V  .

Nummer  13  *

—

KNriegeamt.  f#mllche

—

nicht  mehr  berücksichtigt  werden.  Die  Anträge  find  A  5br
testens  jeweilt  bis  zum  20.  d.  M.  kfür  den  übernächsten
Monat  an  die  zuständige  Vertranensstelle  formgerecht  zu
richten.  Anlragsvordrucke  klud  bei  den  Carbidlieferanten
vorrätig,  die  auch  im  Besitz  einer  Liste  der  Vertrauensstellen
  sind.  «

Michdgk«Vs-ckbsrsmsckjMBBcfkiindMbedarfeiichArt-;
trages  bei  der  Vertrauensstelle.  Ferner  sind  zugeteilte  und
nicht  verbrauchte  Mengen  am  Schluß  des  Monats  den  Beständen
  zuzuführen  und  wie  diese  beschlagnahmt.

Die  Vertrauensstellen  und  in  letzter  Linie  der  oberste
Vertrauensmann  setzen  nur  die  den  einzelnen  Verbrauchern
zugeteilte  Monge  Carbid  für  den  Antragsmonat  fest.  Die
Auslieferung  der  zugeteilten  Menge  erfolgt  durch  die  Carbid-Vertellungsstelle
  G.  m.  b.  H.,  VBerlin  W.  9,  Köthener
Straße  28/29,  nach  Maßgabe  der  jeweils  angelleferten  Produktion
  und  nach  Dringlichkeitsrücksichten.  Rückfragen  und
Wünsche  wegen  der  Belieferung  sind  ausschließlich  an  diese
Stelle  zu  richten.

%N„NIN  SISSSSNSNTSN„N„NOSNNSNSD""
2  !.

Waffen  und  Munition  6

2.
Sssesse##sebssst##sett#e#tosonnnnt  ndbnatt  EIEIIIIIIIIIIIIIIIIIIE

leberwachungsausschüfle  und

Zentral-Huflichtsitelle  für  Sprengstoff.
  und  Munitionsfabriken.

Der  Krilegsminitter.
Tab.  Hr.  7899  I7  K.  (Tech)  vom  27.  3.  1917.
Kuszug.

Für  die  regelmäßige  Ueberwachung  der  Sprengstokk.
und  Munitionsfabriken  sind  bei  den  Kriegsamtstellen
Ueberwachungsausschüsse  zu  bilden,  die  aus
einem  Offizier  oder  höheren  Beamten  der  Kriegsamistelle
und  dem  zuständigen  Regierungs-  und  Gewerberat  bestehen.

Die  Ueberwachungsausschüsse,  die  sich  für  die  Prüfung
der  Fenerschutz-  und  Feuerlösch-Einrichtungen  die  Mitwirkung

  eines  erfahrenen  Vertreters  der  Berussfenerwehr,

sichern  müssen,  haben  zunächst  solgende  Aufgabent

1.  Gutachtliche  Mitwirkung  bei  der  Aufstellung  von  Bedingungen
  für  die  Erteilung  der  Bau=  und  Betriebserlaubnis
  für  Sprengstoff,  und  Munitionsfabriken.

2.  Regelmäßige  Besichtigung  der  Sprengstoff=  und
Mmitionsfabriken  und  Anordnung  der  erforderlich
erscheinenden  Sicherheitsmaßnahmen.  Dem  zuständigen
  Gewerbeinspektor  des  Bezirkes  ist  Gelegenheit
zur  regelmäßigen  Teilnahme  an  den  Besichtigungen
zu  geben.

Beim  KriegsamtStab  wird  eine  Zentralaufsichtsstelle
  gebildet,  deren  Vorsitz  Geheimer  Baurat
Klinkenberg  (Waffen=  und  Mimitions-Beschaffungs-Amt)  führt
und  die  sich  aus  je  einem  Fachreferenten  des  Reichsamts
des  Innern  des  Ministeriums  für  Handel  und  Gewerbe,  des
Reichsmarine-Amts,  der  Ingenieur-  und  Pionier-Abteilung,
des  Technischen  Stabes,  des  Waffen=  und  Munitions-Beschaffungs-Amts,
  und  des  Militärversuchs-Amts  zusammengesetzt.
  Die  Zentralausfsichtsstelle  hat  vorbehaltlich  einer  von
ihr.  aufzustellenden  und  vom  Kricgsamt  zu  genehmigenden

Geschäftsordnung  folgende  Aufgaben:

—.——  .  —  —  —
...-,.-....  —

——..  ##—  —.—

Mfellungen  und  Mackuilchen  9

1.  Aufstellung  von  Nichtlinten  für  die  Sicherheit  in
Sprengstoff-  und  Munitlonskabriken.

Anleitung  bezw.  sachverständige  Beratung  der  Ueberwachungsausschüsse
  flir  ihre  Tätigkeit.  1
Bernfung  und  Entscheidung  von  strittigen  F  Uen,  die
von  den  Ueberwachungsausschüssen  vorgelegt  werden.
Gutachten  bei  gröheren  Explosionen  und  Pränden,

*  Mchtigkeltserklärung.

Waffen  und  Munltion.

Wumda  H.

Nr.  Wl.  1.  17.  W.  N.  7e.

Der  von  der  Feldzengmelsterel  ausgestellte  Ausweis
zur  Besichtlgung  der  Betriebe  der  Heereslieseranten  für
Frw.  Major  a.  D.  Bienert  ist  am  4.  Märs  1017  in  Berlurst
geraten  und  fllr  nichtig  erklärt.

I.,  .⅝  e  e  e  e  e  ssssnveisssnsss
*  Nachtrag  zur  Ueberlicht  der  Krlegswirtschaktsämter
  (Nr.  10,  S.  20).
Kriegswirtschaftsamt  Bremen.
Geschäftsräume:  Nathaus.
Kriegswirtschaftsamt  Hamburg.

VWeschäftsräumet  Hamburg  1,  Klinaberg  1.
Fernsprecher:  IV.  480.

Verkehrswesen

½  Verkehrswelen

e#SSNSN  SSDDCNNBN

Dringlichkeltslitte

für  die  Wagengeftellung  beim  Versand  von
unmittelbaren  und  mittelbaren
milltärischen  Gütern.“)
Mit  Gültigkelf  vom  15.  flpril  bis  anf  weiteres.
Krlegsministerium
RKerlegsamt
Kab  M.  3  d.  26  390.  4.  17.  H.
vom  18.  4.  1917.
Vorbemerkung:
Alle  Materialien,  Halbfabrikate  und  Vorprodukte,  die
für  die  Herstellung,  Verpackung  und  den  Transport  der  in
der  Liste  aufgefuhrten  Gegenstände  nötig  sind,  sind  hinsichto)F—Wegen

  der  grundlegenden  Bestimmungen  wird  auf  die
„Richtlinien  für  den  Versand  bon  mittelbaren  und  unmittkelbaren
PN  a  b.  Küts  1½#—  Sins  M  8d.  25  908.  ö.  17.K  verwiesen.
  (Vgl.  auch  den  „Wegweiser  für  den  Eisenbahngüterverkehr“
  in  Nr.  11  des  „HKriegsamt.  goren  Aseah  und
Nachrichien“.)  «  -