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Rrlegsamt.

fumtliche  Mittellungen  uud  Nachrichten

Menden  unter  2000  Kilogramm  auch  an  Selbstverarbeiter,
namentlich  an  Putzwollsabriken  veräußert.  Vor  einem  derartigen
  Verstoß  gegen  die  erlassenen  Bestimmungen  muß
gewarnt  werden,  da  die  Behörden  gegen  Zuwiderhandelnde
auf  das  strengste  einschreiten  werden.

Höchstpreise  für  Baumwollspinnstose  und  Baumwollgespinste.

W.  H.  1800/1.  17.  Kunl
vom  l1.  3.  1917.
Zu  der  Bekanntmachung  Nr.  W.  II.  18002.  16.  K  A#l.
und  den  Nachträgen  W.  II.  1800/5.  16.  KRA.  und  W.  II.
1800/9.  16.  KRA.  betr.  Höchstpreise  für  Baumwollspinnstoffe
  und  Baumwollgespinste  ist  eine  Nachtragsbekanntmachung
  ergangen.  Nach  dieser  erhöhen  sich  die.  Höchstpreise
  für  rohe  und  einfache  Baumwollgarne  auf  Kops,
nach  dem  System  der  Drei-Zylinder-Spinnerei  hergestellt,
die  auf  Grund  von  nach  dem  24.  Januar  1917  ausgesitellten
  Spinnerlaubnisscheinen  gesponnen  werden,  um
jolgende  Sätze:  -  i
für  Garn  mit  einem  Gehalt  an  Original-Baumwolle
von  weniger  als  50  Prozent  um  40  Prozent;
iluit  einem  Gehalt  zwischen  50  und  75  Prozent  um
20.  Prozent  und
mit  einem  Gehalt  von  mehr  als  75  P
10  Prozent.
Der  §  4  Abfatz  6  der  Bekanntmachung  W.  II.  1800/2.
16.  KRN.  erhält  folgende  Fassung:  ·
Ballenpackung  ist  frei,  für  Kisten  dürfen  die  Gestehungsfosten
  nicht  überschritten  werden.  6

(W.  M)

7  Stoffreste.
Pft.  606/.  17.  HAn.
vom  20.  2,  1917,
Stoffrefte  als  der  Weoberei  von  Gegenständen  beschlagnahmter
  Art  gekten  nicht  als  Abfälle  im  Sinne  der
Bekannkmachung  W.  LV.  900/4.  16.  KRA.  und  sind  nach
Maßgabe  der  Bekanntmachung  W.  M.  1000/11.  15.  KRN.
beschlagnahmt,  und  zwar,  falls  sie  nach  dem  1.  Februar
1916  hergestellt  sind,  ohne  Rücksicht  auf  Mindestmengen
oder  Mindestgrößen.  *
Teierische  und  pflanzliche  Spinnstoffe,  Garne  und  Seilfäden
  daraus.  ·
III-m-titsjjixxtsspwm
ZuderBekacxstcicuakkjuHgbekri-BefimcdsetxljebungWn
TiierizsckjmImbpfkcmzlkcsznSpiimcsstoffw(ollEBchWs
TITDTTHFIMKRMJHHHans,I-ute,S-eide)UndbnrmIstV
gestellten  Garnen  und  Seilfäden,  W.  M.  57,/4.  16.
#NN.  vom  81.  Mai  1916  ist  eine  kurze  Nachtragsbekanntmachung
  ergangen,  durch  welche  die  einzelnen  Bestimmungen
  der  Bekauntmachung  vom  81.  Mai  1916  mit  den  Anordnungen
  verschledener  in  der  Zwischenzeit  erschienener
leuer  Bekanntmachungen  über  Spinnstoffe  in  Einklang
gebracht  werden.
Auflösung  der  Ankaufsabteilung  für  beichlagnahmie  Webwaren.
  ·
WM559«««2.TI?.HHH.
vom  28.  2.  1917.—  .
Nachdem  die  Arbeiten  der  Ankaufsabteilung  für  beschlagnahmte
  Webwaren  des  Kriegsministeriums  soweit
erledigt  sind,  daß  sie  die  volle  Tätigkeit  einer  besonderen.
Abteilung  des  Kriegsministeriums  nicht  mehr  beanspruchen,
  ist  sie  mit  dem  1.  März  1917  aufgelöst  worden.
Die  Anfarbeitung  der  Reste  übernimmt  das  Be-Nummer

  10

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—  66.—
.  I-..  —
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kleidungs-Beschaffungsamt,  dem  von  den  4  Kriegsministerien
  der  Bundesstaaten  die  hierfür  nötigen  Befugmisse
  übertragen  worden  find.

