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Inhalt  vertraulich.

Nur  die  mit  elnem  Stern  s  bezelchneten  HReschnitte  find  zum  Hbdrucke

frelgegeben.

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An  die  Bezieher  des  „Kriegsamt.  Amtliche  Mitkeilungen
  und  Nachrichten“:  Mit  Nr.  11  wird  die  Zustellung
  durch  das  Post-Zeitungs-Amt  beginnen.  Bel
etwaiger  Unterbrechung  in  der  Lieferung,  die  auf  Nichteingang
  der  Adressenkarte  zurückzuführen  ist,  werden  die
betreffenden  Bezieher  ersucht,  sich  umgehend  mit  der
Versandstelle  des  „Kriegsamt.  Amfliche  Mittellungen
und  Nachrichten“,  Berlin  NW  6,  Schiffbauerbamm  19,
Linbdenbruckerel,  in  Verbsnbung  zu  setzen.  Nochmals  wird

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hervorgehoben,  daß  Lieferung  nur  an  die  Bezseher  ersolgen
  kann,  deren  Abressenkarten  burch  den  Dienstsllempel
  der  stellvertrekenden  General-Kommandos  bzw.
der  Kriegsamtftellen  ober  des  Kriegsamtes  gekennzeichnet
sind.  Für  Mehrexemplare  sind  2,60  M.  für  Stück  und
Jahrgang  1917  auf  Postscheckkonlto  „Berlin  17  552,
Kriegoamf.  Amtliche  Mitkeilungen  und  Nachrichten“  einzuzahlen.



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  zur  Kriegswirtschaft.

Wenn  das  Kriegsamt  zu  den  zahlreichen  Stellen,  die
für  die  Kriegsbeschädigten  sorgen,  noch  hinzugetreten  ist,
so  liegt  der  Grund  vor  allem  darin,  daß  die  gegenwärtige
Kriegs-  und  Wirtschaftslage  unbedingt  verlangt,  daß  alle
Menschenkräfte  —  auch  die  nur  beschränkt  erwerbsfähigen
  —  in  den  Dienst  des  Krieges  und  der  Kriegsarbeit
  gestellt  werden.  Schon  durch  ihre  große  Zahl  sind.
die  Kriegsbeschädigten  ein  wesentlicher  Bestandteil  unserer
kriegswirtschaftlichen  Arbeitskräfte,  der  insofern  von  besonderer
  Eigenart  ist,  als  seine  erschöpfende  Verwendung
mit  gewissen  Schwierigkeiten  verknüpft  ist.  Wemngleich
das  Kriegsbeschädigtenproblem  noch  nicht  auf  seinem
Brennpunkt  angelangk  ist,  der  wohl  erst  in  die  Zeit  nach  der
Demobilmachung  fallen  wird,  so  läßt  sich  doch  schon  jetzt  erkennen,
  daß  die  aus  der  Zeit  vor  dem  Kriege  überkommenen
  Fürsorgemiktel  (Rente,  Zivilversorgung)  für  sich
allein  eine  würdige  Versorgung  aller  verwundek  oder
krank  aus  dem  Felde  heimkehrenden  Kriegsteilnehmer
nicht  gewährleisten.  Um  ein  Herabgleiten  des  einzelnen
eine  tiefere  soziale  Schicht  zu  verhindern,  bedarf  es  der
Wiedereinfügung  des  Kriegsbeschädigten  in  den  Wirkschaftskörper
  an  eine  Stelle,  in  der  er  mit  den  ihm  verbliebenen
  Kräften  noch  ganze  Arbeit  leisten  kann.  Bei
ber  Vielseiligkelt  unseres  Arbeiksmarktes  und  bel  der  weitreichenden
  Arbeststellung  ist  dies  in  den  weikaus  meisten
hällen  keine  von  Hause  aus  unlösbare  Aufgabe.  Der

Gedanke,  die  Kriegsbeschädigten  möglichst  restlos  wieder
unserem  Wirtschaftsleben  zuzuführen,  ist  auch  keineswegs
neu;  seine  große  Bedeutung  ist  frühzeitig  erkannt,  und  ihn
in  die  Tat  umzuseßen,  sind  bereits  seit  langem  umfassende
planmäßige  Veranstaltungen  getroffen.  Neu  ist  aber  an
diesem  Aufgabenkreise  des  Kriegsamtes,  daß  diese  Wiederertüchtigung
  unserer  Kriegobeschädigten  und  ihre  Heranziehung
  zur  Arbeit  numnehr  bewirkt  wird  in  sostemalischer
Verbindung  mit  der  Behandlung  der  Arbeitsfrage  überhaupt.
  Das  Kriegs-Arbeits-Amt,  dem  gegenwärtig  die
Erfassung,  die  Verwaltung  und  Verteilung  aller  Menschenkräfte
  on  erster  Stelle  obliegt,  hat  jetzt  auch  die  Aufgabe,
für  die  Kriegsbeschädigten  die  geeigneten  Plätze  in
5  Wirtschaftskörper  sreizumachen  nach  dem  Grundatz:


Die  Arbeit,  die  ein  Kriegsbeschädigter  noch  leisten
kann,  darf  ihm  kein  Gesunder,  kein  im  Vollbesig  seiner
Kräfte  stehender  Arbeiler,  wegnehmen!  Die  Mittel,  die
der  Heeresverwaltung  für  die  Durchführung  dieses
Grundsatzes  z.  Zt.  zur  Versügung  stehen,  sind  mannigfaltiger
  Art.  Die  enge  Fühlung,  die  zwischen  ihr  und
allen  kriegswirtschaftlichen  Bekrieben  in  Bezug  auf  die
Erballung  und  Zuführung  ausreichender  Wbeitskräfte
besteht,  setzt  sie  in  den  Stand,  auf  eine  ausreichende  Berücksichtigung
  der  Kriegsbeschädigten  mit  Nachdruck  hinzuwirken.
  1
Die  Art  und  Form,  in  der  sich  bie  Rückführung  der
Kriegsbeschädigten  in  einen  bürgerlichen  Beruf  vollzieht,
hat  im  Laufe  des  Krieges  an  der  Hand  der  gemachten  Erfahrungen
  gewisse  Wandlungen  und  Verbesserungen  er-