laut des Artikels a31 heraus nichk erschöpfend zu beank- worken. Und in der Tat hat noch vor kurzem eine pazi— fistische Zeitschrift, den Spuren des ehemaligen Reichs- ministers Dr. Köster: folgend, behaupkek, daß der Arki- kel 2u gegen Deutschland und seine Verbündeken gar- nicht den Vorwurf erhebe, die Schuld am Kriege zu kra- gen, sondern nur zum Ausdruck bringe, daß es ihn erklärt und veranlaßk habe, und daß Deutschland, auch wenn dieser Arkikel nicht gestrichen würde, ohne seiner Ehre und seiner Würde ekwas zu vergeben, bedenkenlos in den Völkerbund einkreken könnke. Eine solche Auslegung ließe sich selbst dann nichk rechkfertigen, wenn über den Sinn des Arkikels nur sein Worklauk entscheiden könnke. Denn wer einen Krieg erzwingk, verschuldek ihn auch. Aber es handell sich garnichk um das, was der Artikel sagt, son- dern um das, was er nach der Ansicht seiner Verfasser sagen sollte, was das deutsche Volk, als es seinen In- halt erfuhr, die deuksche Volksvertrekung, als sie über ihn verhandelke, und die deulschen Bevollmächtigken, als sieihn unkerzeichneken, in ihm erblickken und was die ganze 1) Die „Menschheie“ vom 3. November 1924. a) Dr. Köster hat in der unter dem Titcel „Deutschland und die Schuldfrage“ von Dr. Wilhelm Ziegler im Verlag für Policik und Wirt- schaft berausgegebenen Aufsatzsammlung den Versuch gemacht, nachzu- weisen, daß durch den Arcikel 231 nur die zivilrechtliche Entschädigungs- pfliche sestgestelle werden sollte. Dr. Eugen Fischer, Sekretär im parla- mentarischen Untersuchungsausschuß, hat ihn in seiner Schrife „Kriegs- schuldfrage und Außenpolitik“ durch den Hinweis darauf widerlegt, daß die zioilrecheliche Ersaszfliche ja allen am Kriege beteiligten Staaken, die Schäden verursacht haben, hätte auferlegt werden müssen. 12