4  Krlegsamt.

Volksgenossen  aufeinander  nehmen  müssen,  unbedingt  dazu,
daß  der  Arbeitgeber  in  geeigneter  Weife  unterrichtet  werden
muß.  Das  darf  natürlich  nicht  in  einer  den  Hilfsdienstpflichtigen

  verletzenden  oder  ihn  unnötig  schädigenden  Weise

geschehen.  Der  Takt  wird  hier  den  richtigen  Weg  weisen
müssen.  Aber  ganz  unterbleiben  darf  die  Verständigung
nicht.  Der  Einberufungsausschuß  muß  ja  auch  die  Arbeitsbedingungen
  zwischen  dem  Ueberwiesenen  und  dem  Arbeitgeber
  regeln.  Er  wird  also  in  einem  gewissen  Sinne  als
Arbeitsvermittler  tätig  und  kann  als  solcher  den  Arbeitgeber
  über  ihm  bekannte  Mängel  des  Ueberwiesenen,  die
unter  Umständen  für  die  Entschließung  des  Arbeitgebers
wesentlich  sein  könnten,  nicht  im  unklaren  lassen.  Damit
ist  natürlich  nicht  gesagt,  daß  etwa  der  Einberufungsausschuß
vor  jeder  Ueberweisung  besondere  Erkundigungen  darüber
anstellen  soll,  ob  etwa  der  betreffende  Hilfsdienstpflichtige
vorbestraft  ist  usw.  Aber  wenn  dem  Ausschusse  einmal  so
etwas  bekannt  geworden  ist,  darf  er  billigerweise  eine  angemessene
  Verständigung  des  Arbeitgebers  nicht  unterlassen.
Es  ist  angesichts  des  großen  Vedarfes  an  Arbeitskräften  nicht
anzunehmen,  daß  auf  diese  Weise  der  Hilfsdienst  wesentlich
beeinträchtigt  werden  könnte.  Andererseits  ist  gerade  der
Hilfsdiegst  eine  gute  Gelegenheit,  einen  Fehltritt  durch  ehrliche
  Acheit  im  Interesse  des  Vaterlandes  zu  fühnen:  ein
Gesichtspunkt,  der  von  einsichtigen  Arbeitgebern  gewiß  ernst
gewiürdigt  werden  wird.

Von  diesem  Standpunkte  aus  braucht  auf  die  Frage
der  Schadensersatzpflicht  des  Staates  nicht  besonders  eingegangen
  zu  werden.

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RBPeodstoffe

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Berichte  der
s  -  Kohtoff-Hbtellung.

Metalle.

*  Ausbau  und  Ersatz  von  Freileitungskupfer  aus  elektrischen
Anlagen.

Ueber  verschiedene  technische  und  wirtschaftliche  Fragen,
  die  mit  dem  Ausbau  und  Ersatz  von  Freileitungskupfer
  aus  elektrischen  Anlagen  zusammenhängen,  hat  die
Metall-Mobilmachungsstelle  der  Kriegs-Rohstoff-Abteikung,
  Berlin  SW  48,  Wilhelmstraße  20,  Telephon  Amt
Lützow,  Nr.  9426/28,  eine  Zusammenstellung  ausgearbestet,
  die  sie  Interessenten  auf  Anfordern  (Vordruck
M.  Mob.  St.  Nr.  76)  kostenlos  zur  Verfügung  stellt.

*  Beschaffung  und  Verbrauchsregelung  von  Zink.

Die  Beschaffung  und  der  Verbrauch  von  Zink  haben,
wenngleich  Zink  einer  allgemeinen  Beschlagnahme  nicht
unterliegt,  einer  einheitlichen  Regelung  durch  die  K.  R.  A.
unterworfen  werden  müssen.  Im  wesentlichen  werden
die  für  die  Beschaffung  und  den  Verbrauch  beschlagnahmter
  Sparmetalle  geltenden  Richtlinien  auch  auf  den
Bezug  von  Zink  für  Kriegslieferungen  und  sonstige
Zwecke  in  Amvendung  gebracht.

*  Sammlung  platinhaltiger  alter  Zähne,  Gebisse  usw.

Mit  Zustimmung  der  Kriegs-Rohstoff  Abteilung
wird  von  der  Breslauer  Zahnärztlichen  Gesellschaft  durch

Krie

Kmiliche  Milttellungen  und  Nachrichten

Nummer  12.

