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arm-Ha  grlegsamf.  millche  Mittellungen  und  Nachrichten  4

nahme  bleibt  jedoch  die  Veräußerung  und  Lieferung,  soweit
  es  sich  um  Kunstwollen  oder  deren  Mischungen  mit
anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen  handelt,  an  die
Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft  in  Berlin  und,  soweit
es  sich  um  Kunstbaumwollen  oder  deren  Mischungen  mit
anderen  pflanzlichen  Spinnstoffen  handelt,  an  die  Kriegs-Hadern-Aktiengesellschaft
  in  Verlin  erlaubt.  Sollte  die
Veräußerung  der  beschlagnahmten  Bestände  nicht  bis
zum  15.  Mat  1917  an  die  vorbezeichneten  Stellen  erfolgt
sein,  so  baben  die  Besitzer  mit  der  Enteignung  zu  rechnen.
Die  Verarbeitung  der  beschlagnahmten  Gegenstände  ist
lediglich  der  Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft  und  der
Kriegs-Hadern-Aktiengesellschaft  sowie  den  Personen  oder
Firmen  erlanbt,  welche  die  Gegenstände  von  einer  der
beiden  Gesellschaften  zur  Verarbeitung  erhalten  haben.
Sind  die  Kunstwollen  oder  die  Kunstbaumwollen  oder  die
Abfälle,  aus  denen  sie  hergestellt  sind,  nach  einem  bestimmten
  Zeitpunkt  aus  dem  Reichsßanslande  eingeführt
worden,  so  sind  sie  von  der  Beschlagnahme  ausgenonmen.

Zugleich  ist  für  alle  Kunstwollen  und  Kunstbaum-WWollen,
  auch  soweit  sie  von  der  Beschlagnahme  nicht  betroffen
  sind,  eine  Meldepflicht  angeordnet  worden,  sofern
die  Gesamtmengen  bei  einer  Person  100  ka  bekragen.

Bedarfes  amtlicher  Bescha
vor  allen  anderen
Gerbereien  den  Vorrang.

*  Kriegs-Fell-Aktiengesellschaft.

Am  3.  März  1917  ist  auf  Veranlassung  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
  die  Kriegs-Fell-Aktiengesellschaft  in
Leipzig  gegründet  worden.  Ihr  oblieat  die  Bewirtschafktung
  der  Kaninchen-,  bafen-  ung  Sisherbein  deren  N
schlagnabme  demnächst  erfolgt.  Die  Geschak  reume  ####  Die  Meldungen  haben  monatlich  an  dab  Webstoff-Melde-Gesellschaft
  befinden  sich  in  Leipzig  im  Gebände  der  *  *  vorgettelrsebenen  Wies4  zu  erfol-Mitteldentschen
  Credit-Hank.  gen,  und  zwar  die  erste  Meldung  für  den  Bestand  am

Websftoffe  1.  April  bis  zum  15.  April.  Ueber  alle  meldepflichtigen
·«  Mengen  ist  außerdem  ein  Lagerbuch  zu  führen,  aus  dein
«  I«Wm,·».  ..  jede  Veränderung  in  den  Vorratsmengen  und  ihre  Ver-7

  Beschlagnahme  ban  mwollener  Spinnstosse  und  Garne  wendung  ersichtlich  sein  muß.
(Spinn-  und  Webverbot).  4  Gleicheit  9  lind  döchwrein  Aü  Sunsto  at  der

Nr.  W.  2.  2700/2.  17.  K.R.R.  vom  I.  4.  1#9!7.—  Art  festgeset  worden.  Der  Bekanntmachung  i#  eine

Das  bisher  geltende  Spinn--  und  Webverbot  Nr.  Uebersichtstafel  beigefügt,  aus  der  sich  die  verschiedenen

W.  II.  1700/2.  16.  K.R.A.  nebst  seinen  Nachträgen  ist  Preise  für  die  einzelnen  Arten  und  Klassen  der  Kunstdurch

  eine  neue  Bekanntmachung  betrelfend  Beschlag-  wollen  ergeben.

nahme  baumwollener  Spinnstoffe  und  KRonr  un  Welden.

