12  Kriegsaw  #fmthe  muteangen  und  Nachrichten

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Die  Liste  umfaßt  mehr  Güter,  als  sie  namentlich  aufführt,
  denn  alle  Materialien,  Halbfabrikate  und  Vorprodukte,
  die  für  die  Herstellung.  Verpackung  und  den
Transport  der  in  der  Liste  aufgeführten  Gegenstände  nötig
sind,  sind  binsichtlich  der  Dringlichkeit  in  derselben  Weise  zu
behandeln,  wie  die  Gegenstände  selbst  -soweit  nicht  ausdrücklich
  Ausnahmen  verzeichnet  sind.

Der  Umfang  der  Liste  erschwert  den  Linienkomman-=turen
  und  #  Deshalb  ver-LHagenbürosz

  die  Prüfung.
grertt  der  Versender  in  der  Spalte  „Inhalt“  des  Frachtbriefes
  Nummer  und  Kennwort  der  Dringlichkeitsliste.

Ver  Täufchungsbersuchen  wird
brücklich  gewarnt.  6

Wo  nicht  klar  hervorgeht  ob

nach-Sendungen

  als  mittelder
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ihn  dem  Versender  zu.  In  eiligen  Fällen  setzen  sich  die
Kriegsamtstellen  (Nebenstellen,  Kriegsamtkommissare)  auf
telegraphischem  oder  telephonischem  Wege  unmittelbar  mit
ber  Linienkommandantur  bezw.  dem  Wagenbüro  im  Behirk
  des  Versandertes  ins  Benehmen.

Eidesstattliche  „klrnngen  1  und  alonstige  Bescheinigun-Keisher

  Vüter  mJ  luffen“

In  allen  s
Fällen.  beantragen  die  Besteller  solcher  G-  Güter.  unter  Beiflung
  etwaiger  Beweismittel  bei  ihrer  Kriegsamtstelle
oder  Kriegsamtnebenstelle  bezw.  dem  Kri  egsamtkommissar
ihres  Betriebes  eine  Dringlichkeits  bescheinigung,  bie
unmittelbe-  dem  Versender  3ugestellt  wird.  Die  Be  scheidung
  des  Antrages  ist  im  wesentlichen  davon  abhängig,
inwieweit  den  —  5  die  bei  ber  elktigen  an-—
getragen.  *

Klagen  der  ¶Anlragsieller  über  die  Abfertigung  ihrer
Anträge  sind  in  erster  Linie  an  den  Vorstand  der  Kriegsamtstelle
  (Neberstelle)  und  in  zweiter  Instanz  an  den
Stab  des  Kriogsamtes,  Gruppe  n  3,  Berlin  W  9,  Leip-,
  biger  Platz  13  zu  richten.

„  "„
III.  Wagenanfordernna.  5

Militärgut  und  Militärprivatgut,  das
üan  aaklitsrifche  Stellen  gerichtet  ist:

sender  richtet  seine  Anträge  unter  Beigabe  der

--  T  Unterlagen  an  die  für  die  Versandsotion
  zuständige  Linienkommandantur.

Die  *  Sinienkommandantur  erteilt  dem  Verender
  eine  Bescheinigung  darüber,  daß  die  bevorzugte
a,agengestell  ing  von  ihr  genehmigt  .  Diese  Bescheini-*
  bei  der  Wagen  bestellung  (siehe  unter  IV)  der
»O  aussuhändigen.

—

daß  die  in  einem  Kohlenbezirk  auflom
3

Lehnt  die  Linienkommandantur  die  Genehmigung  zur

vorzugsweisen  Wagengestellung  trotz  der  beigebrachten
Unterlagen  ab,  so  ist  eine  etwaige  Beschwerde  an  die  Abteilung
  für  kriegswirtschaftliche  Transporte  beim  Chef  des
Feldeisenbahnwesens,  Berlin  NW  40,  Moltkestraße  8,  zu
richten.  Dabei  ist  anzugeben:

Genaue  Bezeichnung  des  Gutes;  erforderliche  Wagen:
Versand-  und  Bestimmungsstation;  Gründe,  die  nach
Ansicht  des  —  —  eine  bevorzugte  Wagen-·-«

  «Msen  bisber  unternommene

  Sckritte.

B)  Mittelbaren  HLeeresgut  und  Militärprivatgut,
  das  an  keinemikitärische  Stelle
gerichtet  i#st

Der  Absender  richtet  seine  Anträge  mit  ben  nach  II
etwa  erforderlichen  Unterlagen  an  das  Wagenbüro
der  Eisenbahndirektion,  in  deren  Bezirk  die  Versandstation
  liegt.

Werden  durch  bie  nicht  erieilte  Genehmigung  zur
Wagengestellung  wichtige  militärische  Interessen  gefährdet,
so  ist  die  für  die  Versandstation  zuständige  Linienkommandantur
  um  Vermittlung  anzurufen,  auch  kann  der  für  den

Bezirk  zuständige  Bahnbeauftragte  um  Abhilfe  ersucht

werden.  Erst  wenn  diese  Schritte  zu  keiner  Abhilfe  geführt
baben,  ist  an  die  Abteilung  für  kriegswirtschaftl  iche  Transporte
  beim  Chef  des  Feldeisenbahnmwesens  unter.  Angabe  des
bereits  bis  dahin  Veranlaßten  heranzutreten  .-Für

  den  Kohlenversand  bedarf  es  keiner  besonderen
  Anträge  der  Versender  auf  Genchmigung  der  vorzugsweisen
  Wagengestellung  (vgl.  auch  unter  IV).

Nachdem  die  Linienkommandantur  oder  das  Wagenbüro
  die  vorzugsweise  Wagengestellung  genehmigt  hat,
sind  die  Wagen  in  der  üblichen  Weise,  wie  sonst  im  öffentlichen
  Verkehr,  für  einen  bestimmten  Tag  bei  der  Güterabfertigung
  der  Versandstation  zu  bestellen.  Die  Gesteklung
  der  Wagen  erfolgt  nach  Maßgabe  des  vorbandenen
  Wagenmaterials.

Für  die  Zuführung  der  Wagen  finb
lediglich  die  Eifenbabnbe  Lwaltungen  verautwortlich
  Beschwerden  über  Michtgeftellung
Wagen  sind  daher  an  die  Eisenbahndirektionen  und  an  die
diesen  vorgesetzte  Stelle  zu  richten.

Bei  Kohlen  erfolgt  die  Wagengestellung  in  der  Art,
enden  Leerwagen  den
echen  nach  Mabgabe  ibrer  Tagesanforderung  obne  weiteres
zugeführt  werden.  Maßgebend  für  die  Beladung  in  dringenden
  lraen  an  sind  daher  nur  die  vom  Reichskommissar
  für  die  Kohlenverteilung,  Berlin  W.  9,  Budapester

  Straße  5,  oder  seinen  Organen  Geblenausgleich

stellen)  ergehenden  Anweisungen.

Kohlenausgleichstellen  befinden  sich:

in  Essen  (Ruhy  für  Steinkohlen  aus  dem  Ruhrgebiet
*E  on  #  ahir  für  das  rheinische  Braunkohlenrevier.:


in  Manyheim  für  Saarkohlen,  für  den  Absatz  “st
westfälischer  Hohlen  in  Süddeutschland  sowie  für  bavrisch
Koble;