Welt aus ihm herausgelesen hat und herauslesen sollte. Es kann nun aber kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Absichk der assoziierken und alliierken JMächte war, durch diesen Arkikel Deutschland der vorbedachten und vorbereikeken Herbeiführung des Welkkrieges zu beschuldigen, und daß das deutsche Volk, die deutsche Regierung und ihre Bevollmächkigken und die ganze Welk diese Anklage im Arkikel 231 ausgesprochen sahen. Schon in der Rede, mik der Graf Brockdorff-Rantzan kapfer und freimütig die Ansprache beankworkeke, die Clé- menceau bei der Überreichung der Friedensbedingungen bielk, erhob er Einspruch dagegen, daß von Deutschland verlangk würde, es solle sich dazu bekennen, allein am Ausbruch des Krieges schuldig zu sein. Er sagke: „Es wird von uns verlangk, daß wir uns als die allein Schul- digen am Kriege bekennen. Ein solches Bekennknis wäre in meinem Munde eine Lüge.“ In der Noke vom 13. Mai erhob er von neuem Einspruch gegen den Artikel 231, in- dem er den grundlegenden Gedanken des Verkrages, die Enkschädigungspflicht durch die Alleinschuld Deutsch- lands am Kriege zu begründen, zurückwies. „Das deutsche Volk“, so wird in dieser Noke gesagk, „hak den Krieg niemals gewollt und würde einen Angriffskrieg niemals unkernommen haben. Im Bewußtsein des deutschen Vol- kes ist dieser Krieg steks ein Verkeidigungskrieg gewesen. Auch die Auffassung der allüerken und assoziierken Re- gierungen, wer als Urheber des Krieges zu beschuldigen ist, wird von den deutschen Delegierken nichk gekeilk. Sie vermögen der früheren deutschen Regierung nichk die 13