...s..  —  —

alter
Zähne,  Gebisse,  Kronen,  Stifte  und  Brückenarbeiten  aus

die  Zahnärzte  eine  Sammlung  platinhaltiger

dem  Kreise  der  Patienten  in  die  Wege  geleitet.  Die
Breslauer  Zahnärztliche  Gesellschaft  und  die  Zahnärzte,
die  sich  an  der  Sammeltätigkeit  beteiligen,  haben  bestimmte
  Richtlinien  erhalten,  bei  deren  Befolgung  die
Sammlung  sich  im  Rahmen  der  für  platinhaltige  Gegen—
stände  geltenden  Beschlagnahme--Bestimmungen  bält.
Das  Platin  wird  Zwecken  der  Landesverteidigung  dienstbar
  gemacht;  der  Erlös  kommt  dem  Roten  Krenz  zugute.

Leder.

Kunstleder.

Da  die  Kunstleder-Industrie  erhebliche  Mengen  von
Sparstoffen,  z.  B.  Spiritus,  Methylalkohol,  Benzol  verbraucht,
  die  jetzt  für  noch  wichtigere  Zwecke  nötig  sind,
wird  weiterhin  eine  Nohstoffversorgung  dieser  Industrie
in  dem  bisherigen  Umfange  nicht  mehr  möglich  sein,  so
erwünscht  es  an  sich  auch  wäre,  durch  die  Förderung  der
Kunstledererzeugung  Ersparnisse  an  Leder  zu  erzielen.

Die  Beschaffungsstellen  werden  daher  gut  tun,  sich  vor
Abschluß  eines  Liefervertrages  erst  zu  vergewissern,
ob  der  Lieferer  oder  dessen  Unterlieferer  über  die  Fabrikat=
  oder  Rohstoffmengen,  die  zur  Erfüllung  des  Auftrages
  gehören,  auch  tatsächlich  schon  verfügt.

Den  zur  Herstellung  künstlicher  Sohlen  verpflichteten
  Firmen  wird  auch  weiterhin  ein  bestimmtes  festes
Monatskontingent  an  Sparstoffen  durch  die  Ersatzsohlen-Gesellschaft
  m.  b.  H.  gewährt.

Bekanntmachung  betr.  Höchstpreise  für  Eichenrinde,
Fichtenrinde  und  zur  Gerbstoffgewinnung  geeignetes
Kastanienholz.

F.  1/7.  17.  K.  R.  R.  vom  20.  3.  1917.
Die  in  dieser  Verfügung  festgesetzten  Höchstpreise
betragen  für  den  Zentner  -

Eichenrinde  je  nach  Alter  zwischen  18  und  7  Mark,

Fichtenrinde  8  Mark,  1

Holz  der  zahmen  Kastanie  (soweit  es  zur  Gerbstoffgewinnung
  dient)  je  nach  Zopfstärke  2  Mark
und  1,50  Mark.

Die  Preife  find  frei  Eisenbahnwagen  oder  Schiff  der
Verladestation  oder,  falls  die  Anlieferung  durch  Fuhrwerk
  erfolgt,  frei  Lager  des  Käufers  oder  frei  Gerberei
ober  Lohmühle  und  für  Barzahlung  berechnet  und
schließen  bei  Eichenrinde  die  Kosten  des  Bündelns  ein.
Sie  verringern  sich  je  nach  Länge  der  Abfuhrstrecke,  falls
der  Ankauf  frei  Abfuhrplatz  am  Gewinnungsort  erfolgt.

7  Höchstpreise  und  Beschlagnahme  von  Leder.
Nr.  C.  888/7.  17.  K.R.R.  vom  1.  4.  1917.
Durch  einen  Nachtrag  zur  Bekanntmachung  Nr.  Ch.  II.
888,7.  16.  K.  N.  A.  vom  8.  August  1916  ist  der  Verkehr
mit  den  bei  einer  Gerberei,  Zurichterei  oder  Gerbereivereinigung
  beschlagnahmten  Lederarbeiten  in  neuer
Weise  geregelt  worden.  Die  bisher  den  beauftragten
  Lieferern  der  Heeres-  und  Marineverwaltungen
gewährte  Erlaubnis,  gegen  den  Ausweis  einer  amtlichen
Beschaffungsstelle  beschlagnahmtes  Leder  kaufen  zu  dürfen,
  ist  in  Wegfall  gekommen.  In  Zukunft  ist  die  Ver-