*  Elektrizität.

Um  die  Elektrizitätsversorgung  Deutschlands  entiprechend
  dem  wachsenden  Bedarf  zu  gewährleisten,  ist
durch  Verfügung  des  Kriegsamtes  bei  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
  eine  Sektion  Elektrizität  (KMR.  El)
und  im  Zusammenhang  damit  die  Elektrizitätswirttschaftsstelle

  (Ews.)  gegrindet  worden.  Leiter
der  Sektion  El  ist  Herr  Professor  Kübler.

Von  der  Sektion  El  werden  die  bebördlichen  Maßnahmen
  getroffen;  sie  nimmt  an  allen  Verbandlungen
und  Arbeiten  der  Ews  teil.  Diese  besteht  aus:

1.  dem  Beirat.
2.  dem  Beiratsausschuß,
3.  der  Geschäftsstelle.
Die  Aufgaben  der  Ews  sind  folgende
1.  Maßnahmen  zur  Erhaltung  der  Leistungsfähigkeit
bestehender  Werke;  »  «··.
2.  *  s  elee  elektrischer  Arbeit  durch  Erweiterungen,
  Neubauten,  Zusammenschluß  und  Belastungsausgleich;


3.  die  Prüfung  von  Bau.  und  Erweiterungsanträgen;
4.  die  Regelung  des  Bedarfs  durch  Einleitung  von
Sparmaßnahmen:  "»«  »«
5,  der  Nachweis  freier  elektrischer  Leistungen  und  in
Verbindung  damit  die  Unterbringung  neu  zu  begründender
  Industrie.
Die  Ews  wird  ihr  besonderes  Augenmerk  darauf  äu
richten  haben,  daß  im  Winter  1917/18  die  Leistungsfähig“
keit  der  einzelnen  Werke  möglichst  gesichert  ist.  Ihre
Tätigkeit  erstreckt  sich  auf  diejenigen  Werke,  die  für  die
Abgabe  elektrischer  Arbeit  an  Dritte  in  Betracht  kommen
und  auf  elektrische  Bahnen.  B
Die  bisher  schon  seitens  des  Wumba  ansgeübte
Tätigkeit,  die  sich  auf  die  Regelung  der  Versorgung  der
Rüstungsindustrie  erstreckt,  wird  durch  die  neu  geschaffene
Organisation  nicht  gendert.  Alle  die  Rüstungsindustrie
betreffenden  Anträge  sind  also  auch  weiterhin  an  das
Wumba  R.  III,  1  zu  richten.
Die  Geschäftsstelle  der  Ews  ist:
Berlin  SW.  11,  Königgrätzer  Skr.  28.
Zuschriften  ustv.  sind  zu  richten:  1
die  Elektrizitätswirtschaftsstelle,
Berlin  SW.  11,  Königgrätzer  Str.  28.
Telegrammoaufschrift:  -
«E1tstig"lkchklin.

An

Hpirukjss:s«·  *-#  “—
Berlin,  Kurfürst  9886  und  9687.

Spart  Schmiermittel!
Achtet  überall  auf  größte  Sparsamkeit  im  Oelverbrauch!

  Nur  dann  können  unserer  Industrie  die  erson

derlichen  Schmiermittel  in  ausreichender  Menge  zur  *

fügung  gestellt  und  unsere  Truppen  genügend  in

Kriegsmaterial  verforgt  werden.  !.  m  .

1.  Verwendet  nur  dichte  Oelkaunen,  die  einen  Verschlu
besitzen  und  das  Oel  in  dünnem  Strahl  oder  ra
Tropfenform  austreten  lassen!