14  Krlegsamt.

Kmillche  Miltellungen  und  RNachnichten

Nummer

Um  die  Kriegsbetriebsleitung  dauernd  über  die  Lage
der  Kriegsindustrie  zu  unterrichten,  wird  ihr  ein  Beauf-Kagter
  des  Kriegsamtes  beigegeben.  ,«,

ZIWVmufimgkc11ch«Kriegsmnittcsiiiillkniorvon
Ludwiger  im  Stabe  des  Kriegsamtes  ernannt  worden.

Zugleich  wird  für  den  Geschöftsbereich  des  Kriegsamtes
  angeordnet,  daß  der  Technische  Stab,  Wumba  und
RA  alsbald  einen  Referenten  benennen,  der  dem  Beauftragten
  dauernd  alle  einschlägigen  Materialien  zuzuleiten
  hat.

Auch  die  übrigen  Departements,  Abteilungen  und
Stellen  des  Kriegsamtes  haben  alle  etwaigen  Wünsche  und
Anregungen  ebenfalls  grundsätzlich  bei  dem  Beanftragten  in
Vorlage  zu  bringen.  ,  .

Seitens  des  Beauftragten  werden  voraussichtlich  allwöchentlich
  einmal  Besprechungen  einberufen  werden,  an
denen  sich  die  bezeichneten  Referenten  des  Technischen
Stabes,  des  Wumba  und  der  KNtA.  zu  beleiligen  haben.

Jeder  unmittelbare  Verkehr  mit  der  Kriegsbetriebsleitung
  hat  zu  unterbleiben.  O"4

Von  seiten  des  Kriegsamts
Der  Chef  des  Stabes
A.  m.  W.  b.

v.  Krekschmann,

ergänzung  zur  Dringlichkeitslifte

vom  15.  2.  1917.
(Ugl.  Nr.  8,  Seite  10.)

In  der  Dringlichkeitsliste  sind  nachstehende  fettgedruckte
Worte  einzufügen:  -

Unter  Gruppe  1:  „Vorprodukte  für  Flugzeuge,  insbesondere
auch  Motoren“,  „gezogene  Minenwerfer  und  Flügel—
minenwerfer,  Maschinengewehre  und  Patronengurtbünder“,
  ,..

Instit-Hcum-gä-»·kse-EchtcgeziagewIM-imssz1mckfset,Nägel-s
minentwerfer  und  Bettungshölzer  für  Flügelminenwerfer",

  „Rohstoffe  für  Militärtuche".

Vermeldung  unnötiger  Transporte
in  der  Geschohherstellung.

Hiriegsamf.

Wasken-  und  Munitions-Beschaffungs-mt.
Inspektlion  der  techn.  Institute  der  Rrüllerle.
Bb.  NMr.  14658/2.  17.  A.  I.  3
vom  15.  2.  1917.

Das  vaterländische  Interesse  erfordert  unbedingk  Maßnahmen
  zur  Vermeidung  unnötiger  Transporte.  Hierzu
ist  in  der  Geschoßherstellung  zunächst  erforderlich:
1.  Eine  Regelung  der  Belieferung  der  Preßwerke  von

Stahltverken,  die  frachtlich  zueinander  ungünstig  liegen,

durch  Umlegung  innerhalb  der  Werke.  In  besftehende

Beziehung  foll  nur  eingegriffen  werden,  wenn  es  unbedingt

  erforderlich  ist;  genügend  Zeit  zur  Einarbeitung

auf  das  neue  Material  wird  verblefben.  Es  ist  beabsichtigt,
  mit  den  ungünstigen  Fällen  begiunend,  allmählich
  vorzugehen  und  sich  möglichst  den  bei  örtlich  günstiger

Verteilung  der  Produktion  der  Stahlwerke  entstehenden

—  —  —

—

Mindestfrachiwegen  anzimmähern.  Als  Zeitpunkt  für  die

volle  Durchführung  ist  der  1.  April  in  Aussicht  genommen.

