2  Rrlegsamt.

Kmülccke  mittellungen  und  Nackhrichken

Nummer  11

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In  der  Fassung  der  Novellc  vom  28.  Juli  1909  alt  solche  bestellt
oder  errichtet  waren,  nicht  aber  auf  Vorstände  usw.,  die  zwar
nach  6  134  Nr.  1  und  2  der  Gewerbeordnung  hätten  als
Arbeilerausschüsse  bestellt  werden  können,  bis  zum  6.  v.  Miß.  aber
tatsächlich  noch  nicht  als  solche  bestellt  worben  waren.  Eine
„Bestellung"  aber  wird  nur  dann  als  vorliegend  anzuerkennen
kein,  wenn  eine  Mitteilung  an  den  Kasserworstand  und  an  die
UÜbrigen  Arbester  der  Fabrik  ergangen  war,  daß  der  Kassenborstand
  sortan  die  Aufgaben  eines  ständigen  Arbelterausschusses
wahrnehmen  sollte.  Wurden  nur  gelegentlich  mit  dem  Kassenvorstand
  Fragen  besprochen,  die  für  die  gesamte  Belegschaft  des

Werkes  Pedeutung  hatten,  so  liegt  barin  keine  Bestellung  des
Kassenvorstandes  zum  Arbeiterausschuß.

2.  Mähere  Nestimmungen  über
Errichtung  der  nuschüne.

(uszug  aus  den  Erlasen  ae·  Preuhischen  Minikters  für  Handel

1Und  Gewerbe  Nr.  —  vom  22.  1.  1917  und  Nr.  -114

1  #r  Hembe  i.  E.  13821  wird  wegen
i;  H»M  .  usich  1  besonbever  Ausschüsse
für  de  6  ———  in  den  für  den  vaterlündischen
  Hilfsdienst  tätigen  Betrieben,  für  die  Titel  VII  der
Dewerbeorbnung  gilt  und  in  denen  in  der  Regel  mindestens
50  Arbeiter  oder  in  denon  mehr  als  50  nach  bem  zaerlichrrung.
gesehe  für  Angeftellle  versicherungppflichtige  #r.

nat  werden,  folgenbes  bestimmt:

8  1.

die  Ausschüfse  find  vom  Betriebsunlernehmer  entweder  für

ben  gesamten  Betrieb  oder  für  die  einzelnen  —..
hu  errichten.  Jeenfalls  müssen  alle  «

III-MessisANHANG-stimmensein«—

BE

STIMMEN-HELMHanslrkerAnki
beitern  ober  25

bis  zu  250  Arje

  50  weitere  Arbeiter  oder  Angestellte  bin  zur  Zahl  von  500
erhöht  sich  die  Zahl  der  Mitgsieder  der  Ausschüsse  um  mindesiens
eins.  Bei  mehr  als  600  Arbeitern  oder  Angestellten  müsten
bie  Ausschüsse  aus  mindestens  10  Witgliedern  bestehen.

Außerdem  sind  Ersatzmänner  in  ber  doppelten  Jahl  der  Mikiedet
  zu  wählen.
88.

unlen).

pder  versicherungspflichtigen  Angestellten  bes  Betriebs  oder  der
Betriebsabteilung  ohne  Anterschieb  des  Geschlechts,  soweit  sie  die
deutsche  Reichsangehörigkeit  besitzen,

4.

Scheidet  ein  Mitgkied  eines  Tusschusses  aus  der  Beschäftigung
im  Betrieb  oder  ino  der  Betriebsabteilung  aus,  so  verliert  e#s
padurch  auch  die  Mitgliedschaft  im  Ausschuß.  An  die  Stelle  der
#rusgeschiedenen  und  der  zeitweilig  verhinderten  Milglieder  treten
die  Ersatzmitglieder  nach  Maßgabe  des  §  27  der  Wahlordnung.

Sobald  di  Gesamtzahl  der  heranziehbaren  Ausschußmitglieder
  und  Ersatzmänmr  unter  die  vorschriftsmäßige  Zahl  der
Kusschußmitglieder  sinkt,  ist  zu  einer  Neuwahr  des  ganzen  Aus.
chusses  zu  schreiten.

6.

Der  Betriebsunternehmer  oder  der  bon  ihm  bestellte  Verireler
  berust  Ausschuß  und  leltet  seine  Verhandlungen.  Er

Lann  sich  un  den  Grörte  belelligen;  an  den  ungen
aulmmt  er  nucht  tell.  rungen  ig  n  Ubjtimmung

"250  Ungestellten  aus  mindestens  5  Miigliebern.  Für

Die  Wanr  erfolgt  nach  anliegender  Wahlordnung.  Wel.  —
Webhberechiigt  und  wühlsbar  sind  die  volljährigen  Arbeiier

–.

