Nummer  9

Krlegsemt.  Amisliche  Mlifellungen  und  Nachrichten  *  11

—  v.  —  —

##e#i#s-""  —  ——————————————————  ——“#½  □l

Waffen  und!  unition  P

*  Tral  indepot-Insn  Ip  ektion  des  Waft  fenund
  Munitions-Beschaffungs-Amtes.

Die  Geschäftszimmer  des  Wasfen=  und  Munitions-Beschaffungs-Amtes,
  Traindepot--Julpektion,  sind  von  der
NKegensburgerstraße  26/27  nach  der  Schküterstraße  48,
Charlotienburg  4,  verlegt  worden.

Fernsprecher:  Amt  Steinplatz  7367—7374.

s
en  #s6
vsisiuistessse:

olksernäl  )  rung

*  entralltene  zur  Besc  naffung#  von
Transportmilchkannen.

Rriegsministerlum.

Wilg.  f.  Vosksernshrungsfragen.
Nr.  439/2.  17.  B.  6
vom  17.  2.  1917.

In  Anbetracht  der  großen  Bedeutung,  welche  die  Be-Ehaffung
  transportabler  Milchkannen  gewonnen  hat,  ist  bei
der  Reichsstelle  für  Speisefekte  eine  Zentralstelle  eingerichtet
worden,  von  der  die  Herstellung  von  Transporkmilchkannen
einbeitlich  gestaltet  wird,  und  durch  die  auch  solche  Kannen
zu  beziehen  sind.  Man  wende  sich  also  im  gegebenen  Falle
an  die  Reichsstelle  für  Speisefette.  Geichäftsabteilung  in
Berlin  W.  8,  Mohrenstraße  58,/59.

2  n

m—n—n.J———JJ———Js8s8çJ8——————

Landwirt

###e##  s#sssesssseneess#e###fl##  ##  %  g  dcun#########stet

Erfatz-ferde.

Krlegsmisterlum
Nriegsamt.
Tgb.  Nr.  Stab  M.  E.  4460|/2.  17.  K.
vom  10.  2.  1917
Auszug.

Im  Hinblick  auf  Klagen  über  ungenügendes  Pferdematerial
  sind  den  Kriegswirtschaftsämtern  folgende  Nicht-Anien
  gegeben  worden:

Es  ist  ausgeschlossen,  daß  alle  sehlenden  Pferde  erst#t
  werden.  Lediglich  für  die  in  den  letzten  Monaten
ansgehobenen  Pferde  kann  Ersatz  beschafft  werden.  Es  ist
Sache  der  Kriegswirtschaftsämter,  durch  ihre  Kriegswirtschaftsstellen
  zu  ermitteln,  bei  wem  und  wiebiel  Pferde  seit
dem  1.  November  1916  ausgehoben  sind.  Diese  Pferde
sollen  ersetzt  werden.  Die  Kriegswirtschaftsämter  haben  zu
diesem  Zwecke  mit  den  Landwirtschaftskammern  in  Verbin-Lung
  zu  treten,  die  bie  Terteilung  dor  Pferde  im  Auf-Nage
  des  Landwirtschaftsministeriums  durchführen.  Die
Kammern  miüissen  sich  wegen  Zuweisung  der  Tiere  mit  dem
Landwirtschaftsministerium  in  Verbindung  jeben.  Bei

%

weiterem  Pferdebedars  hat  das  Kriegswirtschaftsamt  sich
an  die  stellvertretenden  Generallommandos  zu  wenden,  die
entsprechend  unterrichtet  worden  sind.

Bestandserhebung  von  landwirtschaftlilcken
Maschinen  und  Geräüten.

Dem  in  Nr.  8  des  „Kriegtzamt,  Amtliche  Mitteilungen
  und  Nachrichten“  auf  S.  9  bekanntgegebenen  Auszuge
ans  der  Verfügung  über  Bestaudserhebung
von  kandwirtschaftlichen  Maschinen  und
Geräten  (Nr.  973.  I.  17.  R.  II.  20  (L.  M.V.)  vom
1.  2.  1917)  ist  ergänzend  hinzugusetzen,  daß  auch  die
in  Werkstätten,  Handelslagern  und  bei
gewerbsmäßigen  Vermietern  zum  Zwecke
des  Verkaufs  und  der  Verleihung  befindlichen
  Maschinen  und  Geräte  meldepflichtig
  waren.

42

Asees#  rs""““  S#esesete##tsasese#s##stesetenesengns  1400rubt  #####MB  I  S·.  %%%  *1  ai-–—

  Verkehrsw  elern

S#se  reess  essstesssses##eess  ssss  voe  essesds#  e  sssieesses

macht  Selbstbeschränkung  und  Wirischaftl  ichkeit  bei  der
Naumverwendung  zur  baterländischen  Pflicht.  Diese
gebietet:

1.  Begrenzung  der  Wagenayforderung  auf  die  wirklich
dringenden  Trausporte.

2.  Volle  Ansnutzung  deß  Laderaumes  u#er  Labegewichtes,
  soweit  angängig  bis  zur  vollen  Tragsähigkeit  der

3.  Sofortige  beschleunigte  Be=  oder  Entladung  jedes
bereitgestellter  Wagens.

4.  Bezug  der  Güter  möglichst  aus  vder  Nähe  zur
meidung  weiter  Transportwege.

Ver-Miegemintwertum

  «  »
Kriegsamt
Tgb.  NMr.  Stab  M.  34  2500#8  3.  I7.  K

vom  1.  3.  1917

Im  preußischen  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten
ist  eine  besondere

Kriegsbetriebsleitung

eingerichtet  worden.  An  ihrer  Spitze  steht  ein  dem  Minister
der  öffentlichen  Arbeiten  untergeordneter  und  verantwortlicher
  Generalbetriebsdirektor,  dem  zusammen  mit  dem  ständigen
  Kommissar  des  Chefs  des  Feldeisenbahnwesens  die
Leitung  obliegt.

Wesentliche  Aufgaben  der  Krlegsbetriebsleitung  sind
die  Erhöhung  2  der  betrieblichen  Leistungen  3  Ger  Eisenbahnen,
die  Sorge  für  angemessenen  Ausgleich  der  Betriebsmittel
(Material  und  Personal)  und  die  Anordnung  vorbeugender
Mabßnahmen  zur  Verhbtung  von  Transporkkrifen.