  Bei  der  ganzen  Negelung  soll  zur  Vermeidung
von  Härten  der  Verband  deutscher  Eisenhlittenlente  mitarbeiten.


2.  Umlegung  der  frachtlich  zu  den  Pretwerken  ungunstig
liegenden  Bearbeitungsfirmen  durch  Vernuttlung  vom
Wumba.

Die  Durchführung  ist  so  gedacht,  daß  ebenfalls  bon
den  ungünstigsten  Fällen  beginnend,  allmählich  die  den
kürzesten  Frachtwegen  sich  möglichst  annähernde  Verschiebung
  erfolgen  soll.  Bemerkt  mird,  daß  eine  Umstellung
  auf  andere  Kaliber  nicht  in  Frage  kommt,  Umstelung
  auf  andere  Jeschoßarlen  innerhalb  eines
Kalibers  nach  Möglichkeit  vermieden  werden  soll.  Soweit
  Eingrifse  in  bestohende  verkragliche  Beziehungen
nicht  zu  vermeiden  sind,  gibt  es  zwei  Wege,  um  ohne
zeitraubende  neue  Verhandlungen  schnell  eine  Regelung
zwischen  den  neuen  Kontrahenten  herbeiuführen,  und
zwar:

a)  Aufstellung  eines  Normalvertrages  auf  den  Grundlagen:
  frachtfreie  Anlieferung,  feste  Bearbeitungspreise,
  festgelegte  Ausschußbedingungen.  Der  Verein
dentscher  Maschinenbauanstalten  hat  sich  zur  Ausarbeitung
  eines  Entwurfes  bereit  erklärt.

Ferner  werden  von  Awumba  Normalien  für  Rohlinge
  unter  Verwendung  der  vorhandenen  Unterlagen
  der  Geschoßfabriken  ausgearbeitet.

b)  Ankauf  der  Rohlinge,  Vertrag  und  srachtsreie
Lieferung  durch  die  Militärverwaltung.  J

Welche  von  beiden  Lösungen  gewählt  werden  soll.
oder  ob  beide  nebeneinander  nach  Lage  der  Einzelfälle
  laufen  sollen,  wird  hier  sowie  auf  Ersuchen  des
Wumba  auch  beim  Verein  deutscher  Maschinenbauanstalten
  erwogen  werden.  In  einer  Besprechung,
die  in  aller  Kürze  stattfinden  soll,  wird  der  Verein
noch  hierzu  gehört  werden.  »

Zur  allmählichen  Einarbeitung  wird  genügend
Zeit  gelassen  werden,  als  Endpunkt  ist  der  1.  Juli
gedacht.

3.  Die  Regelung  der  Transportfrage  für  Stahlguß--  und
Grangußgeschosie  wird  in  erster  Linie  Sache  des  Robeisenverbandes
  sowie  der  Schrottzentralen  Ost  und  West
sein,  die  die  Frachtersparnisfrage  bei  der  Zuweisung  zu
berücksichtigen  hätten.

Zwischen  Gießereien  und  Bearbeitungsfirmen  bedarf
  es,  von  Ausnahmen  abgesehen,  keines  Eingreifens,
jedoch  werden  frachtlich  ungünstig  liegende  Bearbeitungs--firmen
  nen  nicht  zugelassen.

Coupette.

SSchiffahrtsabtellung
beim  Chef  des  feldellfenbahnwelens.
(8.  A.)

1.  Vom  Chef  des  Feldeisenbahnwesens  ist  eine  besondere
Abteilung  zur  Erledigung  aller  Wassertraunsporte  errichtet
  worden.  1

Leitung:  Kapitänleutmunt  d.  R.  Uldernp.
Vertreter:  Leutnant  F.  L.  Haslinger.
Sitz:  Verlin  MW  40,  Kronprinzenufer  19.