Hummer  13

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Zinkbeschaffnug  und

Berichte  der

Rriegs-Rohstoff  Abtellung.
Elektrizitätsversorgung.

Bes  Fragen  ber  Elektrizitätsversorgung  ist  zu
unterscheiden:

der  Rüstungs-Industrie,

öffent-Dritee
  Strom  abzugeben,  und

s  Landes  mit  elekbie

  geeignet  sind,  an

3.  die  allgemeine  Versorgung
trischer  Arbeit.

Die  Selbswersorgung  der  Rüstunges-Induttrie  bearbeltet
  Wumba.  (Vgl.  auch  Nr.  11,  S.  10.)

Die  öffenklichen  Werke  und  die  Werke,  die  geeignet

sind,  an  Dritte  Strom  abzugeben,  sowie  die  Frage  der
Gemeinschaft  mit  der  Elekrizitäts-  Wirtschaftostelle
  (C.  W.  S.).  (Vgl.  Nr.  10,  S.  10.)

Die  Beschaffung  von  Maschinen  und  Starkstromkabeln,
  die  Beschlagnahme  und  die  Preisprüfung
solcher  Gegenstände  sind  Sache  des  Wumba.

Die  Kriegsamtstellen  werden  sich  hiernach  im  allgemeinen
  zunächst  an  die  E.W.S.  (Anschrift-  Berlin
  SW  11,  Königgrätzer  Str.  28,  Fernruf:  Kmfürst
9886  und  9887)  zu  wenden  haben.  Insbesondere  soll

s  als  Grundsatz  gelten,  in  zweifelbaften  Hällen  dort
anzufragen;  E.W.  S.  wird,  folls  sie  nicht  selbst  zuständig
  ist,  Westerleitung  der  Anträge  usw.  an

die  richtige  Stelle  Sorge  tragen.  Es  wird  ersucht,

haben,  rechtzeitig  Nachri

Metalle.

Verbrauch.

Plt.  2610/J.  17.  XRR  vom  4.  4.  17.

Die  Bewirtschaftung  und  Verteilung  des  Zinks  hat,
obwohl  eine  allgemeine  Beschlagnahme  nicht  besteht,  einer
durchgreifenden  NRegelung  unterworfen  werden  müsssen.

Die  für  den  Bezug  von  Zink  geltenden  Vorschriften
entsprechen  in  ihren  Grundzügen  den  Bestimmungen  über
die  Bedarfsanmeldung  und  dem  Bezug  von  Sparmetallen.

  Demgemäß  ist  auch  bei  Zink  zu  unterscheiden

zwischen  dem  Verbrauch  für  Kriegslieferungen  (Aufträge

Krlegsamt.  Hmiiche  mittellungen  und  Nachrlchten

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der  in  der  Bekannlmachung  Nr.  M.  1.  4.  15.  K#R#  vom
1.  Mai  1915  ausgeführten  Stellen)  und  dem  Verbrauch
für  sonstige  Zwecke.  1

Zur  Ausführung  von  Kriegslieferungen  kann  Zuweisung
  von  Zink  beantragt  werden.  Die  Verbraucher
haben  in  derselben  Weise,  wie  bei  der  Anmeldung  des

Bedarfs  an  beschlagnahmten  Metallen  ihren  Bedarf  an

Zink  auf  dem  bekannten  Vordruck  M.  36  bei  der  Bebörde,
  die  den  Auftrag  erteilt  hat,  ansumelden,  die  ihrerseits
  das  weitere  verankaßt.

Zu  den  bisher  errichteten  Stellen  tritt  neu  hinzu  die
Hauptberatungs-  und  Verteilungsstelle  für  Zink,  Berlin
C.  2,  Börse.  Diese  ist  zuständig  zur  Vermittlung  des
Zinkbedarks  ausschließlich  für  solche  Betriebe,  die  eigene
Verzinkereien  unterhalten  und  sich  gewerbsmäßig  mit
dem  Verzinken  anderer  Metalle  (in  Form  von  Blechen,
Röhren,  Drähten,  Eisenblechwaren  usw.)  befassen.

Betriebe,  für  welche  eine  besondere  Metallberatungsund
  Verleilungsstelle  nicht  besteht,  haben  sich  zur  Erlangung
  von  Zink  für  andere  Zwecke  als  Kriegslieserungen
unmittelbar  an  die  Metall-Freigabe-Stelle,  Berlin  N.W.  7,
Sommerstraße  4a.  zu  wenden.

Wenn  Zink  verwendet  werden  soll  zu  Betriebserweiterungen
  und  Neuanlagen,  die  auf  unmittelbarer  Veranlaslung
  der  Heeres-  oder  Marine-Verwaliung  erfolgen
(bierzu  rechnen  n.  a.  die  Neu-Erweiterungsbauten  der
Pulver.,  Sprengstoff-  und  Säurefabriken),  sind  in  gleicher
  Weise  wie  bei  den  übrigen  Sparmetallen  die  Anträge
  auf  Zuteilung  der  benötigten  Mengen  an  die
Kriegs  Rohstoff-Abteilung,  Berlin  S.W.  48,  Verlängerte

Hedemannstraße  10.  zu  richten.

Bestandserhebung  von  Ziul.
S.  701/,  7,.  RRR  II.  Rag.

Durch  Rundschreiden  ist  bei  einer  größeren  Anzahl
don  zinkverbrauchenden  Firmen  und  Spediteuren  eine
Einzelbestandsaufnahme  über  Nohzink,  Feinzink,  Zink.
abfälle,  zinkhaltige  Erze  und  dergl.  mit  dem  5.  April  als
Meldestichtag  und  dem  15.  April  als  letztem  Meldelag
veranlatzt.  Die  Erhebung  hat  den  Zweck,  festzustellen,
ob  und  wo  größere  Mengen  Zink  vorhanden  sind,  die  im

Leder.

Sachverständige  zur  Gerbrindenübernahme.

Für  die  bevorstehende  Schälperiode  der  Gerbrinden
braucht  die  Kriegsleder-Aktiengesellschaft  eine  größere
Anzahl  sachverständiger  Leute  zur  Ueberwachung  der
Ernte  und  zur  Prüfung  und  Uebernahme  der  von  der
Gesellschaft  zu  kanfenden  Mengen.

Die  Kriegsamtstellen  werden  daher  ersucht,  hierfür
geeignete  Herren  aus  dem  Kreise  der  Hilfsdienstpflichtigen
alsbald  auszuwählen.  Die  Kriegsleder-Aktiengejellschaft
wird  sich  dann  unmittelbar  an  die  Kriegsamtstellen  wenden,
  um  die  Anstellung  der  vorgesehenen  Sachverständigen
herbeizuführen.