen.  Material  für  Luftschiffbau.  Kralken.
  und  Sanitätswagen.  Kochkessel.  Bekleidung  und
Textilwaren  für  den  Heeres-  und  Marinebedarf.  Materialien
  zur  Glasberstellung  für  Heereszwecke.  Zeitungsdruckpapier.


Alle  Materialien,  Galbfabrikate  und  Vorprodukte,  die
für  die  Herstellung,  Verpackung  und  den  Transport  der  in
der  Liste  aufgeführten  Gegenstände  nötig  sind,  sind  binsichtlich
  der  Dringlichkeit  grundsätzlich  in  derselben  Weise  zu  be—
handeln,  wie  die  Gegenstände  lelbst,  sofern  nicht  ausdrücklich
Ausnahmen  verzeichnet  ünd.  «
Innerhalb  der  einzelnen  Sruppen  ist  die  Dringlichkeit

Wegen  der  Ausfubr  nach  dem  neutralen  Aubland  ergeht
  eine  besondere  Verflgung  an  die  Kriegsomtstellen  und
Nebenstellen  sowie  die  Linienkommandanturen.

Zulaufsregelung  bei  grohen  indusfriellen
  Unternehmungen.

Kriegsministeriom.
Krlegsamt.
rTab.  Nr.  stoh  m  #  d.  20.  2.  17.  K
vom  7.  2.  1917.

Im  Anschluß  an  die  Verfügung  M.  B.  d.  1582,  1.  17.  K.  41
vom  27.  1.  1917,  betreffend  Prüfung  dringlicher  Gütersendungen
  und  Aufstellung  von  Empfangsprograminen
(vol.  Nr.  7  Seite  16),  wird  folgende  Anregung  bekanntgegeben.
  ·

Bei  großen  industriellen  Werken  wird  die  Aufstellung
von  Empfangsprogrammen  vielfach  insofern  Schwierigkeiten
bieten,  als  es  oft  an  einer  Zentralstelle  fehlt,  durch  deren
Gand  alle  Bestellungen  an  die  Lieferanten  zu  geben  haben,
und  die  auch  die  ankommenden  Sendungen  an  bie  einzelnen
Versendungsstellen  verteilt.