Hummer  9

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a#rschilderten  Megr  am  cinfachsten.  Falls  ein  Tarisangehöriner
auo  der  tariflichen  Tronnng  beransbrechen  und  seine  Streiksache
der  Entscheidung  der  von  ihm  tarisoettraglich  auerkaunken
Schlichfkunneinstangen  entziehen  will,  um  bei  einem  militärischen
Schlichtungcansschuß  sein  Glück  zu  versuchen,  so  wird  etz  naheliegen,
  zuerst  durch  Rücksrage  bei  der  Tarifkommission  des  betreffenden
  WGewerbezweiges  sosicufiellen,  ob  Normen  für  das,
was  in  dem  Streitfalle  als  „angemessen“  zu  gelten  hat,  bereits
vorliegen,  und  diese  zu  berücksichtigen.  Den  Tenerungsverhällnissen
  ist  in  den  meisten  Tarifgewerben  durch  parilätische  Beschlußsjassung
  der  tariflichen  zientralvorstände  über  entsprechende  Zuallear
  gewöhnlich  derelts  Rechnung  getragen.  1
Wo  derartlige  freie  paritätische  Schlichtungsorganisalionen
nicht  vorhanden  sind  oder  diese  Stellen  nicht  zur  Verständigung
benutzt  werden,  werden  die  streitenden  Purteien  den  im  Hilfsbienstgesetz
  vorgesehenen  Weg  direkt  gum  mililärischen  Schlichlungsausschuß
  ald  der  höchsten  endgültig  entscheidenden  Justanz
voraussichtlich  bevorzugen,  sallls  nicht  nachdriicklich  darauf  hingelvirkt
  wird,  daß  die  Parteien  möglichst  beiderseits  das
ewerbegericht,  das  Berggewerbegericht,  das  Kaufmannsgerichk
oder  das  Innungsschiedsgericht  als  Einigungsamt  anurufen.
Freilich  wird  die  jormale  beiderseitige  Anrufung  dieser  Stellen
daun  nur  ein  ftörender  Umweg  und  Aufenthallt  sein,  wenn  eine
der  Parleien  von  bornherein  nicht  die  Absicht  hat,  sich  der  gesenzlich
nicht  mit  zwiugender  Rechtskraft  ansgestatteten  Entscheidung  dieser
Einigungsämter  zu  unterwerfen  und  diese  Entscheidung  durch
eine  Oberentscheidung  des  militärischen  Schlichtungsausschusses
zu  übertrumpfen  sucht.

Das  Kaufmannsgericht  als  Einignugsamt  hat  (neben  dem
gewerregerichklichen  Einigungsamt,  das  in  den  unkarifierten  Gewerben
  vor  allem  sich  jent  zu  bewähren  haben  wird)  Aussichk
auf  erfolgreiche  Vermittlungstätigkeit  unter  den  kaufmännischen
und  technischen  Angeslellten,  obgleich  in  Friedenszeiten  Elnigungsfälle
  vor  den  Kaufmannsgcrichken  nur  selten  vorgebracht
worden  sind.  »·,  n

Das  Material,  das  dic  freien  Schlichtungsausschüsse  und  die
amtlichen  Einigungsstellen  in  dieser  Vermittlungspraxis  sammeln
werden,  wird  auf  alle  Fälle  für  die  Schlichtungs=  und  Schiedsrichterkätigkeit
  der  militärischen  Stellen  werlbvolle  Unterlagen  und
Anhaltspunkie  liefern.

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p-Rohstoffe



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Beri  chte  der  Kriegs-Rohstoffbteilung.


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(W.  1).

*  Veräußerungsverbot  für  Web.,  Trikot.,  Wirk.  und  Strickgarne.



W.  1.  210/12.  16.  Ann
vom  15.  2.  1917.

!  Zu  der  Bekannimachung  Nr.  W.  I.  761/12.  15.
KNN.,  vom  31.  Dezember  1915,  betreffend  Veräußerungs-,
  Verarbeitungs-=  und  Bewegungsverbot  für  Web-,
Trikot-,  Wirk-  und  Strickgarne  ist  eine  Nachtragsbekanntmachung
  ergaugen,  durch  die  der  §  4,  der  sich  auf
die  Ausnahmen  vom  Veräußerungsverbot  bezieht,  in
Nr.  2b  folgende  Fassung  erhalten  hat:  «»

6  „60  b.  H.  der  Vorräte,  die  sich  am  31.  Dezember
loln  bereits  in  Warenhäusern  oder  in  sonstigeir
offenen  Ladengeschäffen  zum  Kleinverkauf  oder  zum
Verkauf  an  SHausgewerbebetriebe  befanden,  mindelions

  jedoch  25  Kilogramm.“  *““.