3  .

Zur  Gühiicseit  eines  veschlusses  des  Ausschusses  ist  die  Ladung
  aller  Mitglieder  und  nötigenfalls  der  erforderlichen  Stellvertreter
  unter  Mitteilung  der  Beratungsgegenstände  sowie  die.

Anwesendeit  von  mindestens  der  Hälfte  der  vorschriftsmäßigen
erforderlich.  Die  Beschlüsse  werden  durch
Sümmenmehrheit  der  Erschienenen  gefaßt.

§  7.
Ueber  jede  Veratung  des  Ausschusses  ist  eine  Niederschrift

aufsunehmen,  die  non  dem  Verhandlungsleiter  und  mindestens
einem  Ausschuhmitglsed  zu  unterzeichnen  ist.

8  8.

Soweit  nicht  gemäß  z.  4  UMbf.  2  des  Ee  etzes  die  Zußtändigkeit
  des  dort  bezeichneten  Lusschussetz  begr  andet  ist,  entscheider
in  Streitfällen  über  die  Einrichkung,  Wahl,  Zuständigkent  aber
Beschäftefũhrung  der  Ausschüsse  der  Gewerbeinspektor  oder  Berg#
revierbeamte  und  auf  Veschwerde  endgültio  der  Regierungspräsident
  lim  La  lizeibezirk  Berlin  der  Pokizeipräfident).
Pder  das  Oberbergamt.

–59.
Auf  Arbeiterausschüsse,  die  schon  am  6.  Dozember  1916  auf
Wrund  des  8  TIin  ber  bewerbeordnung  oder  auf  Grund  der
»  MIs-»..  n  Vorschriften  beine
Anendung.  5*  Mitglieder  find  bei  Ergänzunge  wahlen  nach
den  Bestimmungen  für  diese  Ausschüffe,  nicht  nach  u  des
Pesetzen  über  den  ralerarischen  *1  stienft  zu  bestellen.

Verlin,  den  22.  »

DerMiaiHkalk  Haus-I  III-I  Etwas-.
III-Slean-Wahlakcknung



Mkckicwahlåtk  Akhtttemusikhllkle  ond  Emn
schüsse  nach  B  I  des  Gesetzes  üb  .--.  «
Hjlssdsentiwmstbin  HIO  Rdchzs  XX

Wahlberechtigung.

Waßlberechtigk  sind  die  tolljährigem  Arbelter  oder  ver-Scherungspfüchtigen
  Ungestellten  des  Betriebs  oder  der  Betriebs-:)

  Nach  §  11  Abf.  2  des  Gesetzes

sind  die-  E*  bieser
i  T

arer  und  gehe  imer  Wahb!l  nach  den  Grund=#
  *  en.  Ueber  die  Grur  1  und
·  Wahl  finden  sich  kurze  Ausführungen
  in  den  Vorbemerkungen  zu  den  Musterwahlordnungen  für  die
Organe  der  egereinerkasig  (Zentrakblatt  für  das  51  das  Deutsche  Reich

1918  S.  259,  23.  Ausführlichere  Da  1  ugen  finden
z.  B,  in:  Dr.  Schu  -  #o.  Ausfülesche  insbeso“  ere  die  Gerälemie
wahl,  in  der  sozi  *o  bersicherrere  dern  1918,  Verlag

e  Ungürtigkeit  von
nr  für

Kranz  Vahlen,  geheftet  2  M.;  Dr.  Siols  3  „Di
Verbältniswahlen“.  rn“  aus  der
Arbeiter-  und  erung  IV.  Jahrga  -
Berlin  1916,  Verlag  bon  Julius.  Springer,  geheftet  -r  Vor-Einigen
  sich  die  Wahlberectigten  auf  eine  gemeinsame  #
cllogsliste  (s  1i  AUbs.  2  Satz  1),  die  sie  entsprerhenn  dem  Ser-.
verhältnis  ebwa  vorhandener  Gruppen  auffte  Üen  können,  16  en,
den  alle  Schwierigkeiten.  die  im  Wesen  der  Perhältniswe  scht  Kat
vermieden.  Eine  Sliminsbgabe  findet  dann  überhaupt  n
18  11  Ubs.  2  bis  4).  «  -