sen, daß die deutsche Regierung den Krieg absichtlich herbeigeführt habe. Daß aber der Artikel 231 diese Anschuldigung in seinem Wortlaut verbergen sollte, geht aus dem Bericht hervor, den der von der Friedenskonferenz in Versailles zum Zweck der Unkersuchung der Schuldfrage eingesetzte Aus- schuß erstaktek hak. Dieses Machwerk, wohl die ober- flächlichste und umwahrste Urkunde, die jemals zur Be- gründung einer Behaupkung von so gewaltiger Beden- kung zusammengebrauk worden ist, wird durch den fol- genden Satz eingeleikek: „Nachdem die Kommission die zahlreichen amklichen Urkunden, die sich sowohl auf den Ursprung des Welé- krieges als auch auf die Neukralitäts= und Grenzver- letzungen, Begleikerscheinungen des Kriegsbeginns, be- ziehen, geprüfk hak, hat sie in der Frage der Verankwork- lichkeit der Urheber des Krieges festgestellt, daß die Ver- ankworkung in vollem Umfange den UMeächken zukommt, die ihn erklärk haben, um einer Angriffspolitik zu dienen, deren Verheimlichung dem Ursprung dieses Krieges den Charakker einer geheimen Verschwö- rung gegen den europäischen Frieden verleiht. Diese Verankworkung lastek erstens auf Deukschland und Oster- reich, zweikens auf der Türkei und Bulgarien.“ Dieser Einleikung entsprechend krägk der erste Abschnikt dieses Berichks die Uberschrifk:, Vorgefaßkte Absichk, Krieg führen zu wollen“. Und das Ergebnis ihrer Unkersuchung fassen die Verfasser des Berichks, der Rechksgelehrke Sir Ernest Pollock für England, André Tardien für Frank- 15