Krlegsamf.  Hmiliche  mittellungen  und  Hachirlchten  1  #¼

(W.  II).
Einhaltung  der  Lieferfristen  für  Heeresaufträgc.

D.  P.  705/2.  17.  RRH.  I.  Rnng.
vom  17.  2.  1917.

Durch  Rundschreiben  vom  17.  Februar  sind  alle  dem
Kriegsausschuß  der  dentschen  Banuwollindustric  angeschlossenen
  Firmen  darauf  hingewiesen  worden,  daß
die  gegenwärtig  ungünstigen  Produktions-  und  Trausportverhältnisse
  nicht  ohne  weiteres  von  der  Pflicht  zur
Einhaltung  der  Lieferfristen  für  unmittelbare  und
mittelbare  Heeresausträge  entbinden.  In  solchen  Fällen,
wo  die  Lieferschwierigkeiten  nicht  zu  beseitigen
sind,  hat  sich  der  Heereslieferer  unverzüglich  mit  der
Hoeeresstelle,  die  den  Anftrag  erteilt  hat,  in  Verbindung
zu  sotzen,  um  eine  angemessene  Verkängerung  der  Lieserfrist
  zu  erlangen.  Falls  eine  Verlängerung  der  Lieferfrist
  abgelehnt  wird,  ist  der  Kriegsausschuß  der  deutschen
  Baumwollindustrie  sosort  mittels  elngeschriebenen
BVriesos  von  dem  Sachberhalt  zu  unterrichten.

7  Resselanbau-Gesellschaft  u.  b.  H.

Am  24.  Februar  ist  oine  Nesselanban-Gesollschaft  m.
b.  H.  als  Kriegsgesellschaft  gegründek  worden.  Gegenstand
  des  Unternehmens  ist  der  Anbau  von  Brennnesseln
  auf  eigenem  Gelönde,  sowie  die  Förderung  und
Unterstützung  des  Aubaues  auf  fremdem  Grund  und
Boden.  Die  gesamte  Ernte  wird  während  des  Krieges
an  die  Nesselfaser-Verwertungs-Gesellschaft  abgeliefert.

(W.  III).
Höchstpreise  für  Spinupapier  und  Papiergarne.
W.  UI.  470%  2  16.  Ann
vom  20.  2.  1917.

Für  Spinnpaviere  aller  Ark,  sowie  für  einfache,  gezwirnte
  oder  geschnürte  —  mit  anderen  Faserstokkev.
nicht  vermiichte  —  Papiergarne  sind  Höchstpreise  felkgesetzt
  worden.

Die  Höchstpreise  für  Spinnpapier  verstehen  sich  auf
Grund  eines  Feuchligkeitsgehalts  des  Papiers  von  6  bis

8.  8  Prozent  des  absoluten  Trockengewichts  einschließlich
»  I  HiilscnImchrwckmminPackWpikixnhFabrik-atmet-Webstoffe.
  Leagerstel.  »  .

Wa.MTWEIIa.bV-E·rfm1.d-.

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1  .-  -.,«·I-««I»«-  *8

Lagerstelle  des  Verkäufers,  netto  Kasse  mit  einem  Ziek

Die  Höchstpreise  für  Papiergarn  verstehen  sich  für
Kreuzspulaufmachung  auf  Grund  eines  Feuchkigkeitsgebalts
  des  Garnes  von  15  Prozent  des  absoluten
Trockengewichts  einschließlich  Spulen  und  ausschlioßlich
dos  Gewichtes  der  Verpackung,  ab  Fabrik  oder  Lagerstelle
des  Verkäufers,  netto  Kasse  mit  einem  Ziel  von
14  Tagen  ab  Versand.

Bei  Stundung  des  Kaufpreises  dürfen  bis  2  Prozent
  über  Reichsbankdiskont  berechnet  werden.

Zunächst  sind  für  Spinnpapier  sowie  für  Papiergarn
  Grundpreise  für  1  Kilogramm  festgelegt.  Diesa
bewegen  sich  bei  Spinnpapier  je  nach  Gewicht  eines  Quadratmeters
  und  Gehalt  an  Natron.  (Sulfat.)  Zellstoff
zwischen  0,75  M.  und  2•25  M.  Zuschläge  dürfen  für
Schneiden  in  Spinnrollen  und  bei  Mitverwendung  von
Debleichtem  Zellstoff,  Abschläge  bei  Mitverwendung  von

5r  holzholtigen  Abfällen,  Holzschliff  oder  Füllstoff  berechnel