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Nummer  10  *

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2.  Venutzt  die  Schmiervorrichtungen  ordnungsgemänß
lind  bringt  das  Oel  tatsächlich  an  die  Stellc,  die  geschmiert
  werden  soll!  Bei  Stillstand  der  Maschinen
die  Dochte  aus  den  Dochtölern  herausziehen!  Tropföler
  abstellen!

3.  Verwendet  kein  hochwertiges  Zylinderöl  für  Tranzmissionen
  oder  an  Stellen,  für  die  minderwertiges  Oel
genügt!  *  .

Jnxtetallt-Echmisexölbekam-spr-ruhendenTit-iceUtin

Ordnung!  Nauhe  Gleitflächen  und  stark  angezogene

Lagerdeckel  erhöhen  den  Oelverbrauch.  Ausgelaufene

Lager  und  undichte  Stopfbüchsen  lassen  viel  Oel  ungenützt

  austreten.

Bringt  überall,  wo  Oel  austritt  Tropfschalen  und

Fangbleche  an  und  verwendet  das  aufgefangene  Oel,

nötigenfalls  gereinigt,  für  die  gleichen  Zwecke  wie

frisches!

6.  Sammelt  alle  gebrauchten  Putzstoffe,  damit  das  Oel
daraus  zurückgewonnen  wird!  Gebrauchte  Putstoffe
dürfen  auf  keinen  Fall  verbrannt  werden.

7.  Seid  sparsam  dei  der  Verwendung  von  Bohrölen  zum

Kühlen  von  Werkzeugen!  Häufig  ist  gar  kein  Kühlöl

  nötig.  Für  rohe  Arbeiten  genügt  oft  reine#  Wasser.

Seid  sparsam  mit  dem  Verbrauch  von  Putz=  und  Reinigungsölen!

  Walcht  die  Hände  nicht  mit  Oel.  Abwischen

  mit  einem  gebrauchten  Putzlappen  genügt.
Kriegkamt.
Groener.

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WWaffen  und  Munition

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„lII  L  e4&amp;  „22/22½V222&amp;àVw  ‚(24l(.(
*  Bezug  von  Werkzeugmaschinen,

Werkzeugen  ulw.  für  unmittelbaren
KRKriegsamt.

und  mittelbaren  Heeresbedarf.

Waffen-  und  Muniitons-Beschaffungs-Amt.
Chefingenleur.

Der  Bedarf  der  staatlichen  Indnsirie  und  der  Privatindustrie
  an  Werkzeugmaschinen,  Werkzeugen  und  sonstigen
Gegenständen  für  den  unmittelbaren  und  mittelbaren
Heeresbedarf  kann  im  allgemeinen  aus  dem  Inlande  gedeckt
  werden.  Für  Käufe  dieser  Art  im  neuiralen  Auslande
ist  daher  auf  Erteilung  einer  Einfuhrbewilligung  nicht  zu
rechnen.  Nur  in  besonderen  Ansnahmefällen  kann  eine
solche  erwirkt  werden,  wenn  vor  Einlettung  von  Haufverhandlungen
  Abt.  W.  R.  IV.  des  Waffen=  und  Munitjons-Beschaffungs-Amis
  befragt  wurde.

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kenäwirtschatt

Teandwirtschaft

——————————

*  Kriegswirtschaftsamt  in  Sachlen.

Für  das  Königreich  Sachsen  isr  ein  aus  Veriretenn
der  Militär=  und  Zivilbehörden  und  der  Landwirtschaft
bestehendes  Kriegswirtschaftsamt  mit  dem  Sitze  in  Dresden
errichtet  worden.  Das  Anit  hat  die  Aufgabe,  innerhalb  des

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J  t  shssessesessssssss  usss-ssssssses  sssesss“*“*

–—.

HKrlegsamt,  Rmtliche  Milttellungen  und  Nadurichten  11

—  2  4

—  —  .—

Landes  die  landwirtschaftliche  Erzeugung  zu  unterstützen
und  zu  fördern  durch  Beschaffung  und  nötigensalls  militärische
  Zurücksiellung  von  Betriebslettern  und  Arbeitern,
Beschaffung  von  Arbeitspferden,  Beschaffung  von  Maschinen
  und  Betriebsmitteln  (Kohlen,  Benzok  usw.),  Fürsorge
  für  restlose  Bestellung  der  Felder,  Fürsorge  für  die
Einbringung  der  Ernte  usw.  Für  den  Verwaltungsbereich
der  Amtshauptmannschaften  und  der  bezirksfreien  Städte
bestehen  für  die  gleichen  Aufgaben  ebenfalls  ang  Vrtretern
der  Landwirtschaft  gebildete  Krieoswirtschaftsstellen.  Vorsitender
  dieser  Stellen  ist  in  den  amtshauptmannschaftlichen
  Bezirken  der  Amtshauptmann  und  in  den  bezirksfreien
  Städten  der  Oberbürgermeister.  Die  Anschrift  an
das  Kriegswirischaftsamt  lautet:  „An  das  Kriegswirtschaftzamt
  zu  Dresden,  Königsufer  2“.  Anträge  und
Wünsche  an  das  Kriegswirtschaftsamt  sind  durch  die
Kriegswirtschaftsstellen  einzureichen.  -

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auf  Seite  20.

Schaftsämt

2  nl———l—————————————————mln.
1  1  1

Der  außerordentliche  Bedarf
an  Eisenbahnwagen

macht  Selbstbeshränkung  und  Wirtschaftlichkeit  bei  der
Raumverwendung  zur  paterländischen  Pflicht.  Diese
gebietei:

1.  Begrenzung  der  Wagenauforderung  auf  die  wirklich
dringenden  Transporte.  ·

2.  Volle  Ausnutzung  des  Ladcraumes  oder  Ladegewichtes,
  soweit  angängig  bis  zur  vollen  Tragfähigkeit  der
Wagen.  1  "·

3.  Sofortige  beschleunigte  Be-  und  Cntladung  jedes
bereitgesiellien  Wagens.  «

4BezugderGütckmöglichstWANT-MERMITHmeidung
  weiter  Transportwege.

*Richtlinien  für  den  Versand  von
mittelbaren  und  unmittelbaren
militärischen  Gütern.

HKrlegsministerlum
«  Krlegsamt.
Igb.  Ur  Stab  M  N  d  25908/J.  7.  fl.

Im  Einvernehmen  mit  der  Abteilung  jür  kriegswirlschaftliche
  Transporte  beim  Chei  des  Feldeisenbahnwesens
und  dem  Ministerium  der  öffentlichen  Arbelten  werden
für  den  Versand  von  mittelbaren  und  unmittelbaren  militärischen

  Gütern  unter  Aufhebung  der  bezülglichen  Bestimmunngen

  +  deen  Versügungen  vom  24.  November  1916  —
Stab  M  9.  572,  11.  16.  K.  —  und  bom  17.  Dezember  1916
*  *  M  3.  3758.  12.  16.  K.  —  solgende  Richtlinien  erassen:
  «