2  Krlegsamt.

Amtliche  mittellungen  und  HMackr

chten  Uummer  10

I,  Güter,  die  in  der  Dringlichkeitsliste  enthalten
  find:

Die  vom  Kriegsamt  geführte  Dringlichkeitsliste  soll  als
allgemeiner  Anhalt  für  die  Beurteilung  der  Dringlichkeit
des  Versandes  von  mittelbaren  und  unmittelbaren  militärischen
  Gütern  dienen.  Sie  ist  im  Einzelfalle  so  anzuwenden,
  wie  es  der  besonderen  Verkehrslage  und  den  besonderen
  Forderungen  der  Kriegswirtschaft  entspricht.  Die
gleichen  Sendungen  werden  allo  je  nach  den  Umständen  in
die  in  der  Liste  vorgesehene  oder  in  eine  höhere  oder.  eine
niedrigere  Gruppe  aufzunehmen  sein.

Damit  diesen  besonderen  Verhältnissen  Rechnung  getragen
  wird,  haben  die  Linienkommandanturen  des  Versandortes
  und  die  Kriegsamtstellen  (Nebenstellen)  des  Bezirkes,
in  dem  die  Empfangsstelle  gelegen  ist,  ständige  Fühlung
miteinander  zu  halten.

Außer  diesen  Stellen  kommen  für  die  Beurteilung  der
Dringlichkeit  nur  noch  die  Kommissare  des  Kriegsamtes
bes  den  Pulver-,  Sprengstoff-  und  Säurefabriken  in  Frage.
Die  Prülung  der  Dringlichkeit  bei  Versendung  von
Materialien,  Halbfabrikaten  und  Vorprodukten,  die  für  die
Herstellung,  Verpackung  und  den  Transport  der  in  der

Dringlichkeitsliste  aufgeführten  Gegenstände  nötig  sind,

wird  häufig  dadurch  erschwert,  daß  aus  den  Angaben  des
Frachtbriefes  in  Spalte  „Inhalt“  nicht  ohne  weiteres  ersehen
  werden  kann,  welcher  Gegenstand  der  Dringlichkeitsliste
  in  Frage  kommt.  (Kennwort  der  Dringlichkeitsliste.)
Die  Versender  sind  daher  darauf  hinzuweisen,  die
Spalte  „Inhalt“  des  Frachtbriefes  so  auszufüllen,  daß
hinter  der  Angabe  des  Materials  usw.  als  Erläuterung  in
Klammern  beigefügt  wird,  wozu  das  betreffende  Material
gebraucht  wird.

Die  Lintenkommandanturen  überzeugen  sich  in
Zweifelsfällen  bet  den  Hriegsamtstellen  (Mebenstellen,
Kriegsamtkommissaren)  den  Empfangsortes  von  der  Richtigkeit
  der  Eintragungen.  .

VWo  nicht  klar  hervorgeht,  ob  Sendungen.  als  mittelbare
  Heeresgüter  anzusehen  sind,  können  auch  entsprechende
  Ausweise  der  Beschaffungsstellen  vo  rgelegt  werden.
  Diese  Ausweise  haben  indes  nicht  die  Eigenschaft
einer  besonderen  Anerkenntnis  der  Dringlichkeit;  dielse  kann
nur  von  den  Kriegsamtstellen  (Nebenstellen,  Kriegsamtkommissaren)

  nach  Prüfung  der  örtlichen  Verhältnisse  und  zeit.

lichen  Bedürfnisse  abgegeben  werden.

Die  bisher  bei  einzelnen  Stellen  eingeführten  eidesstattlichen
  Erklärungen,  sowie  alle  anderen.  zwischen  den
Werken,  Linienkommandanturen,  Bahnbe#auftragten  des
Feldeisenbahnchefs  im  Heimatgebiet  usw.,  vereinbarten  Bescheinigungen
  fallen  fort.

ter,  die  nicht  in  der  Dringlichkeitsliste
  enthalten  find:

Die  Versender  oder  Empfänger  von  Gütern,  die  nicht
in  der  Dringlichkeitsliste  enthalten  sind,  aber  aus  besonderen
  Gründen  im  Einzelfalle  bevorzugt  behandelt  werden
sollen,  beantragen  bei  der  Kriegsamtstelle  (Nebenstelle)
des  Smpfangsortes  die  Anerkenung  der  Dringlichkeit.

