Rmche  Mltiellungen  und  Nachrichten

Nummer  12

und  Nachtbetrieb  häufig  eines  der  beiden  Werke  genügen
wiruhe  wo  insbesondere  Wasserkräfte  unaußgennht  sind
u.  dergl.

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den  Handel  mit  Merkzeugmascilnen.
Nr.  1569/2.  17.  K.  HI.  s.  v.R  28.  2.  1917.
11  Ruszug.
Die  Verkaufspreise  gebrauchter  Werkzeugmaschinen  sind
in  den  letzten  Wochen  derart  gestiegen,  daß  die  Aufsichtsstelle

  für  den  Handel  mit  Werkzeugmaschinen  gezwungen  ist,

dagegen  einzuschreiten.  Im  allgemeinen  wird  sie  bei  Maschinen
  mit  mehr  als  dreimonatiger  Gebrauchszeit  keinen
höheren  Verkaufspreis  zulassen,  als  zwei  Drittel  des  jetzigen
Neupreises.  Mit  zunehmender  Gebrauchszeit  wird  das
Wertverhältnis  entsprechend  geringer.  Nur  bei  ganz  außergewöhnlich
  vorteilhaften  Einkäufen  gebrauchter  Werkzengmaschinen
  kann  ein  höherer  als  der  gewöhnliche  Gewinn-Zuschlag
  von  15  Prozent  auf  bie  Einkaufspreise  zugelassen
werden  und  selbst  dieser  nur  in  den  Fällen,  wo  der  Einkaufspreis
  vom  Selbstverwender  nicht  gegen  die  obigen
Grundsätze  verstößt.  Der  Händler  hat  daher  beim  Einkauf
die  entsprechende  Vorsicht  walten  zu  lassen,  um  nicht  ohne
Gewinn  oder  gar  mit  Verlust  verkaufen  zu  müssen.
der  Ssellegt  im  Fnteress  der  dandlen  Zuwiderhandlungen
er  Seibitverwender  gegen  diese  Grunhstze  her  Auffichta.
stle  In  nerwe  gege  se  Grundsätze  der  Auffichts

«  szsz.sz..«sz
Vermeidung  des  Handels  mit
gebrauchten  Werkzeugmaschinen
über  weitere  Strecken.

Krlegsamt.  Wumba.
CThefingenleur.

u——t—
Mr.  10825.  27.  K.  A.  3.  v.  W  W  Wed4

*  Kuszug  ·
*  Die  Verbringung  gebrauchter  Werkzeugltaschinen
marktgängiger  Modelle  in  entfernte  Gegenden  ist  unter  allen
Umständen  zu  vermeiden.  Die  Aufsichtsstelle  wird  solche
Gesch-  fte  in  Zu  kunft  nicht  mehr  genehmigen.  Dagegen
wäre  es  erwünscht,  wenn  Händler  solche  gebrauchten  und
noch  nicht  angemeldeten  Maschinen  in  entfernter  Gegend,
von  denen  sie  Kenntnis  erhalten,  der  zuständigen  Maschinen-Ausgleichstelle
  mesben.  Sie  können  sich  davon  einen

Gewinn  von  5  Prozent  vorbehalten.

den  ——  für  ’—
„nanmandes  mit  Werkzeugmafdilnen.
Pb.  RNr.  162/2.  17.  R.  II.  5.  §  6.  2.  1517.

