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Blitzschutzanlagen  und  zur  Bedachung  verbundenen
Kupfermengen  einschließlich  kupferner  Dachrinnen,  Abfallrohre.
  Fenster-  und  Gesimsabdeckungen,  sowie  einschliestlich
  der  an  Mitzschutzanlagen  befindlichen  Platinteile.


m,  200/1.  17.  unn.

Von  der  am  9.  März  1917  in  Kraft  getretenen  Bekanntmachung
  werden  betroffen:

1.  Alle  Kupfermengen  (auch  wenn  verzinnt  oder  mit
einem  anderen  Ueberzug  versehen),  die  bei  folgenden  Bauteilen
  verwendet  sind:  Dachflächen,  Fenster-  und  Gesimsabdeckungen,
  Abdeckungen  von  vorgebauten  Dachfenstern
und  Dachluken,  Attiken  vor  Dachrinnen,  Dachrinnen  und
Abfallrohre  und  montierte  Blitzschutzanlagen,

9.  alle  Platinteile  von  montierten  Blitzschutzanlagen.

Ausgenommen  sind  alle  Kupfermengen  in  Anlagen,
deren  Herstellung  oder  Anbringung  vor  dem  Jahre  1850
erfolgt  ist,  an  physikalischen  und  dergleichen  Instituten,
bei  denen  wegen  der  magnetischen  Störungen  Eisen  für
den  Bau  überhaupt  ausgeschaltet  und  Kupfer  verwendet
wurde,  sowie  an  Leuchttürmen;  auch  wird  auf  kunstgewerblichen
  und  kunstgeschichtlichen  Wert,  welcher  von
beauftragten  Sachverständigen  festzustellen  ist,  die  erforderliche
  Rücksicht  genommen.  Die  Bekanntmachung  erstreckt
  sich  auch  auf  kirchliche,  stiftische,  kommunale,  im
Eigentum  des  Reichs  oder  eines  Bundesstaaten  stehende
Bauwerke  aller  Art.

Der  Uebernahmepreis  für  die  enteigneten  Kupfermengen
  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Materialpreis  für  das
Kupfer  (Mr.  1,85  pro  Kilogramm),  den  Kosten  für  die
frühere  Herstellung  einschlieblich  Anbringung,  für  die  Abnahme
  des  Kupfers  und  der  für  die  Abnahme  etwa  erforderlichen
  Rüstung.  Für  jedes  Kilogramm  abgelieferte#n-Kupfers
  aus  montierten  Blitzschutanlagen  beträgt  der
Uebernahmepreis  Mk.  8,20,  kür  jeden  Gramm  abgelieferten
  Platins  Mk.  8  —.

Die  Durchführung  der  Bekanntmochung  geschieht  durch
die  Kommunalverbände.  Anfragen  und  Anträge  sind  an
die  beauftragten  Behörden  zu  richten.  Zu  bemerken  ist,
daß  sich  als  Ersatz  für  Kupfer  in  Blitzschutzanlagen  Eisen
gut  bewährt  hat.

Fndustrie-Diamanten.

Sämtliche  Firmen,  die  das  Verpflichtungsschreiben
betr.  Industrie--Diamanten  vollsogen  haben,  haben  sich
damit  den  zwischen  der  Vertrauensstelle  für  die  Bewirtschaftung

  von  Industrie-Diamanten  und  der  KRKA.  zu

treffenden  Vereinbarung  über  Bewirtschaftung,  Entnahme
und  Verwendung  von  Industrie-Diamanten  unterworfen;
eine  folche  Vereinbarung  ist  nunmehr  zustande  gekommen.
Von  deren  Inhalt  werden  die  der  Vertrauensstelle  angeschlossenen
  Firmen  durch  ein  Rundschreiben  unterrichtet.
Für  die  Entnahme  von  Industrie-Diamanten  aus  fremden
  Beständen  ist  grundsätzlich  die  Erteilung  von  Bezugsscheinen
  vorgeschrieben.

Krlegsamt.  Amtliche  mittellungen  und  Hachrichten  *-#  «»  9

Leoer,  Ginrnii,  Gummmregenerat,  Valara,  wuttapercha,
Baumwolle,  Kunstbaumwolle,  Wolle,  Kunstwolle,  Kamelhaar,
  Mohair,  Alpaka,  Kaschmir  und  sonstigen  Haaren,
Hanf,  Flachs,  Jute  und  anderen  Pflanzenfasern  bergestellt
  find.  Als  Treibriemen  werden  auch  Fallhämmerriemen,
  Transportbänder,  Elevatorgurte,
  sowie  lederne  Rund-  und  Kordelschnüre
  angesehen.  Nicht  betroffen  werden  lediglich
  Papierriemen,  die  nicht  mehr  als  10  vom
Hundert  der  vorgenannten  Faserstoffe  enthalten,  sowie  die
Treibriemen,  deren  Gesamtmenge  bei  ein  und  demselben
Besitzer  nicht  mehr  als  5  Ktlogramm  beträgt.

Trotz  der  Beschlagnahme  bleibt  die  weitere  Ver.-wendung
  der  Treibriemen,  die  sich  bei  Inkrafttreten
der  Bekanntmachung  in  Gebrauch  befinden,  zu  ihrem
bestimmungsgemäßen  Zweck  im  bisherigen  Betriebe  erlaubt.



Die  Veräußerung  und  Lieferung  der  beschlagnahmten
  Treibriemen  ist  jedoch,  soweit  sie  sich  bei
en  der  Bekanntmachung  im  Besitz  eines  Händ-SGleichzelilg

  mit  der  Beschlagnahme  ist  eine  Bestandserbebung
  aller  Treibriemen  angeordnet
  worden.

Pkerdegeschirre  für  die  Frühjahrsbestellung.

Geschirrleder  wird  in  den  nächsten  Monaten  kuapp
sein,  weil  in  diesem  Winter  ein  großer  Teil  des  Häuteanfalles
  zu  anderen  Zwecken  als  sonst  verarbeitet  werden
mußte.  ·

Die  Anfertigung  neuer  Geschirre  für  den  Privakbedarf
  wird  daher  eine  zeitlang  untunlich  jein.  Zu  Ausbesserungsarbeiten
  an  Arbeitsgeschirren  haben  die  Gattler
Leder  zugeteilt  bekommen;  es  ist  aber  ratsam,  zu  diesem
Zweck  tunlichst  auch  alt

altes  Leder  (von  unbrauchbar  gemomenen
  Geschirren)  zu  verwenden.

Dic  Hriegswirtschaftsstellen  werden  gul  tun,  die
Fichew#ersbesitzer  alsbald  über  die  Sachlage  aufzuklären
und  bei  dieser  Gelegenheit  darauf  hinzuwirken,  daß  etwa
noch  vorhandene,  unbenutzte  Arbeitsgeschirre  für  dringenden
  Bedarf  der  Landwirtschaft  bereitgehalten  werden,

(W.  u)

#*V
—

Verkauf  von  Garn=  und  Zwirnabfällen  in  Mengen
unter  2000  Kilogreem.  fällen  gen

Wie  zur  Kenninis  der  Behörden  gekommen  ist,

werden  entgegen  der  Bekanntmachung  W.  11  ku0o0

Beschlagnahme  und  Bestandserhebung  von  Treibriemen.
F.  4001.  17.  K.R.  m.
vom  15.  J.  1917.  *
Durch  Bekanntmachung  vom  15.  März  sind  alle  Treibriemen
  beschlagnahmt  worden,  die  unter  Verwendung  von

Kindl.  vom  1.  Oktober  1916,  Garn=  und  du  *