  Dem  UAntrage  können  Unterlagen  beigefügt  werden,

die  die  Notwendigkeit  einer  schnellen  Belieferung  des
Empfängers  mit  dem  zur  bevorzugten  Beförderung  beantragten
  Gütern  erkennen  lassen.

ihrer  Bedürfnisse,

———  —  2.—.—.—  —.  Nf.

Die  Keiegsamlstellen  (Nebenstellen)  begulachten  den
Antrag  mit  tunlichster  Beschleunigung  und  leiten  ihn  unter
Zuteilung  zu  einer  der  vier  verschiedenen  Dringlichkeitsgruppen
  dem  Versender  zu,  der  nunmehr  auf  Grund  dieses
Ausweises  bei  dem  zuständigen  Wagenbureau  bezw.  der
Linienkommandantur  die  bevorzugte  Wagengestellung  beantragt.
  Einen  Anhalt  für  die  Einreihung  gibt  die  Dringlichkeitsliste.


Allgemeine  Bescheinigungen  sind  in  jedem  Falle
unzulässig,  vielmehr  bedarf  es  für  jede  einzelne  Sendung
einer  besonderen  Bescheinigung.  Auf  Frachtbriefen  dürfen
Bescheinigungen  überhaupt  nicht  ausestellt  werden.

Außer  den  Kriegsamtstellen  (Nebenste  en)  selbst  sind
nur  die  Kriegsamtkommissare  bei  den  Pulver-,  Sprengstoff-
  und  Säurefabriken  berechtigt,  den  absendenden  Stellen
solche  Dringlichkeitsbescheinigungen  zu  erteilen.

Bezüglich  des  Verfahrens,  das  bei  der  Ausstellung
  der  Bescheinigung  zu  beobachten  ist,  wird  noch  folgendes
  angeordnet:

a)  Es  ist  dringend  notwendig,  daß  die  Anträge  nicht
nur  hinsichtlich  der  Dringlichkeit  der  Lieferung  an  sich,
sondern  gleichzeitig  im  Sinne  der  nachstehenden  Verkehrsforderungen
  einer  scharfen  Prüfung  unterzogen  werden.
1.  Der  Bedarf  muß  dort  gedeckt  werden,  wo  er  auf  kürzestem

  Transportwege  bezogen  werden  kann.

9.  Jeder  nicht  unbedingt  erforderliche  Transport  muß

vermieden  werden.  Das  gilt  besonders  von  der  Hinund
  Herverfrachtung  der  Güter.

8.  Bei  jedem  Transport,  jeder  größeren  und  regelmäßig

Bestellung  muß  geprüft  werden,  ob  der

Sendungen  (Wagengruppen,  geschlossene  Züge)  gebildet

werden.

S.  Strecken,  auf  denen  nach  der  Unterrichtung  durch  die

Bbas  Betriebs=  und  Verkehrsstockungen  vorliegen,

müssen  nach  Möglichkeit  bei  dem  Transport  vermieden

werden.  4#“1m—

6.  Der  Laderaum  und  die  Tragfähigkeit  sind  möglichst

auszunutzen.  Kleinere  Sendungen  milssen  zusammengelegt

  werden.

7.  Erpfänger  und  Versender  müssen  Hand  in  Hand

arbeiten.  Nur  so  viel  Wagen  dürfen  angefordert  werden,

  als  in  der  Beladefrist  beladen,  und  nur  so  viel

Wagen  abrollen,  als  vom  Empfänger  rechtseitig  entladen

  werden  können.  #  ·

b)  Unter  der  Gründkichkeit  der  vorger

schriebenen  Prükung  darf  die  Schnelliskeit
  der  Erlebigungnicht  leiben.

Das  erfordert  eine  genaue  Kenntnis  der  kriegswirkschaftlichen
  Betriebe  und  Organisationen  des  Bezirks  und
die  nur  durch  ständige,  enge  Fühlungnahme
  und  persönliche  Unterrichtung  gewonnen  werden
kann.  Des  weiteren  hat  sich  das  Verkehrsreferat  die  besonderen
  Kenntnisse  der  anderen  Referate,  insbesondere
der  Fabrikenabteilung,  in  weitgehendstem  Maße  zu  Nutzen
zu  machen.  ·  »  .-c)UebersämtlichegriatkägaaurWEUHBWIMMW



»Bei-sungiftseinbeinndsgrosisriafbuchzu  führen,  aus  dem  der

Tag  des  Eingangs,  kurze  Inhaltsangabe,  Vermerk  über  die