Kuszug  9l

oet  schen  Aenderungen  des  Inhalts  der  an
bie  Aussichtsstelle  für  den  Handel  mit  Werkzengmaschinen

cingesandten  Meldescheine  sind  von  dem  Aussteller  des
Meldescheines  sofort,  spätestens  binnen  drei  Tagen  nach
Eintreten  der  Aenderung,  der  Aussichtsstelle  zu  melden.
Dies  betrifft  insbesondere  alle  nachträglichen  Preis—
änderungen  oder  Streichungen  von  Aufträgen.  Die  eingesandten
  Meldescheine  müssen  zu  jedem  Zeltpunkt  genan

mit  den  tatsächlichen  Umständen  der  schwebenden  Aufträge

oder  erfolgten  Lieferungen  übereinstimmen.  Jede  Feststellung
  von  Unstimmigkeiten  wird  Strafverfolgung  nach  sich
ztehen.  Die  bisher  eingesandten  Meldescheine  sind  sofort
durch  Einsendung  der  Nachträge,  insbesondere  der  Angabe
der  eingetretenen  Preisänderungen,  auf  den  Tagesstand  zu
bringen.  Die  nachträglichen  Meldungen  können  in  kurzer,
cinfacher  Briefform  erfolgen.

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Landwirtschaoft

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frühjahrsbestellung.
Nriegsministerium.
Krlegsamf.
Cob.  Mr.  Stab  M.  .  27  106/J.  17.  K.  vom  24.  .  1917,

Die  Kriegswirtschaftsämter  haben  folgende  Mahnahmen
zu  treffen:  «.

1.  Für  sämtliche,  im  Bezirk  vorhandenen  Motor.  und
Dampf-Kraftpflüge  ein  Verzeichnis  anzulegen,  aus  dem
die  Leistungsfähigkeit  der  Pflüge  für  die  Arbeitsstunde,

ihr  Bedarf  an  Betriebsstoff  (Steinkohlen,  Briketts  und
Schmieröl)  und  an  Drahtseilen,  ferner  der  Bedarf  an
Bedienungsmannschaften  zu  ersehen  ist.  Zu  berücksichtigen
  ist,  baß  auf  Lieferung  von  Benzol  vorläufig
nicht  gerechnet  werden  kann.  Die  Bestellung  ist  in  der

Hauptsache  mit  Pferden  und  Dampfpflügen  durchzuführen.


Ein  Teil  der  Unterlagen  wird  bei  den  Kriegsamtstellen
  bereits  vorhanden  sein.

2.  Festzustellen,  für  wen  und  für  wieviel  Hektar  Kraftpflüge
  verlangt  werden.

8,.  Auf  Grunk  dieser  Aufstellung  ein  Pflugprogramm  auf-·

  Zustellen.  3
Die  Besiher  der  im  Bezirk  vorhandenen  Krafipflüge
haben  diese  dem  Kriegswirtschaftsamt  zur  Verfügung  zu
stellen.  Die  Einzelabmachungen  (Verrechnung  usw.)  haben
die  Kriegswirtschaftsämter  zu  treffen.  Kommt  zwischen
beiden  Parteien  eine  Einigung  über  den  Preis  nicht  zustande,
  so  entscheidet  eine  von  K  W  à  einzusetzende  Kommission.
  Durch  das  Fehlen  der  Einigung  über  den  Preis
darf  die  Ausführung  der  Pflugarbeit  nicht  verzögert  werden.
Verweigert  ein  Krastpflugbesitzer  die  mietweise  Ueberlassung
  des  Pfluges,  so  kann  dessen  Beschlagnahme  zuaunsten
  des  K  W  4A  beantragt  werden.  #  *!-Reichen
  die  im  Bezirk  vorhandenen  Kraftpflüge  laut
Ausweis  des  Pflugprogramms  nicht  aus,  so  ist  alsbald  der
„Landwirtschaftlichen  Maschinen-Verforgungsstelle“.  Mitteilung
  zu  machen  und  I.M  V  weist  Dampfpflüge  nach
Um  möglichst  an  Facharbeitern  zu  sparen,  sind  sobald
als  möglich,  mit  Hilfe  der  Maschinen-Ausgleichstelle,  im
Einvernehmen  mit  den  K  A-Stellen  tüchtige  und  zutverlässige
  Maschinisten  zur  Ausbildung  ungelernten  Arbeiter
  in  Lehrkursen  heranzuziehen,  wobei  Kraftpflüge,