Da die Widerlegung dieser Worte den Gegenstand dieses Buches bildet, sollen sie, obwohl sie jedem Deut- schen ins Herz gebrannt sind, in ihrem Zusammenhang hier abgedruckt werden: „Die allüerken und afsoziierken Regierungen erklären, und Deutschland erkennk an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber (pour les avoir causés, for cau- sing) für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die allüerken und afsoziierken Regierungen und ihre Skaatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deukschlands und seiner Verbündeken auf- gezwungen wurde, erliklen haben.“ Dieser Arkikel behaupkek also erstens, daß Deutschland für die Schäden, welche die assozüerken und allüerken Re- gierungen im Kriege erlikten haben, deshalb verankwork- lich sei, weil Deutschland sie verursacht habe. Zweitens, daß Deutschland und seine Verbündeken durch ihren An- griff den allüerken und assozüerken Regierungen den Krieg aufgezwungen haben. Ich möchke hier gleich einschalken, daß die zweite die- ser beiden Behauptungen, selbst wenn man annimmk, daß die deukschen Kriegserklärungen keine Verkeidigungs- maßregeln waren, deshalb falsch ist, weil sie höchstens auf zwei von den Signakarmächken zukriffk. Deutschland hak keiner anderen Machk den Krieg er- klärk als Frankreich und Rußland. Die gegen uns am 4. August rg#4 ausgesprochene Kriegserklärung Eng- lands kann man vielleicht noch, immer unker der Voraus- letzung, daß diese beiden Kriegserklärungen und der Ein- 9