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Briesadresse:
Fekdeisonbahnwesene,
prinzennfer  19.

Fornsprechauschluß:t  Berlin  Centrum,
4350,  4385,  4386  u.  4388.

Vemerk.:  Fernschreibeverbindung  besteht  durch  Vermittlung
  der  Eisenbabnabteilung  des  stellvortretenden
  Generalstabes  der  Armce.

2.  Die  Ankgaben  der  S.  N.  sind:

n)  Ansführung  aller  Wassertransporte  auf  den  vom
Feldeisenbahnchef  zugewiesenen  Marssserstraßen,  mit
Ausnahme  des  Gebietes  der  Mililär-Kanaldirektion
Briissl.

b)  Ausführung  der  Seetransporte  für  das  Heer  und  die

«  Kriegswirtschaft  nach  Weisung  der  Seetransportabteilung

  im  Reichs-  Marine-Amt.

64)  Hebung  der  Ausnutzung  der  Wasserstraßen  zur  Entlastung
  und  Ergängung  der  Eisenbahnen.

d4)  Bearbeitung  der  Kohlentransporte  für  die  Bahnen
im  Nordosten  und  Südosten  und  die  dort  stehenden
Armeen,  Etappon,  Kriegsindustrien  und  Verwaltungen.


Bearbeitung  des  Mannschaften-Ersatzes  für  die
Binnenwasserstraßen  und  die  damit  zusammenhängenden
  Rcederei,  und  Speditionsbetriebe  sowie
alle  Hafen-  und  Umschlagsbetricbe.

Der  Schissahrtsabteilung  sind  unterstellt:

a)  Die  Schiffahrtsgruppe  Ost,  die  Schissahrtsgruppe  West
und  Donau.  mit  den  dazugehörigen  Benuftragten  in
Mannheim,  Emden,  Bremen,  Hamburg,  Altona,  Lübeck,
Magdeburg,  Stettin,  Breslan,  Bromberg,  Danzig  lund
Königsberg.

·  Adressen  und  Telepyonanschlsisse  dieser  Dienstsiellen
müssen  vorläufig  noch  örtlich  erfragt  werden.

p)  Wegen  aller  Anforderungen  über  Heeres-  oder  Kriegswirtschafts-Wassertransporte
  ist  an  den  zunächst  erreich-Dbarch

  Schiffahrtsbeauftragten  heranzutreken.  Für  etwa
nötig  werdende  größere  Transportausführungen  ist  die
Schiffahrtsabteilung  unmittelbar  zuständig.

Die  Beschaffung  der  für  die  Schiffahrt  nötigen
Mannschaften  und  Nohstoffe  sowie  alle  sonst  auf  die
Schiffahrt  bezüglichen  Anweisungen  und  Einrichtungen
gehen  durch  die  Schiffahrtsableilung.  ·

Eine  unmittelbare  Fühlungnahme  mit  Reedereien  oder
Schiffern  ist  zu  unterlassen,  da  dieses  zur  Beuuruhigung
der  Schiffahrkskreise  führt  und  den  Betrieb  erschwert.

d)  Alle  Wasserfracht-Angelegenheiten  der  Heeres,  und

Rriegswirtschaftstransporte  sind  durch  die  Schissahrts.
abteilung  und  deren  Beauftragten  und  nicht  unmittelbar
mit  den  Intereisenten  zu  regeln.

Schif  sfahrtsabteilung  beim  Chef  des
Berlin  NW  40,  Kron-N

  .  435%  rn

*  Brief-  und  lLelegrammadressen  der
Kriweis.
Chef  des  Feldellenbahnwesens

Pa  Nr.  4259
vom  12.  2.  1917.

