Nummer  7

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werden,  daß  diese  ###rmen  darauf  ausgegangen  sind,  sich  mit
nur  erstklassigem  Arbeitermaterial  zu  versehen  und
dafür  andere,  weniger  wertvolle,  indbesondere  weibliche  Arbeitskräfte
  wieder  abzustoßen.  Ein  derartiges  Versahren
läuft  den  heutigen  vaterländischen  Interessen  durchaus  zuwider,
  da  jede  Arbeitskraft,  ob  groß  oder  klein,  ob  gelernt
oder  ungelernt,  im  Dienste  des  Vaterlandes  verwertet  werden
  muß,  sodaß  es  keineswegs  gebilligt  werden  kann,  wenn
eine  Firma  sich  nur  mit  erstklassigen,  d.  h.  meistens  im
besten  Mannesalter  stehenden  heerespflichtigen  Arbeitern  zu
versorgen  sucht  um  des  geschäftlichen  Vorteils  willen.  Abgesehen
  davon,  daß  eine  solche  Handlungsweise  eine  Pflichtverletzung
  gegen  das  Vaterland  darstellt  und  daher  verwerflich
  ist,  kann  dieser  vermeintliche  Vorteil  aber  auch  zu  einer
wirtschaftlichen  Katastrophe  für  die  betreffenden  Firmen
umschlagen,  wenn  nämlich  diese  Arbeiter  plötzlich  wieder
dringend  für  den  Heeresdienst  benötigt  werden.  Sie  werden
  dann  rücksichtslos  eingezogen  werden.  Es  liegt
demgemähß  im  eigensten  Interesse  einer  jeden  Firma,  sich
Möglichst  bald  unabhängig  von  den  militärischen  Arbeitern
—  insonderheit  den  kriegsverwendungsfähigen  —  zu
machen  durch  reichliche  Einstellung  und  durch  Anlernen  von
nichtmilitärpflichtigen  Arbeitskräften,  zumal  auch  von
Frauen.  #  «

Ferner  ist  bekannt  geworden,  daß  in  den  Kreisen  der
alien  gelernten  Facharbeiter  zuweilen  eine  Abneigung  beseht
  gegen  die  Heranbildung  eines  Arbeiterstammes  aus
nichtmilitärpflichtigen  männlichen  sowic  aus  weiblichen  Arleitskräften.
  Diese  Abneigung  entspringt  aus  der  leicht
verständlichen  Befürchtung,  daß  infolge  der  so  erwachsenden
Konkurrenz  auf  dem  Arbeitsmarkt  nach  dem  Kricar  eine
Verschlechterung  der  Lohnverhältnisse  und  der  Lebensbedinnungen
  eintreten  werde.  ·

teil  werden  wir  nach  siegreich
ver  großen  Menge  verbrauchter  ur
allen  Gebieten  einen  außerordentlichen  Fi1e0  0  sz
fräften  haben.  Die  Forderung  des  Augenblicks  verlangt
Schlagsertigkeit  an  der  Front,  Arbeitsamkeit  und  Emsigkeit
im  Innern,  ohne  Rücksicht  auf  kleinlichen  Eigennutz,  wohl
aber  stets  int  Ausblick  auf  das  Wohl  des  Vaterlandes.

Nur  dadurch  können  wir  erreichen,  daß  uns  der  Sieg
ufällt.  Ist  aber  dieses  hohe  Ziel  erreicht,  und  ist  der  Frieden
  wieder  hergestellt,  so  wird  sich  das  wirtschaftliche  Leben
Deutschlands  noch  auf  lange  Jahre  hinaus  in  Bahnen  bewegen,
  welche  günstige  Arbeitsbedingungen  für  die  ursprünglichen
  Facharbeiter,  sowie  für  die  unter  dem  Beichen
des  Krieges  angelernten  Arbeiter  gewährleisten;  und  die
alte  Erfahrung,  daß  mit  regster  Betriebsamkeit  ein  Aufschwung
  der  wirtschaftlichen  Lebensbedingungen  Hand  in
Hand  geht,  wird  eine  neue  Bestätigung  erfahren.

