Nummer  17

Kkrlegsamt.  Rmtliche

sind  bei  der  Frauenarbeitszentrale  (Kriegsamt,  Stab,  Berlin
  W.,  Leipziger  Platz  18)  zu  erhalten.  Fabrikleiter,  die
boabsichtigen,  Fabrikpflegerinnen  einzustellen,  wenden  sich  am
zweckmäßigsten  an  die  für  sie  zuständigen  Kriegsamtstellen.

*  Schulentlallene  Jugend  und
Kriegswirtschaft.

Es  ist  von  großer  Bedentung,  daß  die  zu  ÖOstern  die
Schule  verlassende  Jugend  sich  der  Pflicht  eines  jeden
arbeitssähigen  Deutschen  bewußt  wird,  seine  Arbeitskraft
für  die  deutsche  Kriegswirtschaft  und  an  der  Stelle  einzusetzen,
  wo  sie  am  dringendsten  gebraucht  wird.  Das  gilt
rornehmlich  für  die  Auswahl  des  zu  ergreifenden  Berufes,
bei  der  trotz  eines  gewissen  Spielraumes  für  Fähigkeiten
und  Neigungen  doch  grundsätzlich  die  kriegswichtigen  Beruse
  —  Rüstungsindustrie  im  weitesten  Sinne  und  Landwirtschaft
  —  vorangestellt  werden  müssen.  Des  weiteren  ist
aber  auch  für  die  Art  der  Ausbildung  auf  das  Erfordernis
der  Stunde  Bedacht  zu  nehmen:  Die  Lehrlinge  müssen
unter  Ausschaltung  von  Lehrarbeiten  sobald  wie  möglich  —
in  unmittelbarer  Zusammenarbeit  mit  geeigneten  Fachleuten
  —  zu  wichtigen  Arbeitsleistungen  herangezogen  werden.
  Die  der  Ingend  damit  aufgebürdete  Verantwortung
wird  ihr  in  der  späteren  Friedenszeit  zugute  kommen,  wenn
es  gilt,  sich  rasch  und  energisch  in  die  alsbann  überall  erwachsenden
  neuen  Aufgaben  hineinzufinden.  Gemeinden,
Behörden,  Geistliche,  Lehrer  und  vor  allem  die  Eltern  sinb
berufen,  durch  entsprechende  Aufklärung  den  jungen  Leuten
den  Weg  zu  weisen.  Ganz  besonders  ist  davor  zu  warnen,

Allgemeines:
Erf'atzesen#  in  Oesterreich-Ungarn  i
Regen  für  die  Wahl  des  Bauplatzes  von  Kriegsund
  Industriebauten  1  a  2  14  11I  I  E  I
Nichlige  Adressierung  von  Briefen  1  1  1  e—
Vaterlänbischer  Hilfsdlenstt  «
Ueberfragung  des  Ernenmungsrechis  der  Ausschußmisglieder
  auf  die  Kriegsamistellen  und  Vermehrung
  der  Zahl  der  Stellvertreier.
„Kirchendienft“  gemäß  §  5  Ziffer  1  der  Bundesratsberordnung
  bom  1.  3.  10907  153
Meldungen  zum  vaterländischen  Hilfsbienst
Schüser  und  Studierende  für  den  Hilfsdienst.  11
Ausführungsbestimmungen  für  die  Ordnung  der
Meldekarten  für  Hilfsdienstpf##  chtie
Aenderungen  der  Anlage  zu  Nr.  7  des  „Kriegsamt"
Aus  der  Rechtsabteilung:  .
Inrufung  der  Schlichtungsausschüffe  durch  Arbeiter
gausschüsse  mit  weiblichen  Mitgliedern.  .
Heranziehung  don  Personen,  die  die  Fähigkeit  zum
Dienst  in  Heer  und  Marine  versoren  haben  1

Seite  1

1  U  1

*  2½

Mittellungen  und  Nachrichten.

männische  Geschäfte  usw.  stattfindet.

2
.  1

daß  auch  jeht  eine  Abwanderung  von  der  Landarbeit  in

städtische  oder  auch  ländliche  Handwerksbetriebe,  kanf-Die
  Felderbestellung
muß  vorangehen.

*  Reiseausweile  für  Reklamierte.

Von  der  Kriegsamtstelle  in  den  Marken  wird  gesckrieben:

Bei  den  in  den  Eisenbehnzügen  vorgenommenen  Ausweiskontrollen
  werden  häufig  in  Zivil  reisende  Soldaten
angetroffen,  die  für  Industriearbeitsstätten  entlassen  und
von  diesen  ohne  jeden  Answeis  für  kurze  Zeit  beurlaubt
sind.  Sie  sind  noch  nicht  im  Besitz  ihrer  Militärpapiere,
da  diese  von  den  betreffenden  Bezirkskommandos  zwocks
Neueintragungen  usw.  eingefordert  sind.  »

Um  den  zuständigen  Behörden  eine  eingehende  Kontrolle
  zu  erleichtern,  wäre  es  dringend  erwünscht,  wenn  die
betreffende  Firma  solchen  Leuten,  die  noch  nicht  im  Besitz
ihrer  Militärpapiere  sind,  für  Urlaubsreisen  einen  Ausweis
nach  beifolgendem  Muster  ausstellen  würde.

„Der  ..  .  (Vor-  und  Zuname,  Beruff
ist  zur  Arbeitsleistung  für  die  Firma  (Ort,
Straße)  „  Ilaut  Verf.  des  stelld.  Gen.-Kdos.
.  A.  K.  vom  ...  ..  1  .  entlassen  und  ist
bvo  rr  bis  e  e"e"#l  "  "’“  v  nach.  IEIE  zwecks  Regelung
  persönlicher  Verhältnisse  beurlaubt.

(Datum.)  (Firma,  Unterschrift.)

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7——-.————

Kohstoffe:
Berichte  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung:  Melalle,

Leder,  Webstoffe,  Rohr  und  Weiden,  Elektrizität:  Seite  4—5

Wafsen  und  Munition:
Verkaufspreife  gebrauchter  Werkgeugmaschinen.
Vermeidung  des  Handels  mit  gebrauchten  Werkzeug
maschinen  über  weitere  Strecken
Aenderungen  der  Meldescheine  im  Handel  mit  Werkzeugmaschinen


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Landwirkschafl:
Frühj  ahrsbeste  llung  *  1  *  *1  4  #  ¾lv  1  l  "
Aenderungen  und  Ergänzungen  zur  Uebersicht  der
Kriegmvirtschaftsämter  „
Verkehrstucken:
Güterbeförderung  auf  bisher  nur  für  den  Personenverkehr
  konzessionierten  Straßenbahnen  #
Arbeiterfrage:  "
Ausbildung  von  Fabrilpflegerinnen
Schulentlassene  Jugend  und  Kriegswirtschaft?"
Reiseausweise  für  Reklamierte  422

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