L  Kriegsamt.  Mmtilche  Mitteilungen  und  Nachrichten

taninier  so  zu  gestalten,  daß  sie  nicht  niedriger  als  die  orts.
ablichen  Tagespreise  für  die  entsprechenden  Tronsvortmittel
sind,  damit  die  privaten  Interessenten  usw.  sich  in  erster
Linie  selbst  um  die  frei  verfügbaren  Transportmittel  bemühen.


12.  Die  Transportzentrale  hat  auch  eine  auskömmliche
VBerpflegung  der  militärischen  Transportarbeiter,  soweit
  sie  nicht  an  einer  Truppenküche  teilnehmen,  zu  überwachen.
  Ebenso  hat  sie  der  Behandlung  von  Zugtier  und
Transportmittel  während  des  Gütertransportes  ihre  Aufmerkiamkeit
  zu  widmen

v.  Stein.

Wagengestellung  für  Zeitungsdruckpopier.

An  lamniche  preußischen  Kriegsamtstellen  und  Uebenstellen.)

Krlegsministerium
Krleatamt
Cab.  4  Kr.  Stob  M  d.  3391.  2.  I7.  K.
vom  6.  2.  1917

Es  ist  hier  zur  Sprache  gekommen,  daß  die  Kriegsamtstellen
  und  Nebenstellen  in  großem  Umfange  von  Papierfabriken
  und  Zeitungsverlegern  mit  Anträgen  auf  Befürwortung
  einer  bevorzugten  Wagengestellung  für  Zeitungsdruckvavier
  angegangen  werden.

Unterhandlungen  mit  der  Kriegswirtschaftsstelle  für
das  deutsche  Zeitungsgewerbe,  Berlin  C.  2,  Breitestraße  8/8,
die  vom  Reichskanzler  mit  der  Durchfübrung  der  von  ihm
erlassenen  Bekanntmochungen  über  Druckpapier  beauftragt
worden  ist,  haben  ergeben,  daß  zwar  vielsach  ein  Notstand
vorliegt,  daß  aber  auch  in  anderen  Fällen  ein  Bedürfnit
zu  einer  vorzugsweisen  Belieferung  der  Verleger  mit
Pavier  nicht  anerkannt  werden  kann,  da  noch  Vorräte  für
längere  Zeit  vorhanden  sind.  «-Do

  die  Kriegswirtschaftsstelle  über  den  Druckpapierbedark
  eines  jeden  einzelnen  Verlegers  und  seine  Vorräte
unterrichtet  ist,  ist  mit  der  Stelle  vereinbart  worden,  daß
sie  alle  Gesuche,  die  ihr  von  den  Kriegsamtstellen  oder  auch
unmittelbor  von  den  Verlegern  zugeben,  mit  einer  kurzen
Stellungnahme  versiebt  und  sie  den  zuständigen  Kriegsamtstellen
  und  Nebenstellen  zuleitet.

Es  wird  anbeimgegeben,  in  geeigneten  Fällen  bei  der
Kriegswirtschoftsstelle  Kückfrage  zu  halten.

Die  Verpflichtung  der  Kriegsamtstellen  zu  einer  weitergehenden
  Vrüfung  der  Gesuche  namentlich  auch  in  der  Richtung,

  ob  die  Transportbeziehungen  vereinfacht  und  die

Tronsvortwege  verkürzt  werden  können,  wird  hierdurch  nicht
berührt.
Von  seiten  des  Kriegsaomtes
Der  Chef  des  Stabes
A.  m.  W.  b.
von  Kretschmann.

fKummer  #

Sahrzeugausl

Krleqsminis'ersum.
Krlegsamt.  *
Yob.  Ur,  stob  Tech.  6073/2.  17.  K.
I..  8.  vom  13.  2.  1917.

1.  Die  Beschaffung  von  Lokomotiven  und  Wagen  ist  z.  32#
eine  der  dringlichsten  Aufgaben.  Zu  ihrer  Förderung
habe  ich  im  Benehmen  mit  den  Staatseisenbahnverw
tungen  und  dem  Chef  des  Feldeisenbahnwesens  beim
Kriegsamt  einen  Fahrzeugausschuß  gebildet  und  seine
Leitung  dem  Chef  dem  Technischen  Stabes,  Herrn  Dr.
Sorge,  übertragen.

9.  Für  die  Durchführung  der  diesem  Ausschuß  gestellten
Fntaben  ist  es  notwendig,  eine  Uebersicht  über  den
augenblicklichen  Stand  der  unerledigt  gebliebenen  Aufträge
  sowie  den  jeweilig  übersehbaren  qgesamten  Beschaffungsbedarf
  an  Lokomotiven  und  Wagen  zu
schaffen,  seine  Deckung  zu  sichern  und  dementsprechend
die  Erzeugung  zu  steigern.

8.  Die  deutschen  Staatseisenbahnverwaltungen  und  die
Reichseisenbahnen  werden  ihre  Aufträge  vor  Erteilung
dem  Fahrzeugausschuß  mitteilen.

4  Alle  anderen  Besteller  von  Lokomotiven  und  Wagen
aller  Art  (Schienenfahrzeuge)  dürfen  wegen  Erteilung
neuer  Aufträge  nicht  mehr  unmittelbar  mit  den  Fahrzeug
  fabriken  in  Verhandlungen  treten,  londern  müssen
zunächst  ihren  Bedarf  beim  Fahrzeugausschuß  anmelden,
  wobei  es  ihnen  unbenommen  bleibt,  Wüniate
bezüglich  der  Unterbringung  ihrer  Austräge  mitzuteilen.
Der  Fahrzeugausschuß  verteilt,  sofern  die  Notwendigkeit
  der  Lieferung  anerkannt  wird.  solche  Auftröge  an
die  Fahrzeuglabriken  unter  Berücksichtigung  vorhendener
  Beziehungen  nach  Maßgabe  der  Leistungsfähielkeit
  der  Kobriken  sowie  ihrer  besonderen  Eignung  zur
Ausführung  des  seweilig  vorliegenden  Auftrages.

#.  Jeder  Herlteller  ist  verpflichtet,  dem  Fabrzeugausschub
seinen  Auftragsbestond.  sein=  Anfragen  (diese  vor  der
Angebotsobgobe),  seine  neuen  Aufträge  sowie  Abliete
rungen  zu  melden.  Auf  Anfordern  sind  auch  alle  an
beren  Auskünfte  hu  geben,  die  dem  Ausschuß  notwendis
erscheinen.

7.  Nach  erfolgter  Freigobe  der  Beschaffung  ist  das  Ver
fahren  über  Vertragsabschluß  und  dessen  Abwickelu#ng
Sache  der  Beteiligten  nach  Maßgabe  der  Freigasebedingungen.


G  1##  Dene  11

*  Bohnsendungen  an  das  Hrtilleriedepot  Inlkerburg

Krlegeministerlum.

Krlegsamt.

Ar.  4159,  I.  17.  D.  20
vom  I1.  2.  1917.

Alle  für  das  Artilleriedepot  Insterburg  bestimmten
Wagenladungen  sind  nach
Insterburg,  Tilsiter  Rampe
zu  leiten.

J.  A.;
Kipping.