»  Garne  (Spinnund
  Webverbot)  ersetzt  worden,  die  sich  von  der  früberen

7  im  wiesenteishen  Rahopn  —  elerice  3  böchstpreise  für  Naturrohr  (Glanzrohr)  und  Weiden.
nen  Baumwollspinnstofse  und  Gar  mehr  ek  s.  1023/2.  17.  N.  m.  H.  vom  1.  8,  1917.

nen  Baumwollspinnstoffe  und  Garne  nunmehr  eben-  «  ·»f  «»-falls
  der  Beschlagnahme  unterworfen  wird.  So  ist  Für  Naturrohr  (Glanzrohr,  Stuhlrohr,  Korbrohr,
von  jetzt  an  jeglicher  Webereikehricht  beschlagnahmt,  fer-  Malakkarohr),  Peddigrohr,  Flechtrohr,  Nohrschienen,
ner  Kreppgarne,  Frotteegarne  und  geschmelzte  Garne,  so-  Rohrbast,  Rohrabfall  (Bruchpeddig,  Peddigenden),
wie  sämtliche  baumwollenen  Ketten,  die  nicht  burch  einen  Weiden,  Weidenstöcke,  Weidenschienen  und  Weidenrinde
  find  Höchstpreise  festgesetzt  worden.  Die  einzelnen

nach  dem  1.  Juli  1916  ausgestellten  Freigabeschein  freigegeben

  worden  sind.  Ferner  #  aben  Baumwollspinne--  für  die  verschiedenen  Sorten  bestimmten  Preise  sind  aus
reien  und  Zwirnereie#  künftig  nicht  mehr  das  Recht,  einer  der  betreffenden  Bekanntmachung  beigegebenen
Baumtwollseile  und  Spindelschnüre  für  den  Bedarf  ihres  Höchstpreistafel  ersichtlich,  die  noch  einige  weitere  Beeigenen
  Betriebes  herzustellen.  Endlich  kommt  die  durch  stimmungen  über  die  Art  der  Berechnung  der  Preise
6  9  der  bisherigen  Bekanntmachung  für  Baumwollspinne-  enthält.  -
reien  und  Webereien  angeordnete  Arbeitseinschränkung

(WIV

in  Fortfall.

*  Beschlagnahme  und  Vestandserhebung  von  Kunstwolle  und
Kunstbaumwolle  aller  Art  und  Höchstpreise  für  Kunstwolle
  aller  Art.  -

WWHWZJLMBH  vom  I.  4.  19t.

Sämtlich  vorhandenen  Kunstwollen  und  Kunfstbaum.

wollen  aller  Art  einschließlich  karbonisierter,  auch  zu-*

  Elektrizität.
2Zlo  337)/.  I7.  K.R.R.

er  Anschlut  gun  bie  Mitteilung  in  Nummer  10.
Seite  10,  wird  nochmals  auf  die  Errichtung  der  Sektior
Elektrizität  (El)  und  die  im  Zusammenhang  domit  *
gründete  Elektrizitötswirtschaftsstelle  (K)  hingewiesen.
Die  Kriegsamtstellen  erhalten  in  allen  Zweifelsfällen  bei
der  Sektion  El  sochmännischen  Rat  und  Auskunft.

Die  Arbeit  der  Elektrizitätswirtschaftsstelle  kann  in.

sammengestellter  aus  gemischten  und  gewolften  wollenen
und  halbwollenen  Kunstwollen  aus  Abfällen  der  Textilindustrie
  und  in  Mischungen  untereinander  oder  mit
anderen  tierischen  oder  pflanzlichen  Spinnstoffen  aller
Arten  sind  beschlagnahmt  worden.  Trotz  der  Beschlagerwünschter

  Weise  dadurch  gefördert  werden,  daß  die
Kriegsamtstellen  in  ihren  Gebieten  beobachten,  wo  Elektrizitätswerke
  gar  nicht  oder  wenig  belastet  arbeiten,  wo
durch  kurze  Verbindungsleitungen  Werke  miteinander
verknüpft  werden  können,  (wobei  dann  für  den  Sonntags.