Das  deutsche  Industriebüro  in  Brüssel.
Inm  vorletzten  Absatze  der  unter  obiger  Ueberschrift  in
Nr.  6,  S.  8,  gemachten  Mitteilung  ist  gesagt:

n  S###,  Heche  durch  das  Süro  Sächchseiner  u#-3#.werben
  lassen  wollen,  wenden  sich  on  die  Hauptverwaltung
  in  Brüfsel  usw,  «

M  Beleg-aw-  »  Amtliche  mittellungen  und  Nachrichten

...———————  —  —  —.  —  ,  .-.-----M

Das  stellvertretende  Generaikommando  des  X  WIII.  A.-  K.
hat  geltend  gemacht,  es  bestehe  die  Gefahr,  daß  auf  Grund
dieser  Ausführung  belgische  Arbeiter  unker  Außeracht-Arbeitskräste
  und  ihre  Beschäftigung  in  Betrieben  der
Kriegswirtschaft  (bgl.  Erl.  v.  29.  9.  15  Nr.  18.  8.  15
A.  Z.  S.  und  vom  28.  12.  16  Nr.  947.  16  g.  A.  Z.  S.  5)  in
Getriebe  eingeführt  würden,  aus  welchen  sie  fernzuhalten
ien.

Um  jeden  Zweifel  zu  beheben,  wird  daher  erlänternd
bemerkt:

Selbstverständlich  sind  auch  bez  der  Beschaffung  von
Arbeitskräften  aus  Belgien  die  Grundsätze  und  Vorschriften

  über  die  Anwerbung  und  Einführung  ausländischer

Arbeitskräfte  zu  beachten.  Die  Zureise  feindlicher  Ausländer
  unterliegt  überalk  der  Genehmigung  des  stellvertretenden
  Generalkommandos.  Ihre  Beschäftigung  ist
ferner  verschiedentlich  noch  von  einer  Genehmigung  des  Regierungspräsidenten
  abhängig  gemacht.  Außerdem  bestehen.
in  den  einzelnen  Korpsbereichen  vielfach  besondere  Vorschriften
  betr.  Aufenthaltsbedingungen  und  Meldepflicht
usw.  für  Zivilarbeiter  feindlicher  Staatsangehörigkeit.  Das
deutsche  Industriebt#tro  verlangk  desbalb  auch  vor  Anwerbung
  von  jedem  Arbeitgeber  die  Vorlage  der  Genehmigung
  der  zuständigen  Stelle,  daß  ihm  die  Beschäftigung
belgischer  und  sonstiger  Zivikurbeiter  feindlicher  Nationalität
  aus  den  besetzten  westlichen  Gebieten  gestattet  werde.

*  Keranziehung  weiblicher  prbeitskräfte
  zur  Landarbeit.

Mrhegeminlsterlum
Krlegsamt.
Krlegs-  Erlafz-  u.  Krbeits-Departement
HNo.  SAl/!.  I7.  K.  2.  2.
ö—  8.  vebruor  1917.
„.Ruszug

Es  muß  erreicht  werden,  daß  aus  der  städtischen  Bevölkerung
  möglichst  alle  Frauen  und  Mädchen,  die  von
krüher  her  mit  landwirtschaftlichen  Arbeiten
  irgend  welcher  Art  vertraut  sind,
mit  aller  Beschleunigung  an  die  richtige  Stelle  aufs  Land
gebracht  werden.  In  Frage  kommen  in  erster  Linie  Arbeitskose,
  in  zweiter  Linie  folche,  die  keine  für  die  Kriegswirtschaft
  wichtigen  Arbeiten  leisten.  Diese  weiblichen  Arbeitskräfte
  müssen  der  Landwirtschaft  noch  rechtzeitig  zur  Frühjahrsbestellung
  zugeführt  werden.  Die  Kriegswirtschafts.
ämter  sowie  die  Kriegsamtstellen  sind  angewiesen  worden.
durch  entsprechende  Aufrufe  in  den  Zeitungen  und  an  den
Anschlagsäulen,  durch  möglichste  Feststellung  der  im  Laufe
der  letzten  Jahre  in  die  Städte  abgewanderten  weiblichen
Arbeitskräfte,  durch  Inanspruchnahme  der  Arbeitsnachweise
die  Voraussetzungen  für  die  Aufnahme  derartiger  Abeitskräfte
  auf  dem  Lande  zu  schaffen.  Außerdem  soll  durch  entsprechende
  Veröffentlichungen  insbesondere  unter  der  städtischen
  Arbeiterbevölkerung  für  die  Beteiligung  der  Frauen
und  Mädchen  an  der  Landarbeit  geworhen  werden  unter
Hinweis  auf  das  große  vaierländische  Verbiensi,  das  fic
jeder  erwirbt,  der  für  die  Sicherstellung  der  Volksernährung

arbeitet.