Einleitung Der Begriff der Schuld im Vertrag von Versailles ie Erklärung, die in anderen Staatsverträgen, die Kriege beenden, in feierliche Worte gekleidet, an der Spitze zu stehen, die den Inhalk der sogenannken Prä- ambel zu bilden pflegk und in der gesagk wird, aus wel- chem Grunde die Sieger den Besiegken die Bedingungen auferlegen, deren Erfüllung sie für die Gewährung des Friedens verlangen, die Erklärung also, die den ganzen Verkrag moralisch rechkfertigen soll, findek man im Ver- krage von Versailles in dem Abschnikt verborgen, der von den Entschädigungen handelk. Den Grundstein dieses Baues, der doch für die Ewigkeik errichkek werden sollke, haben die Bauherren nichk mit drei Hammerschlägen und weikhin hallenden Weiaheikssprüchen in die Erde gesenkk, wie es Banherrn kun, die stolz auf den Plan ihrer Schöp- fung sind, sondern sie haben ihn in aller Heimlichkeik in die zweihunderkeinunddreißigste Zelle ihrer Fronfeste ver- mauert, als ob sie sich seiner schämken. Was in dem Artikel 231 des Verkrags von Versailles als Grund für die Forderung der von Deuktschland zu zahlenden Enkschädigung bezeichnek wird, das ist, wie Lloyd George in der Londoner Konferenz vom Jahre 192a1 im Namen aller Signakarmächke erklärk hat, der 7