Es  ist  vorgekommen,  daß  Schriftstücke,  die  für  die  Abteilung
  für  kriegswirtschaftliche  Transporte  bestimmt  waren
an  die  Eisenbahn-Abteilung  des  stello.  Generalstabes  geeitet
  wurden.  ——  —

–.——.  —  —  r

Krlegsamt.  MRmiliche  Millellungen  und  Mackulchten  *  12

–  ———  —

um  Verzögerungen  in  der  Er  ledigung  der  Schriststücke
  vorzubengen,  wird  die  in  Nr.  5,  Seite  6,  bekannigetebene
  Briof=  und  Telegrammadresse  nochmals  in  Erinnorung
gebracht:

BVriesadresse:  Feldeisenbahnches,  Abteilg.  „Nr.  W.“
Berlin,  Moltkestraße  8.

Telegrammadresse:  Kriweis  Berlin  Generalstab.

Der  Zusatz  „Eisenbahn-Abteilung“  ist  sortzulassen.

Bahnsendungen  an  das  Hahkampfmitteldepo!
Polen.

Krlegsamt
und  Munitions-Beschaffunge-mt
Nr.  71II.  17.  W.  Pi,
vom  24.  2.  1917.

Waffen-  1

Wagenladungen  sind  zu  leiten  an
Nahkampfmitteldepot  Posen,  Station  St.  Lazarus.,

Stückouter  Zu:
Nahkampfmitteldepot  Posen,  Posen-  Hauptbahnhof.

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P  frbeiterfrage

ieessss#sbesseetseesstn##etntunusstzsdssndusdsdstrsusdszsisestnestsdssnn

„  Entlohnung  reklamierter  Arbeiter,
die  außerhalb  des  Wohnortes  ihrer
familie  arbelten.

Der  in  dem  #ufrus  „An  die  Seutschen  Arbeitgeber  und
Nrbeitnehmer"  in  Nr.  5  des  „Kriegsamt“  enthaltene  Hinweis

auf  den  Erlaß  des  Reichskanzlers  vom  9.  1.  17  (val.  unten)

hat  an  einigen  Stellen  zu  der  Auffassung  gekührt,  als  ob  der
Arbeitnehmer,  der  sern  vom  Wohnork  seiner  Familie  arbeitet,
  mitW  Nücksicht  auf  den  doppelten  Haushalt  gegen  den
Arbeitgeber  einen  Rechtsanspruch  auf  Zahlung  eines  Lohnzuschlages
  von  2  Mark  täglich  habe.  Diese  Anffassung  ist
nunrichtig.  Der  Erlaß  des  Neichskanzlers  bezweckt  lediglich
zu  verhindern,  daß  der  Arbeiter,  der  zuvor  im  Heeresdienst!

stand  und  dessen  Familie  daher  Familiennnterstiltzung  bezog,

  wenn  er  vom  Heeresdienst  entlassen  wird  und  Arbeit
aufnimmt,schlechter  steht  als  zuvor.  Er  soll  daher  im  Wege

dor  Kriegswohlsahrtspflege  eine  Unterstützung  erhalten  in

einer  Höhe,  die  dem  Unterschied  zwischen  den  militärischen
Bezligen  und  den  bisher  gewährten  Familiennnterstützungen
einerseits  und  dem  Arbeitsverdienst  andererseits  entspricht.
Beie  dem  Vergleich  dessen,  was  der  Arbeiter  erhielt,  während
er  im  Heeresdienst  stand,  mit  dem,  was  ihm  infolge  seiner

Arbeit  zufließt,  werden  für  den  doppelten  Haushalt  2  Vork,

für  den  Tag  als  Mehrkosten  in  Ansatz  gebracht.  Ist  der;
Betrag  des  Arbeitsverdienstes  höher  als  der  Betrag  der:
militärischen  Bezüge  zuzüglich  der  bisher  empfangenen
Familiennnteritützung  und  der  Mehrkosten  des  doppelten
Haushalts,  so  kommt  eine  Unterstützung  im  Wege  der“
Kriegswohlfahrtspflege  nicht  in  Frage.  Ist  der  Betrag  geringer,
  so  ist  der  Unterschied  als  Unterstützung  durch  den
Lieserungsverband  zu  zahlen.  1  —